EQS-Adhoc: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: AT&S startet ein Angebot einer tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit in Höhe von EUR400m
16.06.2026 / 07:58 Uhr
EQS-Ad-hoc: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG / Schlagwort(e): Finanzierung
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: AT&S startet ein Angebot einer tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung
ohne Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit in Höhe von EUR400m
2026-06-16 / 07:58 CET/CEST
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AT&S startet ein Angebot einer tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger
Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft (Hybrid-Wandelschuldverschreibung) in Höhe von EUR 400 Mio.
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Leoben, Österreich, 16. Juni 2026 - Nach dem Bericht und der Ankündigung vom 20. Mai 2026, bis zu EUR 500 Mio. durch die
Begebung einer Hybrid-Wandelschuldverschreibung und/oder einer Hybridanleihe aufzunehmen, hat AT&S Austria Technologie
& Systemtechnik Aktiengesellschaft ("AT&S" oder die "Gesellschaft") heute die Emission einer tief nachrangigen
Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft
(Hybrid-Wandelschuldverschreibung, die "Wandelschuldverschreibung") beschlossen. Die Wandelschuldverschreibung wird für
einen begrenzten Zeitraum in neue und/oder bestehende auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert der
Gesellschaft (die "Aktien") wandelbar sein. Zugleich hat AT&S beschlossen, die Emission der zuvor genannten
Hybridanleihe nicht weiter zu verfolgen.
Die Wandelschuldverschreibung wird zum Nennbetrag und in einem Gesamtnennbetrag von EUR 400 Mio. in einer Stückelung von
jeweils EUR 100.000 begeben. Die Wandelschuldverschreibung wird im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens
ausschließlich institutionellen Investoren in ausgewählten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika
unter Berufung auf Regulation S nach dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung im Rahmen
einer Privatplatzierung angeboten (das "Angebot"). Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre auf die
Wandelschuldverschreibung wurde auf Grundlage des Berichts der Gesellschaft über den Bezugsrechtsausschluss vom 20. Mai
2026 und der Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft ausgeschlossen.
Die Wandelschuldverschreibung wird auf ihren Nennbetrag zum jeweils maßgeblichen Zinssatz verzinst; die Zinsen sind
halbjährlich nachträglich zahlbar. Der feste Zinssatz wird vom Begebungstag (einschließlich) bis zum 23. Juni 2031 (der
"Erste Zinsanpassungstag") (ausschließlich) zwischen 2.500% und 3.000% p.a. liegen und ab dem Ersten Zinsanpassungstag
(einschließlich) dem jeweils maßgeblichen neu festgesetzten Zinssatz p.a. entsprechen, berechnet als Summe aus (i) dem
anwendbaren 5-Jahres-Euro-Mid-Swap-Satz und (ii) der Marge von 1.000 Basispunkten. Die Gesellschaft ist nicht
verpflichtet, Zinsen zu zahlen, wenn sie beschließt, die jeweilige Zinszahlung ganz oder teilweise aufzuschieben. Der
anfängliche Wandlungspreis wird voraussichtlich mit einer Prämie zwischen 25% und 30% über dem Referenzaktienkurs
festgesetzt, der dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien an der Wiener Börse am heutigen Tag, dem 16. Juni
2026, entspricht.
Die endgültigen Bedingungen der Wandelschuldverschreibung werden voraussichtlich später am heutigen Tag, dem 16. Juni
2026, festgelegt und gesondert bekannt gegeben.
Die Gesellschaft ist berechtigt, die ausstehenden Wandelschuldverschreibungen (insgesamt jedoch nicht nur teilweise)
(i) am Ersten Zinsanpassungstag oder an jedem darauffolgenden Zinszahlungstag, (ii) jederzeit am oder nach dem 27.
August 2029, sofern der Preis der der Wandelschuldverschreibung zugrunde liegenden Aktien über einen bestimmten
Zeitraum mindestens 150 % des jeweils geltenden Wandlungspreises beträgt, (iii) aufgrund eines Gross-up-Ereignisses,
Steuerereignisses oder Rechnungslegungsereignisses oder (iv) wenn weniger als 25% des ursprünglich begebenen
Gesamtnennbetrags der Wandelschuldverschreibung ausstehend sind, zurückzuzahlen.
Die Abwicklung der Wandelschuldverschreibung wird voraussichtlich am oder um den 23. Juni 2026 erfolgen (der "
Begebungstag"). Es wird beantragt werden, die Wandelschuldverschreibung in den Handel am Vienna MTF der Wiener Börse
einzubeziehen.
AT&S beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der Wandelschuldverschreibung für allgemeine Unternehmenszwecke zu
verwenden, einschließlich der Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten und zur Stärkung der Kapitalbasis.
Im Rahmen des Angebots hat die Gesellschaft einer Lock-up-Periode zugestimmt, die 90 Kalendertage nach dem Begebungstag
endet, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen und eines Verzichts durch die Joint Global Coordinators.
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft - Advanced Technologies & Solutions
AT&S ist ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen IC-Substraten und Leiterplatten. AT&S entwickelt und
produziert innovative Verbindungstechnologien für digitale Schlüsselindustrien: mobile Endgeräte, Automotive &
Aerospace, Industrial, Medical sowie High-Performance Computing für KI-Anwendungen. Mit Produktionsstandorten in
Österreich (Leoben, Fehring), China (Shanghai, Chongqing), Malaysia (Kulim) und Indien (Nanjangud) sowie einem
europäischen Kompetenzzentrum für R&D und IC-Substrat-Produktion in Leoben gestaltet AT&S den digitalen Wandel aktiv
mit - durch zukunftsorientierte Investitionen in Forschung und Entwicklung und einen verantwortungsvollen Umgang mit
Ressourcen. Das Unternehmen beschäftigt derzeit etwa 14.000 Mitarbeiter:innen. Weitere Informationen finden sich auch
unter www.ats.net
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die Anleihen zu ergreifen.
Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR
bestimmt, und sollten Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger
Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person,
die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 der
MiFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils geltenden Fassung, die "
Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1
Nr. 10 der MiFID II gilt. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in der
jeweils geltenden oder ersetzten Fassung, die "PRIIPs-Verordnung") für das Angebot oder den Verkauf der Anleihen oder
deren anderweitige Zugänglichmachung an Kleinanleger im EWR erstellt, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der
Anleihen oder deren anderweitige Zugänglichmachung an Kleinanleger im EWR nach der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf, zum Vertrieb oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger
in UK bestimmt, und sollten Kleinanlegern im UK nicht angeboten, nicht an diese verkauft, nicht an diese vertrieben und
diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der
Begriff Kleinanleger eine Person, die kein professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der
Verordnung (EU) Nr. 600/2014, soweit sie kraft des European Union (Withdrawal) Act 2018 (das "EUWA") Bestandteil des
nationalen Rechts ist, ist. Folglich besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß dem FCA Product Disclosure
Sourcebook ("DISC") erforderlichen Offenlegungsdokuments für das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb der Anleihen
oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der
Verkauf oder der Vertrieb der Anleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK gemäß dem DISC
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