Europäischer Gerichtshof bestätigt Geldbuße von rd 4,1 Mrd EUR gegen Google
02.07.2026 / 10:01 Uhr
DOW JONES--Der Gerichtshof der Europäischen Union hat das Rechtsmittel von Google und dessen Muttergesellschaft Alphabet zurückgewiesen und damit eine Geldbuße von rund 4,13 Milliarden Euro bestätigt. Die Strafe wurde wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im Zusammenhang mit dem Betriebssystem Android verhängt. 2018 stellte die Europäische Kommission in einem Beschluss fest, dass Google seine beherrschende Stellung missbraucht hat, indem die Gesellschaft insbesondere im Wege von Vorinstallationsvereinbarungen und Lizenzbedingungen für bestimmte Anwendungen darauf hingewirkt haben soll, dass ihre Suchmaschine Google Search und ihr Browser Chrome auf Mobilgeräten mit dem Betriebssystem Android verwendet werden, welches ebenfalls von Google stammt.
In einer vorherigen Instanz hatte das Gericht der Europäischen Union die ursprüngliche Milliardenstrafe der EU-Kommission leicht angepasst, nachdem ein Teilaspekt der Vereinbarungen zur Umsatzaufteilung für nichtig erklärt worden war. Trotz dieser teilweisen Nichtigerklärung blieb der Kern des Vorwurfs einer einheitlichen, wettbewerbswidrigen Strategie bestehen. Das Gericht bewertete die verbleibenden Praktiken als schwerwiegend genug, um die hohe Geldbuße aufrechtzuerhalten, wovon Alphabet für einen Teilbetrag gesamtschuldnerisch haftet.
Der Gerichtshof bestätigte nun, dass das Vorinstanzurteil rechtmäßig und fehlerfrei war. Es wurde bekräftigt, dass die Vorinstallationen zu einer marktbeherrschenden "Status-quo-Präferenz" bei den Nutzern führten, die nicht allein durch die Qualität der Dienste erklärt werden kann. Zudem stellten die sogenannten Anti-Fragmentierungsvereinbarungen eine unzulässige Schranke dar, die alternative Android-Versionen einschränkte. Auch die Verteidigungsrechte von Google wurden laut Gerichtshof im Verfahren ordnungsgemäß gewahrt.
Das höchste europäische Gericht stellte klar, dass für den Nachweis eines solchen Marktmissbrauchs im digitalen Sektor nicht zwingend ein komplexer Test zur Verdrängung gleich effizienter Wettbewerber notwendig ist. Aufgrund der besonderen Dynamiken digitaler Märkte reichte es aus, dass Googles Praktiken nachweislich geeignet gewesen seien, den freien Wettbewerb zu beschränken und die Markteintrittsschranken für andere Anbieter deutlich zu erhöhen. Die Argumente von Google, dass es sich dabei um eine legitime Strategie zur Vermeidung einer Fragmentierung des Betriebssystems handelte, wurden vom Gerichtshof als unbegründet zurückgewiesen.
Schließlich erklärte der Gerichtshof am Donnerstag weiter, dass das Gericht der EU seine Befugnisse bei der Neuberechnung der Strafe korrekt und mit einer ausreichenden Begründung ausgeübt habe. Alle rechtlichen Verfahrensgrundsätze seien gewahrt worden, sodass die reduzierte Summe von rund 4,1 Milliarden Euro als angemessene Sanktion für die jahrelangen wettbewerbswidrigen Praktiken endgültig bestätigt ist.
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