EQS-WpUeG: Uebernahmeangebot / Zielgesellschaft: Nagarro SE; Bieter: Galaxy Germany Holding SE
26.06.2026 / 23:27 Uhr
EQS-WpÜG: Galaxy Germany Holding SE / Übernahmeangebot
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Nagarro SE; Bieter: Galaxy Germany Holding SE
2026-06-26 / 23:27 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG,
VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG,
VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 in
Verbindung mit §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Galaxy Germany Holding SE
Maximiliansplatz 17
c/o Blitzstart Holding GmbH
80333 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 308142
Zielgesellschaft:
Nagarro SE
Baierbrunner Straße 15
81379 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 254410
ISIN: DE000A3H2200 (WKN: A3H220)
Die Galaxy Germany Holding SE ("Bieterin"), eine Holdinggesellschaft des Technologiedienstleistungsunternehmens
Persistent Systems Limited ("Persistent"), hat heute beschlossen, den Aktionären der Nagarro SE ("Nagarro") im Wege
eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots ("Übernahmeangebot") anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende
Stückaktien von Nagarro mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie ("Nagarro-Aktien") zu
erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 81,00 je Nagarro-Aktie anzubieten. Dies
entspricht einer Prämie von ca. 93,5 % auf den volumengewichteten Xetra-Durchschnittskurs der Nagarro-Aktie der
vergangenen drei Monate bis (einschließlich) 25. Juni 2026.
Die Bieterin und Persistent haben heute mit Nagarro eine Zusammenschlussvereinbarung über die Voraussetzungen und
Bedingungen einer strategischen Beteiligung der Bieterin an der Nagarro unterzeichnet. Der Vorstand und der
Aufsichtsrat von Nagarro, die dem Abschluss der Zusammenschlussvereinbarung heute zugestimmt haben, unterstützen das
Übernahmeangebot vorbehaltlich ihrer Prüfung der von der Bieterin noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage und
ihrer Sorgfalts- und Treuepflichten. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, den Aktionären von Nagarro die Annahme
des Übernahmeangebots zu empfehlen.
Das Übernahmeangebot wird einer Mindestannahmeschwelle von 50 % plus eine Aktie der ausstehenden Nagarro-Aktien
(einschließlich ca. 20 % der Nagarro-Aktien, die die Bieterin von einem wesentlichen Aktionär unter einem separaten
Vertrag erwerben wird) und anderen bestimmten Bedingungen unterliegen, die in der Angebotsunterlage dargelegt werden,
beispielsweise regulatorische Freigaben und andere übliche Bedingungen.
Die Bieterin und ein wesentlicher Aktionär haben heute ebenfalls einen Vertrag unterzeichnet, wonach dieser Aktionär
seine ca. 20 % Nagarro-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots an die Bieterin gegen Zahlung eines Kaufpreises pro Aktie
in bar, der dem Angebotspreis entsprechen wird, übertragen wird.
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung)
und weitere Informationen zum Übernahmeangebot werden im Internet unter www.galaxy-offer.com veröffentlicht und
verfügbar sein.
Wichtige Informationen:
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von
Nagarro-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende
Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen
des Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern
und Inhabern von Nagarro-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem
Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige
Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer
unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot
wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internet
unter www.galaxy-offer.com veröffentlicht.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts,
insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der
Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird
nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland
oder den Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten von Amerika keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen
oder Zulassungen für das Angebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von Nagarro-Aktien können
sich nicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik
Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der
Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden
Befreiungen wird kein Übernahmeangebot, weder direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in
denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Diese Mitteilung darf weder ganz noch
teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das Übernahmeangebot nach
dem jeweils geltenden nationalen Recht untersagt wäre.
Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere Nagarro-Aktien außerhalb des
Übernahmeangebots direkt oder indirekt über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass solche
Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen, die anwendbaren deutschen
Gesetzesvorschriften, insbesondere diejenigen des WpÜG, eingehalten werden und der Angebotspreis sich nach Maßgabe des
WpÜG erhöht, so dass dieser einer außerhalb des Angebots gezahlten Gegenleistung entspricht, sofern diese höher ist als
der Angebotspreis. Sollten solche Erwerbe stattfinden, werden Informationen über solche Erwerbe, einschließlich der
Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Nagarro-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung,
unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten
Staaten von Amerika oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist. Das mit dieser Mitteilung
bekanntgegebene Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der
Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der
Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für börsennotierte Unternehmen gelten und sich in
bestimmten wesentlichen Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Rechtsordnungen
unterscheiden. Diese Mitteilung wurde nach deutscher Art und Praxis verfasst, um den Gesetzen der Bundesrepublik
Deutschland zu entsprechen. Die an anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage, enthaltenen, sich auf die Bieterin
und die Nagarro beziehenden Finanzkennzahlen werden in Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland
geltenden Vorschriften und nicht in Übereinstimmung mit den in den Vereinigten Staaten von Amerika allgemein
anerkannten Bilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mit Finanzkennzahlen vergleichbar,
die sich auf US-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik
Deutschland beziehen. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika nach Maßgabe von Section 14(e)
des US-Börsengesetzes und der im Rahmen des US-Börsengesetzes erlassenen Regulation 14E und auf Grundlage der sog. Tier
II-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des US-Börsengesetzes, welche es einem Bieter ermöglicht, bestimmte materielle
und verfahrensrechtliche Vorschriften des US-Börsengesetzes für Übernahmeangebote dadurch zu erfüllen, dass er das
Recht oder die Praxis seiner Heimatrechtsordnung befolgt, und den Bieter von der Einhaltung bestimmter anderer
Vorschriften des US-Börsengesetzes befreit, und im Übrigen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik
Deutschland durchgeführt werden. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerika werden darauf hingewiesen, dass die
Nagarro nicht an einer US-amerikanischen Wertpapierbörse gelistet ist, nicht den regelmäßigen Anforderungen des
US-Börsengesetzes unterliegt und auch keine Berichte bei der US-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss.
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Übernahmeangebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt
ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre aus den
Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und
Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes
(oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen, da die Bieterin und die Nagarro sich außerhalb der Vereinigten
Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihre jeweiligen Führungskräfte
und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in der der
Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Aktionäre von Nagarro können möglicherweise ein Nicht-US-Unternehmen oder dessen
Führungskräfte und Organmitglieder nicht vor einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze
verklagen. Es ist möglicherweise auch nicht möglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine Tochterunternehmen zu zwingen,
sich dem Urteil eines US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.
Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die
Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen
oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche
zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und
Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren
zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder
der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten,
von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr
gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in
der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es
kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten
oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach
Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern werden.
München, 26. Juni 2026
Galaxy Germany Holding SE
Ende der WpÜG-Mitteilung
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2026-06-26 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten
und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News
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Sprache: Deutsch
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart,
Tradegate BSX
Ende der Mitteilung EQS News-Service
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