EQS-WpUeG: Uebernahmeangebot / Zielgesellschaft: Qiagen N.V.; Bieter: Crown NL Bidco B.V.

21.10.2026 / 23:31 Uhr

EQS-WpÜG: Crown NL Bidco B.V. / Übernahmeangebot 
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Qiagen N.V.; Bieter: Crown NL Bidco B.V. 
2026-10-21 / 23:30 CET/CEST 
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich. 
 
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 
Abs. 3 i. V. m. § 29 Abs. 1 und § 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) 
 
  
 
  
 
Bieterin: 
 
  
 
Crown NL Bidco B.V. 
Johannes Vermeerplein 9 
1071DV Amsterdam 
Niederlande 
 
  
 
eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 42178508 
 
  
 
Zielgesellschaft: 
 
  
 
QIAGEN N.V. 
Hulsterweg 82 
5912PL Venlo 
Niederlande 
 
  
 
eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 12036979 
 
  
 
ISIN: NL0015002SN0 
 
WKN: A41HBE 
 
  
 
Am 21. Oktober 2026 hat die Crown NL Bidco B.V. (die "Bieterin") entschieden, den Aktionären der QIAGEN N.V. (die " 
Gesellschaft" oder "QIAGEN") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche 
ausgegebene Stammaktien der Gesellschaft (ISIN: NL0015002SN0) im Nennwert von jeweils EUR 0,01 (jeweils eine " 
QIAGEN-Aktie") gegen Zahlung einer Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 46,50 je QIAGEN-Aktie zu erwerben (der " 
Angebotspreis" und dieses Angebot das "Übernahmeangebot"). 
 
  
 
Die Bieterin ist eine Holdinggesellschaft, die mittelbar vom EQT XI Fonds ("EQT Private Equity") kontrolliert wird. EQT 
Private Equity wird ihrerseits von mit der EQT AB mit Sitz in Stockholm, Schweden, verbundenen Unternehmen verwaltet 
und kontrolliert. Daneben werden die Co-Investoren Luxinva S.A. (eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Abu 
Dhabi Investment Authority (ADIA)) und CPP Investment Board Europe Inc. (eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der 
Canada Pension Plan Investment Board (CPP Investments)) indirekte Beteiligungen an der Bieterin halten. 
 
  
 
Am 21. Oktober 2026 haben die Bieterin und die Gesellschaft ein Business Combination Agreement (das "BCA") 
abgeschlossen, das unter anderem die wesentlichen Eckdaten des Übernahmeangebots sowie die hierauf bezogenen 
wechselseitigen Absichten und Verpflichtungen regelt. Nach Maßgabe der Bestimmungen und vorbehaltlich der Bedingungen 
des BCA haben sich Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft (die "QIAGEN-Gremien") verpflichtet, das Übernahmeangebot 
vollumfänglich zu unterstützen und den QIAGEN-Aktionären die Annahme des Übernahmeangebots zu empfehlen. 
 
  
 
Das BCA sieht vor, dass während der Annahmefrist des Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung der 
Gesellschaft abgehalten wird (die "Außerordentliche Hauptversammlung"), in welcher den Aktionären der Gesellschaft 
unter anderem bestimmte gesellschaftsrechtliche Maßnahmen zur Beschlussfassung vorgelegt werden, die vorbehaltlich 
einer gesonderten Zustimmung durch die QIAGEN-Gremien (der "Umsetzungsbeschluss") nach Vollzug des Übernahmeangebots 
umgesetzt werden sollen (die "Post-Closing-Maßnahmen"). Die Post-Closing-Maßnahmen werden, wenn sie umgesetzt werden, 
dazu führen, dass die Bieterin den gesamten Geschäftsbetrieb der Gesellschaft erwirbt und sämtliche Aktionäre der 
Gesellschaft, die das Übernahmeangebot nicht angenommen haben, eine Barzahlung je QIAGEN-Aktie in Höhe des 
Angebotspreises abzüglich anwendbarer Quellensteuern erhalten. Dies kann dazu führen, dass diese Aktionäre einen 
geringeren Nettobetrag erhalten, als wenn sie das Übernahmeangebot angenommen hätten. Im BCA hat sich die Gesellschaft 
verpflichtet, dass der Umsetzungsbeschluss von den QIAGEN-Gremien gefasst wird, wenn die Außerordentliche 
Hauptversammlung den Post-Closing-Maßnahmen mit einer Mehrheit von mindestens 80 % der abgegebenen Stimmen zugestimmt 
hat; andernfalls fassen die QIAGEN-Gremien den Umsetzungsbeschluss nach eigenem Ermessen, sofern sie im Einklang mit 
ihren Treuepflichten zu dem Schluss gelangen, dass die Durchführung der Transaktion, einschließlich der 
Post-Closing-Maßnahmen, unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und anderer Stakeholder im besten Interesse 
von QIAGEN liegt und die Transaktion die Unterstützung einer erheblichen Mehrheit der Aktionäre findet. Im Zusammenhang 
mit der Umsetzung der Post-Closing-Maßnahmen soll die Börsennotierung der Gesellschaft an der Frankfurter 
Wertpapierbörse und an der New York Stock Exchange beendet werden. 
 
  
 
Das Übernahmeangebot wird unter dem Vorbehalt des Erreichens einer Mindestannahmeschwelle in Höhe von 50 % des 
ausstehenden Grundkapitals der Gesellschaft zuzüglich einer QIAGEN-Aktie, der Fassung bestimmter Beschlüsse durch die 
Außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft, einschließlich der Zustimmung zu den Post-Closing-Maßnahmen, der 
Fassung des Umsetzungsbeschlusses durch die QIAGEN-Gremien, fusionskontrollrechtlicher und 
investitionsprüfungsrechtlicher Freigaben sowie bestimmter weiterer, in der Angebotsunterlage zum Übernahmeangebot (die 
"Angebotsunterlage") enthaltener Bedingungen stehen. Das ausstehende Grundkapital der Gesellschaft wird für Zwecke 
dieser Mindestannahmeschwelle nach näherer Maßgabe der Angebotsunterlage ohne QIAGEN-Aktien, die von der Gesellschaft 
selbst gehalten werden, und zuzüglich von QIAGEN-Aktien berechnet werden, die von der Gesellschaft zur Erfüllung von 
durch das Übernahmeangebot ausgelösten Wandlungsrechten aus Wandelanleihen der Gesellschaft auszugeben sind. Der 
Vollzug des Übernahmeangebots wird derzeit für Mitte 2027 erwartet. 
 
  
 
Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung), in der die genauen 
Bedingungen des Übernahmeangebots dargestellt werden, sowie weitere Informationen hierzu werden von der Bieterin nach 
Gestattung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") im Internet auf 
der Website der Bieterin unter www.eqt-offer.com veröffentlicht; zu diesem Zeitpunkt beginnt die Annahmefrist für das 
Übernahmeangebot. Am selben Tag wird die Bieterin das Übernahmeangebot in den Vereinigten Staaten einleiten und bei der 
U.S. Securities and Exchange Commission ("SEC") ein Tender Offer Statement auf Schedule TO einreichen. 
 
  
 
Das Übernahmeangebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen, wobei sich die 
Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den vorstehend dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies 
rechtlich zulässig ist. 
 
  
 
  
 
Wichtiger Hinweis: 
 
  
 
Zukunftsgerichtete Aussagen 
 
  
 
Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können als zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne von Section 27A des 
U.S. Securities Act of 1933 in seiner jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") und Section 21E des U.S. Securities 
Exchange Act of 1934 in seiner jeweils geltenden Fassung angesehen werden. Diese Aussagen sind an der Verwendung 
zukunftsgerichteter Begriffe wie "glauben", "hoffen", "planen", "beabsichtigen", "anstreben", "können", "werden", 
"könnten", "sollten", "würden", "erwarten", "rechnen mit", "schätzen", "fortsetzen", "zum Ziel haben" oder ähnlicher 
Begriffe erkennbar. Soweit sich hierin enthaltene Aussagen auf die Produkte der QIAGEN N.V. ("QIAGEN"), den Zeitplan 
für Markteinführung und Entwicklung, Vermarktungs- und/oder behördliche Zulassungen, den finanziellen und operativen 
Ausblick, Wachstum und Expansion, Akquisitionen, Kooperationen, Märkte, die Strategie oder die Geschäftsergebnisse 
beziehen, einschließlich insbesondere der erwarteten Umsatzerlöse, der Umsatzerlöse mit bestimmten Produkten, der 
Umsatzerlöse in bestimmten Regionen, der bereinigten Umsatzerlöse, der Steigerung der bereinigten operativen 
Ergebnismarge, der Ausschüttungen an die Aktionäre, steigender Dividendenzahlungen, des Produktportfoliomanagements, 
von Produkteinführungen (einschließlich der erwarteten Einführung von QIAGENs Sequenzierungslösungen, Testplattformen, 
Panels und Systeme), der Nutzung von KI-Technologie, der Verbesserung der operativen und finanziellen Hebelwirkung, von 
Wechselkursbewegungen gegenüber dem US-Dollar, der Pläne für Investitionen in QIAGENs Portfolio und der Verpflichtungen 
zum Aktienrückkauf, QIAGENs Erwartungen in Bezug auf QIAGENs bereinigten Steuersatz, die Fälligkeit und Rückzahlung von 
Verbindlichkeiten, QIAGENs Fähigkeit, das bereinigte Ergebnis je Aktie stärker als den Umsatz zu steigern, sowie die 
Fähigkeit, die betriebliche Effizienz zu verbessern und eine disziplinierte Kapitalallokation beizubehalten, und diese 
Aussagen zukunftsgerichtet sind, beruhen solche Aussagen auf gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen, die mit einer 
Reihe von Unsicherheiten und Risiken verbunden sind. Hierzu gehören unter anderem Risiken im Zusammenhang mit der 
Abhängigkeit von der Entwicklung und dem Erfolg neuer Produkte; der Steuerung von Wachstum und der Expansion der 
Geschäftstätigkeit (einschließlich der Auswirkungen von Währungsschwankungen, Zöllen, Steuergesetzen, behördlichen 
Verfahren und Abhängigkeiten in der Lieferkette); Schwankungen der Geschäftsergebnisse; der Integration erworbener 
Unternehmen; Veränderungen in den Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und strategischen Partnern; dem Wettbewerb; 
schnellen oder unerwarteten technologischen Veränderungen; Schwankungen der Nachfrage nach den Produkten von QIAGEN 
(einschließlich Schwankungen aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage, des Umfangs und des Zeitpunkts der 
Finanzierung und der Budgets der Kunden sowie sonstiger Faktoren, einschließlich Verzögerungen oder Begrenzungen bei 
der Höhe von Erstattungsgenehmigungen oder öffentlichen Gesundheitsmitteln); der Fähigkeit von QIAGEN, behördliche 
Produktzulassungen zu erlangen und aufrechtzuerhalten; Schwierigkeiten bei der erfolgreichen Anpassung der Produkte von 
QIAGEN an integrierte Lösungen und bei der Herstellung solcher Produkte; der Fähigkeit von QIAGEN, neue Produkte zu 
identifizieren und zu entwickeln sowie QIAGENs Produkte von Wettbewerbsprodukten abzugrenzen und vor diesen zu 
schützen; der Marktakzeptanz neuer Produkte und der Integration erworbener Technologien und Unternehmen; Maßnahmen von 
Regierungen, globalen oder regionalen wirtschaftlichen Entwicklungen, einschließlich Inflation und sich ändernder 
Zinssätze, witterungs- oder transportbedingten Verzögerungen, Naturkatastrophen, Verletzungen der Cybersicherheit, 
politischen Krisen oder Krisen der öffentlichen Gesundheit und deren Auswirkungen auf die Nachfrage nach den Produkten 
von QIAGEN und andere Bereiche des Geschäfts von QIAGEN oder sonstigen Fällen höherer Gewalt; Prozessrisiken, 
einschließlich Patentstreitigkeiten und Produkthaftung; den Schuldendienstverpflichtungen; der Volatilität des 
Börsenkurses der QIAGEN-Aktien; der Möglichkeit, dass die erwarteten Vorteile im Zusammenhang mit kürzlich erfolgten 
oder anstehenden Akquisitionen nicht wie erwartet eintreten; sowie den sonstigen Faktoren, die unter der Überschrift 
"Risk Factors" im jüngsten Jahresbericht von QIAGEN auf Form 20-F erörtert werden. Für weitere Informationen wird auf 
die Einreichungen von QIAGEN bei der U.S. Securities and Exchange Commission (die "SEC") verwiesen. 
 
  
 
Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung umfassen auch Aussagen in Bezug auf das Übernahmeangebot. Zu den 
weiteren wesentlichen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in solchen 
zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen, gehören Risiken und Unsicherheiten in Bezug auf: den nicht 
rechtzeitigen Vollzug oder das vollständige Ausbleiben des Vollzugs der geplanten Transaktion; Unsicherheiten 
hinsichtlich der Anzahl der QIAGEN-Aktien, die im Rahmen des Übernahmeangebots angedient werden; die Möglichkeit, dass 
konkurrierende Angebote abgegeben werden; die Möglichkeit, dass die Bedingungen des Übernahmeangebots nicht eintreten 
und auf sie auch nicht verzichtet wird; den Eintritt eines Ereignisses, einer Änderung oder eines sonstigen Umstands, 
der zur Beendigung des Business Combination Agreement führen könnte; die Umsetzung der Post-Closing-Maßnahmen und die 
Umsetzung der im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot vorgesehenen Finanzierungsvereinbarungen; den Erhalt etwaiger im 
Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot bei der SEC beantragter Ausnahmegenehmigungen (Exemptive Relief) oder sonstiger 
Erleichterungen sowie etwaige damit verbundene Auflagen; den nicht rechtzeitigen Erhalt oder das Ausbleiben der für die 
Transaktion erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder deren Erteilung nur unter Auflagen; Beeinträchtigungen des 
Geschäftsbetriebs von QIAGEN vor Vollzug der Transaktion aufgrund transaktionsbedingter Unsicherheit oder sonstiger 
Faktoren, welche die Aufrechterhaltung der Beziehungen zu Arbeitnehmern, Kunden, Lizenznehmern, sonstigen 
Geschäftspartnern oder staatlichen Stellen erschweren; Schwierigkeiten bei der Bindung von Mitarbeitern in 
Schlüsselpositionen; sowie den Ausgang etwaiger Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion. Die in 
dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Datum dieser Mitteilung. Weder die Bieterin 
noch EQT Private Equity noch QIAGEN übernehmen eine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu 
aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit dies nicht 
nach anwendbarem Recht erforderlich ist. 
 
  
 
Zusätzliche Informationen und Bezugsquellen 
 
  
 
Das in dieser Mitteilung genannte Übernahmeangebot hat noch nicht begonnen. Diese Mitteilung dient ausschließlich 
Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf 
von QIAGEN-Aktien oder sonstigen Wertpapieren dar; sie ersetzt auch nicht die Unterlagen zum Übernahmeangebot, die die 
Bieterin bei der SEC einreichen oder in Deutschland veröffentlichen wird. Die Bestimmungen und Bedingungen des 
Übernahmeangebots werden in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gestatteten 
Angebotsunterlage und den zugehörigen, von der Bieterin erstellten Angebotsmaterialien veröffentlicht, und das Angebot 
zum Erwerb von Stammaktien von QIAGEN erfolgt ausschließlich auf deren Grundlage. Sobald die erforderliche Gestattung 
der BaFin vorliegt, werden die Angebotsunterlage und die zugehörigen Angebotsmaterialien in Deutschland veröffentlicht 
und zum Zeitpunkt des Beginns des Übernahmeangebots zudem im Rahmen eines Tender Offer Statement auf Schedule TO bei 
der SEC eingereicht. QIAGEN beabsichtigt, in Bezug auf das Übernahmeangebot ein Solicitation/Recommendation Statement 
auf Schedule 14D-9 bei der SEC einzureichen. Darüber hinaus wird QIAGEN ein Dokument veröffentlichen, das die 
begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") und die Stellungnahme gemäß 
Artikel 18 und Anhang G der niederländischen Verordnung über öffentliche Angebote (Besluit openbare biedingen Wft) 
zusammenfasst. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher und englischer Sprache) mit den 
detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weiteren Informationen hierzu wird unter anderem 
im Internet unter www.eqt-offer.com veröffentlicht. 
 
  
 
Die Annahme des Übernahmeangebots durch Aktionäre mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands und außerhalb der Vereinigten 
Staaten kann weiteren rechtlichen Anforderungen und/oder Beschränkungen unterliegen. Im Hinblick auf die Annahme des 
Übernahmeangebots außerhalb Deutschlands und außerhalb der Vereinigten Staaten wird keine Verantwortung für die 
Einhaltung der in der jeweiligen Rechtsordnung anwendbaren rechtlichen Anforderungen übernommen. 
 
  
 
DIE UNTERLAGEN ZUM ÜBERNAHMEANGEBOT (EINSCHLIESSLICH EINES ERWERBSANGEBOTS (OFFER TO PURCHASE), EINES ZUGEHÖRIGEN 
ANNAHMESCHREIBENS (LETTER OF TRANSMITTAL) UND BESTIMMTER WEITERER DOKUMENTE ZUM ÜBERNAHMEANGEBOT) UND DAS SOLICITATION/ 
RECOMMENDATION STATEMENT AUF SCHEDULE 14D-9 IN IHRER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG SOWIE DIE BEGRÜNDETE STELLUNGNAHME VON 
QIAGEN GEMÄSS § 27 WPÜG UND DIE STELLUNGNAHME GEMÄSS ARTIKEL 18 UND ANHANG G DER NIEDERLÄNDISCHEN VERORDNUNG ÜBER 
ÖFFENTLICHE ANGEBOTE (Besluit openbare biedingen Wft) WERDEN WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN. INVESTOREN UND 
AKTIONÄREN VON QIAGEN WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, DIESE DOKUMENTE SORGFÄLTIG ZU LESEN, SOBALD SIE VERFÜGBAR SIND, DA DIESE 
DOKUMENTE UND NICHT DAS VORLIEGENDE DOKUMENT FÜR DIE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DES ÜBERNAHMEANGEBOTS MASSGEBLICH 
SIND UND DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN WERDEN, DIE DIESE PERSONEN VOR EINER ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ANDIENUNG 
IHRER STAMMAKTIEN BERÜCKSICHTIGEN SOLLTEN. 
 
  
 
Die Unterlagen zum Übernahmeangebot, einschließlich des Erwerbsangebots (Offer to Purchase) und des zugehörigen 
Annahmeschreibens (Letter of Transmittal) und bestimmter weiterer Dokumente zum Übernahmeangebot, sowie das 
Solicitation/Recommendation Statement auf Schedule 14D-9 (sobald verfügbar) und sonstige von der Bieterin oder QIAGEN 
bei der SEC eingereichte Dokumente werden kostenlos auf der Internetseite der SEC unter www.sec.gov oder auf der 
Internetseite der Bieterin unter www.eqt-offer.com erhältlich sein. Darüber hinaus werden das Tender Offer Statement 
der Bieterin und sonstige Dokumente, die sie bei der SEC einreichen wird, unter www.eqt-offer.com abrufbar sein. Ferner 
werden Exemplare der Angebotsunterlage kostenlos über die in der Angebotsunterlage zu benennende Informationsstelle 
(Information Agent) erhältlich sein. 
 
  
 
Anwendbares Recht 
 
  
 
Das Übernahmeangebot wird nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere dem WpÜG, bestimmten anwendbaren 
Vorschriften des Rechts der Niederlande sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des Wertpapierrechts der Vereinigten 
Staaten von Amerika abgegeben und durchgeführt. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande 
kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht 
auszulegen. 
 
  
 
Erwerb von Aktien außerhalb des Übernahmeangebots 
 
  
 
Sowohl EQT Private Equity als auch die Bieterin behalten sich jeweils vor, im Rahmen des anwendbaren Rechts und 
vorbehaltlich einer Ausnahmegenehmigung (Exemptive Relief) der SEC außerhalb des Übernahmeangebots unmittelbar oder 
mittelbar Aktien von QIAGEN über die Börse oder außerbörslich zu erwerben. Etwaige solche Erwerbe oder Vereinbarungen 
erfolgen außerhalb der Vereinigten Staaten unter Einhaltung des anwendbaren Rechts und vorbehaltlich einer 
Ausnahmegenehmigung (Exemptive Relief) der SEC. Soweit solche Erwerbe erfolgen, werden Informationen hierüber, 
einschließlich der Anzahl der erworbenen Aktien von QIAGEN und des dafür gezahlten Preises, unverzüglich 
veröffentlicht, sofern und soweit dies nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist. 
 
  
 
Informationen in Bezug auf EQT XI 
 
  
 
Die hierin enthaltenen Informationen in Bezug auf den Fonds EQT XI ("EQT XI") stellen weder ein Angebot zum Verkauf 
noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar und dürfen nicht im Zusammenhang mit 
einem Angebot oder einer Aufforderung von EQT XI verwendet oder als Grundlage herangezogen werden. Ein Angebot oder 
eine Aufforderung in Bezug auf EQT XI erfolgt ausschließlich mittels eines vertraulichen Private Placement Memorandum 
und zugehöriger Dokumente, die qualifizierten Anlegern im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften 
vertraulich zur Verfügung gestellt werden. Hierin genannte Wertpapiere von EQT XI wurden und werden nicht nach dem 
Securities Act registriert und dürfen ohne eine Registrierung nach diesem Gesetz oder eine anwendbare Ausnahme hiervon 
weder angeboten noch verkauft werden. Ein Angebot von Wertpapieren von EQT XI in den Vereinigten Staaten müsste mittels 
eines Angebotsdokuments erfolgen, das beim Emittenten oder dessen Beauftragten erhältlich wäre und detaillierte 
Informationen über den Emittenten der Wertpapiere und dessen Geschäftsleitung sowie Finanzinformationen enthielte. 
Wertpapiere von EQT XI dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder eine Ausnahme von der 
Registrierungspflicht weder angeboten noch verkauft werden. 
 
  
 
  
 
Amsterdam, 21. Oktober 2026 
 
Crown NL Bidco B.V. 
 
Ende der WpÜG-Mitteilung 
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2026-10-21 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Originalinhalt anzeigen: EQS News 
 
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Sprache:      Deutsch 
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Tradegate BSX; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, 
              Hannover, München, Stuttgart; London, Chicago, NYSE, SIX 
LEI Code:     213800OTKL1JNC4GON41 
  
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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2419878  2026-10-21 CET/CEST

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October 21, 2026 17:30 ET (21:30 GMT)

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