EQS-Adhoc: VIB Vermögen AG: Vereinbarungen über die Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten der BRANICKS Group AG unterzeichnet, einschl. der Zusage einer Finanzierung von 60 Mio. EUR für die VIB Vermögen AG
31.07.2026 / 00:00 Uhr
EQS-Ad-hoc: VIB Vermögen AG / Schlagwort(e): Sonstiges
VIB Vermögen AG: Vereinbarungen über die Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten der BRANICKS Group AG
unterzeichnet, einschl. der Zusage einer Finanzierung von 60 Mio. EUR für die VIB Vermögen AG
2026-07-31 / 00:00 CET/CEST
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VIB Vermögen AG:
Vereinbarungen über die Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten der BRANICKS Group AG unterzeichnet, einschl. der
Zusage einer Finanzierung von 60 Mio. EUR für die VIB Vermögen AG
Neuburg an der Donau, 30 Juli 2026
Die VIB Vermögen AG (ISIN: DE000A2YPDD0) ("VIB") gibt bekannt, dass sie gemeinsam mit ihrer Muttergesellschaft, der
BRANICKS Group AG ("Branicks"), heute Lock-up-Vereinbarungen (die "Lock-up-Vereinbarung") mit (i) einer Gruppe von
Anleihegläubigern (die "Ad-hoc-Gruppe") in Bezug auf die unbesicherten Anleihe von Branicks mit einem derzeit
ausstehenden Nennbetrag von 400 Millionen Euro und Fälligkeit am 22. September 2026 (die "Anleihe") sowie (ii) einer
Gruppe von Inhabern von Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen, die jeweils von Branicks begeben wurden,
mit einem derzeit ausstehenden Gesamtnennbetrag von 179,5 Millionen Euro und Laufzeiten zwischen 2026 und 2031 ("SSD/
NSV", und zusammen mit den Schuldverschreibungen die "Branicks-Finanzverbindlichkeiten"). Dies zielt insbesondere
darauf ab, die Verlängerung und Restrukturierung der Branicks-Finanzverbindlichkeiten zu angepassten Konditionen zu
ermöglichen und die Finanzverbindlichkeiten der VIB (die "VIB-Finanzverbindlichkeiten") zu restrukturieren, wobei die
Restrukturierung als Ganzes als die "Transaktion" bezeichnet wird.
Die Wirksamkeit wesentlicher Bestimmungen der Lock-Up Vereinbarungen, einschließlich der Verpflichtung zur
Unterstützung der Transaktion, hängt vom Eintreten bestimmter Bedingungen ab, die spätestens bis zum 31. Juli 2026
erfüllt sein müssen.
Wesentliche Elemente der Transaktion
In Bezug auf die VIB sind die folgenden wesentlichen Bedingungen der Transaktion hervorzuheben:
Neues Fremdkapital (New Money)
. Vorbehaltlich bestimmter Bedingungen verpflichten sich die Mitglieder der Ad-hoc-Gruppe sowie bestimmte Inhaber von
SSD/NSV, das Angebot einer kurzfristigen Überbrückungsfinanzierung in Höhe von 60 Millionen Euro auf Ebene der VIB
Vermögen AG (die "Überbrückungsfinanzierung") vor Abschluss der Restrukturierung (dem "Closing") bereitzustellen und
abzusichern. Für ihre Absicherung (Backstop) teilen sich die am Backstop-Mechanismus Beteiligten eine feststehende
backstop fee, die kapitalisiert wird und die Nominalbeträge der Finanzierungen an Tag 1 auf EUR 61,9 Millionen auf der
Ebene der VIB erhöht. Die Überbrückungsfinanzierung auf Ebene der VIB wird insbesondere zur Rückzahlung von 58
Millionen Euro der im September 2026 und März 2027 fälligen Schuldscheindarlehen der VIB verwendet.
. Die Überbrückungsfinanzierung auf der Ebene der VIB wird beim Closing der Restrukturierung der
Branicks-Finanzverbindlichkeiten zu identischen wirtschaftlichen Bedingungen in langfristige Finanzierungen überführt
(zusammen mit den Überbrückungsfinanzierungen das "New Money").
. Das langfristige New Money wird (sofern nicht vorher zurückgezahlt) am 30. September 2029 endfällig und einen
Zinssatz von 10,0% pro Jahr in bar haben. Eine vorzeitige Rückzahlung des langfristigen New Money innerhalb der ersten
12 Monate unterliegt einer Make-Whole-Klausel.
Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten von Branicks:
Die umfassende Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten von Branicks erfolgt insbesondere durch eine Anpassung der
derzeit geltenden Bedingungen der Anleihe und des SSD/NSV, wie dies von Branicks gesondert und im Detail bekannt
gegeben wird.
Die Restrukturierung umfasst in Bezug auf VIB ein umfassendes Sicherheitenpaket, das unter anderem die Einführung einer
doppeltstöckigen LuxCo-Struktur und die Verpfändung von Anteilen daran sowie die Verpfändung von Anteilen an
wesentlichen Tochtergesellschaften von Branicks und deren Tochtergesellschaften vorsieht. Dies umfasst auch
entsprechende Garantien von wesentlichen Tochtergesellschaften.
Zusätzliche Gebühren:
Über die Verzinsung hinaus ist für das VIB New Money die Zahlung weiterer Gebühren wie folgt vereinbart:
. 200 bps einmalige Gebühr auf jeden zum 31. Dezember 2028 ausstehenden Kapitalbetrag des VIB New Money, der nicht bis
zum 31. Dezember 2028 zurückgeführt worden ist, zahlbar am 31. Dezember 2028;
. 100 bps exit fee, die bei Rückzahlung oder bei Refinanzierung des VIB New Money zu zahlen sind.
Business Plan:
Im Zusammenhang mit der Transaktion wurde ein Business Plan bis 2030 vereinbart, der unter anderem den
Verschuldungsgrad bspw. durch Immobilientransaktionen signifikant reduzieren soll
Governance:
Im Rahmen der Umstrukturierung sind wesentliche Maßnahmen zur Neuordnung der Unternehmensführung geplant. Für die VIB
umfasst dies unter anderem Änderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats der VIB.
Kontakt:
Michael Blankenhorn
T +49 8431 9077-949
F +49 8431 9077-1949
michael.blankenhorn@vib-ag.de
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