BGH verweigert der Deutschen Bank im Postbank-Verfahren Revision
11.03.2026 / 14:56 Uhr
DOW JONES--Das Verfahren um die Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank ist abgeschlossen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) mitteilte, hat er die Beschwerde der Bank gegen die Nichtzulassung der Revision des Urteils des Oberlandesgerichts Kölns, das damals zulasten des Instituts ausgefallen war, zurückgewiesen. Die Deutsche Bank sieht dadurch keine weiteren finanziellen Auswirkungen. Sie hat sich mit den meisten Klägern bereits verglichen.
Der Rechtsstreit geht auf das Übernahmeangebot der Deutschen Bank für die Postbank im Jahr 2010 zurück. Mehrere Postbank-Aktionäre klagten, weil sie das damalige Angebot als zu niedrig ansahen. Sie argumentierten, dass die Bank schon 2009 ein Pflichtangebot hätte vorlegen müssen, da ihr seinerzeit bereits die Stimmrechte der Deutschen Post in Bezug auf die Postbank zuzurechnen gewesen seien. Sie hatte der Deutschen Post die ersten Aktien zu einem deutlich höheren Preis abgekauft.
Im April 2024, nachdem der Fall zwischenzeitlich beim BGH gelegen hatte, bildete die Bank nach einer Anhörung vor dem Oberlandesgericht Köln eine Rückstellung von 1,3 Milliarden Euro, bestehend aus 0,7 Milliarden Euro an Forderungen und 0,6 Milliarden Euro aus aufgelaufenen Zinsen. Im Oktober desselben Jahres urteilte das Gericht, dass die Bank den Postbank-Aktionären mehr zahlen muss als im ursprünglichen Angebot. Die Bank rief wegen der Nichtzulassung der Revision den BGH an, der aber mit Entscheidung vom 25. Februar 2026 keinen Grund für die Zulassung der Revision sah.
Ein Sprecher der Deutschen Bank teilte am Mittwoch mit, die Bank nehme die BGH-Entscheidung zur Kenntnis und werde die Begründung analysieren. "Unabhängig von der heutigen Entscheidung hat die Deutsche Bank in der Zwischenzeit die Risiken aus den Verfahren durch verschiedene Vergleichsvereinbarungen maßgeblich reduziert", sagte der Sprecher. "In Summe hat die Deutsche Bank mittlerweile eine Einigung bei über 90 Prozent der Ansprüche der Kläger nach Wert (berechnet auf Basis der geltend gemachten Aktienbestände) erzielt."
Die auf Basis des Urteils des Oberlandesgericht Köln zu leistenden Zahlungen sowie die noch verbleibenden erstinstanzlich anhängigen Klageansprüche belaufen sich laut dem Sprecher Stand Ende 2025 zusammen auf rund 112 Millionen Euro einschließlich Zinsen. Sie seien "vollumfänglich" durch die Rückstellungen abgedeckt. Es gebe weder finanzielle Auswirkungen auf 2026 noch nachträglich auf das Ergebnis 2025.
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March 11, 2026 09:56 ET (13:56 GMT)
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