EQS-Adhoc: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: AT&S startet ein Angebot einer tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit in Höhe von EUR400m

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16.06.2026 / 07:58 Uhr

EQS-Ad-hoc: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG / Schlagwort(e): Finanzierung 
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: AT&S startet ein Angebot einer tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung 
ohne Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit in Höhe von EUR400m 
2026-06-16 / 07:58 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News 
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AT&S startet ein Angebot einer tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger 
Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft (Hybrid-Wandelschuldverschreibung) in Höhe von EUR 400 Mio. 
 
  
 
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR 
 
  
 
Leoben, Österreich, 16. Juni 2026 - Nach dem Bericht und der Ankündigung vom 20. Mai 2026, bis zu EUR 500 Mio. durch die 
Begebung einer Hybrid-Wandelschuldverschreibung und/oder einer Hybridanleihe aufzunehmen, hat AT&S Austria Technologie 
& Systemtechnik Aktiengesellschaft ("AT&S" oder die "Gesellschaft") heute die Emission einer tief nachrangigen 
Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft 
(Hybrid-Wandelschuldverschreibung, die "Wandelschuldverschreibung") beschlossen. Die Wandelschuldverschreibung wird für 
einen begrenzten Zeitraum in neue und/oder bestehende auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert der 
Gesellschaft (die "Aktien") wandelbar sein. Zugleich hat AT&S beschlossen, die Emission der zuvor genannten 
Hybridanleihe nicht weiter zu verfolgen. 
 
  
 
Die Wandelschuldverschreibung wird zum Nennbetrag und in einem Gesamtnennbetrag von EUR 400 Mio. in einer Stückelung von 
jeweils EUR 100.000 begeben. Die Wandelschuldverschreibung wird im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens 
ausschließlich institutionellen Investoren in ausgewählten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika 
unter Berufung auf Regulation S nach dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung im Rahmen 
einer Privatplatzierung angeboten (das "Angebot"). Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre auf die 
Wandelschuldverschreibung wurde auf Grundlage des Berichts der Gesellschaft über den Bezugsrechtsausschluss vom 20. Mai 
2026 und der Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft ausgeschlossen. 
 
  
 
Die Wandelschuldverschreibung wird auf ihren Nennbetrag zum jeweils maßgeblichen Zinssatz verzinst; die Zinsen sind 
halbjährlich nachträglich zahlbar. Der feste Zinssatz wird vom Begebungstag (einschließlich) bis zum 23. Juni 2031 (der 
"Erste Zinsanpassungstag") (ausschließlich) zwischen 2.500% und 3.000% p.a. liegen und ab dem Ersten Zinsanpassungstag 
(einschließlich) dem jeweils maßgeblichen neu festgesetzten Zinssatz p.a. entsprechen, berechnet als Summe aus (i) dem 
anwendbaren 5-Jahres-Euro-Mid-Swap-Satz und (ii) der Marge von 1.000 Basispunkten. Die Gesellschaft ist nicht 
verpflichtet, Zinsen zu zahlen, wenn sie beschließt, die jeweilige Zinszahlung ganz oder teilweise aufzuschieben. Der 
anfängliche Wandlungspreis wird voraussichtlich mit einer Prämie zwischen 25% und 30% über dem Referenzaktienkurs 
festgesetzt, der dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien an der Wiener Börse am heutigen Tag, dem 16. Juni 
2026, entspricht. 
 
  
 
Die endgültigen Bedingungen der Wandelschuldverschreibung werden voraussichtlich später am heutigen Tag, dem 16. Juni 
2026, festgelegt und gesondert bekannt gegeben. 
 
  
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, die ausstehenden Wandelschuldverschreibungen (insgesamt jedoch nicht nur teilweise) 
(i) am Ersten Zinsanpassungstag oder an jedem darauffolgenden Zinszahlungstag, (ii) jederzeit am oder nach dem 27. 
August 2029, sofern der Preis der der Wandelschuldverschreibung zugrunde liegenden Aktien über einen bestimmten 
Zeitraum mindestens 150 % des jeweils geltenden Wandlungspreises beträgt, (iii) aufgrund eines Gross-up-Ereignisses, 
Steuerereignisses oder Rechnungslegungsereignisses oder (iv) wenn weniger als 25% des ursprünglich begebenen 
Gesamtnennbetrags der Wandelschuldverschreibung ausstehend sind, zurückzuzahlen. 
 
  
 
Die Abwicklung der Wandelschuldverschreibung wird voraussichtlich am oder um den 23. Juni 2026 erfolgen (der " 
Begebungstag"). Es wird beantragt werden, die Wandelschuldverschreibung in den Handel am Vienna MTF der Wiener Börse 
einzubeziehen. 
 
  
 
AT&S beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der Wandelschuldverschreibung für allgemeine Unternehmenszwecke zu 
verwenden, einschließlich der Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten und zur Stärkung der Kapitalbasis. 
 
  
 
Im Rahmen des Angebots hat die Gesellschaft einer Lock-up-Periode zugestimmt, die 90 Kalendertage nach dem Begebungstag 
endet, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen und eines Verzichts durch die Joint Global Coordinators. 
 
  
 
  
 
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft - Advanced Technologies & Solutions 
 
AT&S ist ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen IC-Substraten und Leiterplatten. AT&S entwickelt und 
produziert innovative Verbindungstechnologien für digitale Schlüsselindustrien: mobile Endgeräte, Automotive & 
Aerospace, Industrial, Medical sowie High-Performance Computing für KI-Anwendungen. Mit Produktionsstandorten in 
Österreich (Leoben, Fehring), China (Shanghai, Chongqing), Malaysia (Kulim) und Indien (Nanjangud) sowie einem 
europäischen Kompetenzzentrum für R&D und  IC-Substrat-Produktion in Leoben gestaltet AT&S den digitalen Wandel aktiv 
mit - durch zukunftsorientierte Investitionen in Forschung und Entwicklung und einen verantwortungsvollen Umgang mit 
Ressourcen. Das Unternehmen beschäftigt derzeit etwa 14.000 Mitarbeiter:innen. Weitere Informationen finden sich auch 
unter www.ats.net 
 
  
 
Medien-Download: 
 
Im AT&S-Medienportal unter https://ats.canto.de/v/press finden Sie laufend aktualisiertes Bildmaterial zu AT&S. 
 
  
 
Medienkontakt: 
 
Gerald Reischl, Vice President Corporate Communications 
Telefon: +43 3842 200 4252; Mobil: +43 664 8859 2452; g.reischl@ats.net  
 
  
 
  
 
Kontakt Investor Relations: 
 
Philipp Gebhardt, Vice President Investor Relations 
Telefon: +43 3842 200 2274; Mobil: +43 664 7800 2274; p.gebhardt@ats.net 
 
  
 
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft 
Fabriksgasse 13 
8700 Leoben / Österreich 
 
www.ats.net 
 
  
 
Wichtige Hinweise 
 
Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch 
indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Kanada, 
Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Freigabe 
rechtswidrig wäre, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Veröffentlichung, Verbreitung oder Freigabe 
dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz 
dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren 
und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch 
eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner 
Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen 
Rechtsordnung darstellen. 
 
  
 
Die angebotenen oder zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Anleihen und die im Falle einer Wandlung zu 
liefernden Stammaktien sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der 
jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines 
Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt noch 
indirekt in den oder innerhalb der Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, 
weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den 
Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit 
den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten nicht den 
Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. 
Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder 
einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der vorgenannten Behörden die 
Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot 
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft 
in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung durchgeführt. 
 
  
 
Dieses Dokument und das Angebot richten sich, sofern es in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") 
(jeweils ein "Mitgliedstaat") und im Vereinigten Königreich ("UK") unterbreitet wird, ausschließlich an Personen, die 
"qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 
2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem 
geregelten Markt zu veröffentlichen ist (die "Prospektverordnung"), bzw. der Public Offers and Admissions to Trading 
Regulations 2024 ("POATRs") sind ("Qualifizierte Anleger"). Jede Person in einem Mitgliedstaat oder in UK, die erstmals 
Anleihen erwirbt oder der ein Angebot von Anleihen unterbreitet wird, sowie gegebenenfalls Fonds, in deren Namen eine 
solche Person die Anleihen erwirbt, die in einem Mitgliedstaat oder in UK ansässig sind, gelten als zugesichert, 
anerkannt und zugestimmt habend, dass sie ein Qualifizierter Anleger sind. 
 
  
 
Darüber hinaus wird dieses Dokument in UK ausschließlich an folgende Personen verteilt und richtet sich ausschließlich 
an (i) Personen, die über berufliche Erfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen und unter Artikel 19(5) des Financial 
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Order") fallen, 
(ii) vermögende Körperschaften (high net worth entities), die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) Personen, 
an die dieses Dokument anderweitig rechtmäßig verteilt oder gerichtet werden darf (alle diese Personen zusammen als " 
relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere stehen ausschließlich relevanten Personen zur Verfügung, und jede 
Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb solcher 
Wertpapiere wird ausschließlich mit relevanten Personen eingegangen. Personen, die keine relevanten Personen sind, 
sollten nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen. 
 
  
 
Ausschließlich für die Zwecke des Produktgenehmigungsverfahrens des Herstellers gemäß: (a) der Richtlinie 2014/65/EU 
des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils geltenden Fassung ("MiFID II 
"); (b) den Artikeln 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und 
(c) den nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID-II-Produktüberwachungsanforderungen"), und unter Ausschluss 
jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), die ein "Hersteller" (im Sinne 
der MiFID-II-Produktüberwachungsanforderungen) andernfalls diesbezüglich unterliegen würde, hat die Zielmarktbestimmung 
in Bezug auf die Anleihen zu dem Ergebnis geführt, dass: (i) der Zielmarkt für die Anleihen ausschließlich geeignete 
Gegenparteien und professionelle Kunden im Sinne der MiFID II umfasst; und (ii) alle Vertriebskanäle für den Vertrieb 
der Anleihen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind. Jede Person, die anschließend die 
Anleihen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein "Vertriebsunternehmen"), sollte die Zielmarktbestimmung des Herstellers 
berücksichtigen; ein der MiFID II unterliegendes Vertriebsunternehmen ist jedoch für die Durchführung einer eigenen 
Zielmarktbestimmung in Bezug auf die Anleihen verantwortlich (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der 
Zielmarktbestimmung des Herstellers) und für die Festlegung geeigneter Vertriebskanäle. 
 
  
 
Die Zielmarktbestimmung lässt die Anforderungen etwaiger vertraglicher oder gesetzlicher Verkaufsbeschränkungen im 
Zusammenhang mit einem Angebot der Wertpapiere unberührt. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung stellt weder (a) 
eine Geeignetheits- oder Angemessenheitsprüfung im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder 
eine Gruppe von Anlegern dar, in die Anleihen zu investieren, diese zu erwerben oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf 
die Anleihen zu ergreifen. 
 
  
 
Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR 
bestimmt, und sollten Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger 
Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, 
die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 der 
MiFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils geltenden Fassung, die " 
Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 
Nr. 10 der MiFID II gilt. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in der 
jeweils geltenden oder ersetzten Fassung, die "PRIIPs-Verordnung") für das Angebot oder den Verkauf der Anleihen oder 
deren anderweitige Zugänglichmachung an Kleinanleger im EWR erstellt, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der 
Anleihen oder deren anderweitige Zugänglichmachung an Kleinanleger im EWR nach der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein. 
 
  
 
Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf, zum Vertrieb oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger 
in UK bestimmt, und sollten Kleinanlegern im UK nicht angeboten, nicht an diese verkauft, nicht an diese vertrieben und 
diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der 
Begriff Kleinanleger eine Person, die kein professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der 
Verordnung (EU) Nr. 600/2014, soweit sie kraft des European Union (Withdrawal) Act 2018 (das "EUWA") Bestandteil des 
nationalen Rechts ist, ist. Folglich besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß dem FCA Product Disclosure 
Sourcebook ("DISC") erforderlichen Offenlegungsdokuments für das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb der Anleihen 
oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der 
Verkauf oder der Vertrieb der Anleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK gemäß dem DISC 
oder den Consumer Composite Investments (Designated Activities) Regulations 2024 rechtswidrig ist. 
 
  
 
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2026-06-16 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group 
Originalinhalt anzeigen: EQS News 
 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG 
              Fabriksgasse 13 
              8700 Leoben 
              Österreich 
Telefon:      +43 (1) 3842200-0 
E-Mail:       ir@ats.net 
Internet:     www.ats.net 
ISIN:         AT0000969985, AT0000A09S02 
WKN:          922230 
Indizes:      ATX 
Börsen:       Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX; Wiener Börse 
              (Amtlicher Handel) 
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2346620  2026-06-16 CET/CEST

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