EQS-CMS: MBB SE: Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

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13.04.2026 / 17:15 Uhr

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: MBB SE / Aktienrückkauf 
MBB SE: Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 
2026-04-13 / 17:14 CET/CEST 
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Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 
 
Berlin, 13. April 2026 - MBB SE (ISIN DE000A0ETBQ4), ein mittelständisches Familienunternehmen, hat beschlossen, von 
der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. Juni 2025 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch 
zu machen und das am 09. Dezember 2025 bekanntgegebene und am 11. Dezember 2025 begonnene Aktienrückkaufprogramm (" 
Aktienrückkaufprogramm 2025") anzupassen. Im Rahmen der Anpassung des Aktienrückkaufprogrammes wird das maximale 
Rückkaufvolumen auf 25,0 Mio. EUR (ursprünglich 22,0 Mio. EUR) erhöht sowie die Laufzeit bis zum 22. Mai 2026 verlängert 
(ursprünglich befristet bis zum 14. April 2026). Alle sonstigen Bedingungen des Aktienrückkaufprogrammes 2025, 
insbesondere der maximale Preis pro Aktie von 222,00 EUR, bleiben unverändert. 
 
Das Aktienrückkaufprogramm 2025 folgt der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17. Juni 2025. Der 
Rückkauf erfolgt zum Zweck der Einziehung und zur Erfüllung etwaiger Verpflichtungen aus Wandel- oder 
Optionsschuldverschreibungen. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 sollen im Zeitraum vom 11. Dezember 2025 bis 
zum 22. Mai 2026 eigene Aktien der Gesellschaft mit einem größtmöglichen Gesamtkaufpreis von 25,0 Mio. EUR (ohne 
Erwerbsnebenkosten) bis zu einem Preis von 222,00 EUR pro Aktie zurückgekauft werden. 
 
Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des 
Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 
2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016. 
 
Entsprechend der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17. Juni 2025 darf der Kaufpreis je Aktie (ohne 
Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der Gesellschaft im 
Xetra-Handel nicht um mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 dürfen 
zudem nach Art. 3 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 Aktien nicht zu einem Kurs erworben 
werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit 
höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. 
 
Der Aktienrückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch ein Kreditinstitut erfolgen, das im Rahmen 
des genannten Zeitraums seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien entsprechend Artikel 4 
Abs. 2b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft 
trifft. Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das 
Kreditinstitut hat sich gegenüber der Gesellschaft unter anderem auch dazu verpflichtet, die Handelsbedingungen gemäß 
Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 und die in dem Aktienrückkaufprogramm 2025 
enthaltenen Vorgaben einzuhalten. 
 
Das Aktienrückkaufprogramm 2025 kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit beendet, ausgesetzt und 
auch wiederaufgenommen werden. 
 
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2025 zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen 
des Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 entsprechenden Weise 
spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben 
werden. 
 
Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 
2016 die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website im Bereich 'Investor Relations' unter www.mbb.com/ir/buyback 
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre 
öffentlich zugänglich bleiben. 
 
  
 
MBB SE 
 
Kurfürstendamm 188 
 
10707 Berlin 
 
Tel +49 30 844 15 330 
 
ir@mbb.com 
 
www.mbb.com 
 
  
 
Verwaltungsratsvorsitzender und Geschäftsführender Direktor 
 
Dr. Christof Nesemeier 
 
Geschäftsführender Direktor 
 
Torben Teichler 
 
  
 
Registergericht 
 
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Registernummer: HRB 165458 
 
  
 
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Originalinhalt anzeigen: EQS News 
 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  MBB SE 
              Kurfürstendamm 188 
              10707 Berlin 
              Deutschland 
Internet:     www.mbb.com 
  
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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2307424  2026-04-13 CET/CEST

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