EQS-Adhoc: centrotherm international AG: Centrotherm AcquiCo AG übermittelt konkretisiertes Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der centrotherm international AG
15.05.2026 / 09:56 Uhr
EQS-Ad-hoc: centrotherm international AG / Schlagwort(e): Sonstiges
centrotherm international AG: Centrotherm AcquiCo AG übermittelt konkretisiertes Verlangen zur Durchführung eines
Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der centrotherm international AG
2026-05-15 / 09:56 CET/CEST
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Centrotherm AcquiCo AG übermittelt konkretisiertes Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der
Minderheitsaktionäre der centrotherm international AG nach § 62 Abs. 5 Satz 1, 8 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG
(verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out)
Blaubeuren, 15. Mai 2026 - Die Centrotherm AcquiCo AG, Frankfurt am Main ("Hauptaktionärin"), hat der centrotherm
international AG ("Gesellschaft") heute ihr konkretisiertes Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der
Minderheitsaktionäre der Gesellschaft nach § 62 Abs. 5 Satz 1, 8 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG übermittelt.
Bereits mit Schreiben vom 17. Dezember 2025 hatte die Hauptaktionärin das Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft
gerichtet, im Zusammenhang mit einer Konzernverschmelzung der Gesellschaft als übertragendender Gesellschaft auf die
Hauptaktionärin als übernehmender Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft
("Minderheitsaktionäre") an die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 62 Abs. 5
Satz 1, 8 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG in einer noch einzuberufenden Hauptversammlung der Gesellschaft beschließen zu
lassen ("Squeeze-Out")..
Mit ihrem heutigen Schreiben vom 15. Mai 2026 hat die Hauptaktionärin mitgeteilt, dass ihr weiterhin Aktien an der
Gesellschaft in Höhe von 90,00 % des Grundkapitals der Gesellschaft gehören und sie die Höhe der angemessenen
Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf EUR 8,74 je auf den Inhaber
lautende Stückaktie der Gesellschaft festgelegt hat. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat bereits in
Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird.
Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der Gesellschaft als übertragender
Gesellschaft und der Hauptaktionärin als übernehmender Gesellschaft werden noch am heutigen Tag stattfinden. Die
Beschlussfassung der Hauptversammlung der Gesellschaft über den Squeeze-Out soll in der ordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft erfolgen, die am 30. Juni 2026 stattfinden wird.
Das Wirksamwerden des Squeeze-Out hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft und der
Eintragung dieses Beschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister der Gesellschaft sowie der Eintragung der
Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin ab. Erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das
Handelsregister der Hauptaktionärin gehen die Aktien der Minderheitsaktionäre an der Gesellschaft auf die
Hauptaktionärin über.
Mitteilende Person:
Nathalie Albrecht (Manager Public & Investor Relations)
Tel: +49 7344 918-6304
E-Mail: investor@centrotherm.de
Zusatzinformationen:
centrotherm international AG
Württemberger Straße 31
89143 Blaubeuren
Deutschland
Internet: www.centrotherm.de
ISIN: DE000A1TNMM9 (Inhaberaktien) und DE000A1TNMN7 (nicht notierte Aktien aus Sachkapitalerhöhung)
Einbeziehung: Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (Basic Board)
Firmensitz: Deutschland
Ende der Insiderinformation
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und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: centrotherm international AG
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
Deutschland
Telefon: +49 7344 918-0
Fax: +49 7344 918-8388
E-Mail: info@centrotherm.de
Internet: www.centrotherm.de
ISIN: DE000A1TNMM9, DE000A1TNMN7
WKN: A1TNMM, A1TNMN
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX
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15.05.2026 @ 11:17:46
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