EU-Generalanwalt warnt: KI-Chatbots könnten Urheberrecht verletzen
03.11.2026 / 16:55 Uhr
Von Edith Hancock
DOW JONES--Tech-Unternehmen riskieren, gegen die Urheberrechtsgesetze der Europäischen Union zu verstoßen, wenn ihre Chatbots mit Künstlicher Intelligenz (KI) Nachrichtenartikel wiederverwenden, um Antworten zu generieren. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Maciej Szpunar, erklärte, dass die Rechte eines Verlags verletzt werden könnten, wenn Chatbots unter bestimmten Umständen Material aus Online-Publikationen abrufen und wiederverwenden, um Antworten auf Suchanfragen von Nutzern zu generieren.
Die Äußerung erfolgte, nachdem der ungarische Digitalverlag Like Company Google wegen seines Chatbot-Dienstes Gemini vor einem nationalen Gericht verklagt hatte. Der Verlag argumentierte, dass der Suchmaschinenkonzern urheberrechtlich geschützte Artikel verwendet habe, um große Sprachmodelle zu trainieren. Zudem habe er diese zwischen Juni 2023 und Mai 2024 wiederholt durch Gemini reproduziert. Die Richter in Ungarn wandten sich daraufhin an den EuGH in Luxemburg, um rechtliche Orientierung zu erhalten.
"Wir nehmen die Stellungnahme des Generalanwalts zur Kenntnis, die anerkennt, dass das EU-Recht KI-Training mit öffentlich zugänglichen Informationen erlaubt", sagte ein Google-Sprecher. "Gemini lernt sprachliche Muster, um originelle Ausgaben zu erstellen, anstatt Inhalte zu replizieren", sagte er. Zudem fügte er hinzu, dass Rechteinhaber die Möglichkeit haben, der Nutzung für KI-Funktionen zu widersprechen.
"Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger schützt nicht die bloßen Tatsachen, über die in Presseveröffentlichungen berichtet wird, sondern nur die spezifische Ausdrucksform dieser Veröffentlichungen", teilte der EuGH mit.
Der Generalanwalt sagte, solche Fälle sollten sich darauf konzentrieren, ob ein Chatbot unrechtmäßig auf Artikel zugegriffen hat - etwa durch die Umgehung einer Bezahlschranke. Zudem sei entscheidend, ob eine Antwort nur Fakten aus dem Artikel wiedergibt oder die Ausdrucksform einer Publikation wiederverwendet, und zwar "in einem solchen Ausmaß, dass der Nutzer durch das Lesen dieser Antwort vollständig davon entbunden ist, auf die Originalpublikation zuzugreifen."
Die Empfehlung des Generalanwalts ist nicht bindend. Es liegt nun an den Richtern in Ungarn, zu einem späteren Zeitpunkt ein Urteil zu fällen. Szpunar sagte, es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel von Like Company zum Training der Gemini-Modelle verwendet wurden. Zudem könnten sie nach EU-Recht mit urheberrechtlich geschütztem Material trainiert werden, so das Gericht in Luxemburg.
News Corp, Eigentümer des Wall Street Journal, hat eine kommerzielle Vereinbarung zur Bereitstellung von Inhalten auf Google-Plattformen.
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