EQS-CMS: MBB SE: Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
13.04.2026 / 17:15 Uhr
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: MBB SE / Aktienrückkauf
MBB SE: Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
2026-04-13 / 17:14 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Berlin, 13. April 2026 - MBB SE (ISIN DE000A0ETBQ4), ein mittelständisches Familienunternehmen, hat beschlossen, von
der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. Juni 2025 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch
zu machen und das am 09. Dezember 2025 bekanntgegebene und am 11. Dezember 2025 begonnene Aktienrückkaufprogramm ("
Aktienrückkaufprogramm 2025") anzupassen. Im Rahmen der Anpassung des Aktienrückkaufprogrammes wird das maximale
Rückkaufvolumen auf 25,0 Mio. EUR (ursprünglich 22,0 Mio. EUR) erhöht sowie die Laufzeit bis zum 22. Mai 2026 verlängert
(ursprünglich befristet bis zum 14. April 2026). Alle sonstigen Bedingungen des Aktienrückkaufprogrammes 2025,
insbesondere der maximale Preis pro Aktie von 222,00 EUR, bleiben unverändert.
Das Aktienrückkaufprogramm 2025 folgt der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17. Juni 2025. Der
Rückkauf erfolgt zum Zweck der Einziehung und zur Erfüllung etwaiger Verpflichtungen aus Wandel- oder
Optionsschuldverschreibungen. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 sollen im Zeitraum vom 11. Dezember 2025 bis
zum 22. Mai 2026 eigene Aktien der Gesellschaft mit einem größtmöglichen Gesamtkaufpreis von 25,0 Mio. EUR (ohne
Erwerbsnebenkosten) bis zu einem Preis von 222,00 EUR pro Aktie zurückgekauft werden.
Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des
Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.
Entsprechend der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17. Juni 2025 darf der Kaufpreis je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der Gesellschaft im
Xetra-Handel nicht um mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 dürfen
zudem nach Art. 3 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 Aktien nicht zu einem Kurs erworben
werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit
höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt.
Der Aktienrückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch ein Kreditinstitut erfolgen, das im Rahmen
des genannten Zeitraums seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien entsprechend Artikel 4
Abs. 2b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft
trifft. Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das
Kreditinstitut hat sich gegenüber der Gesellschaft unter anderem auch dazu verpflichtet, die Handelsbedingungen gemäß
Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 und die in dem Aktienrückkaufprogramm 2025
enthaltenen Vorgaben einzuhalten.
Das Aktienrückkaufprogramm 2025 kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit beendet, ausgesetzt und
auch wiederaufgenommen werden.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2025 zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen
des Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 entsprechenden Weise
spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben
werden.
Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März
2016 die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website im Bereich 'Investor Relations' unter www.mbb.com/ir/buyback
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre
öffentlich zugänglich bleiben.
MBB SE
Kurfürstendamm 188
10707 Berlin
Tel +49 30 844 15 330
ir@mbb.com
www.mbb.com
Verwaltungsratsvorsitzender und Geschäftsführender Direktor
Dr. Christof Nesemeier
Geschäftsführender Direktor
Torben Teichler
Registergericht
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Registernummer: HRB 165458
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MBB SE
Kurfürstendamm 188
10707 Berlin
Deutschland
Internet: www.mbb.com
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