PTA-CMS: BTV Vier Länder Bank AG: Veröffentlichung des Beschlusses über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien - Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018

23.06.2026 / 16:50 Uhr

Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß -- 119 Abs. 9 BörseG

BTV Vier Länder Bank AG: Veröffentlichung des Beschlusses über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien

Veröffentlichung gemäß -- 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm ---- 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018

Innsbruck (pta000/23.06.2026/16:50 UTC+2)

Der Vorstand der BTV hat am 23.06.2026 beschlossen, von den im Zuge der Aktienrückkaufprogramme 2022, 2023, 2024, 2025 sowie 2026 erworbenen eigenen 14.963 Stück Stammaktien, 2.326 Stück Stammaktien an den Vorstand sowie leitende Angestellte im Wege der Vergütung in Aktien gem. -- 39b BWG gemäß den Beschlussfassungen in den Sitzungen des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der BTV vom 26.03.2020, 25.03.2021, 30.03.2022, 30.03.2023, 27.03.2024, 27.03.2025 sowie 19.03.2026 zu übertragen. Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit gemäß -- 65 Abs 1a AktG iVm -- 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß ---- 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 13.05.2026. 2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 13.05.2026 gemäß -- 2VeröffentlichungsV 2018 iVm -- 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiterVerbreitung (pressetext Nachrichtenagentur) und auf der Internetseite der BTV, www.btv.at. 3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen Aktien sollen am 29.06.2026veräußert bzw. übertragen werden. 4. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der BTV (ISIN:AT0000625504). 5. Beabsichtigt ist die Veräußerung eigener Aktien von bis zu 2.326 Stück Stammaktien der BTV, dasentspricht einem Anteil am stimmberechtigten und gesamten Grundkapital der BTV von ca. 0,006 %. 6. Der Gegenwert je zugeteilter Stammaktie beträgt hinsichtlich der

• unter dem Aktienrückkaufprogramm 2022 zu übertragenden 434 Stück Stammaktien EUR 32,80 • unter dem Aktienrückkaufprogramm 2023 zu übertragenden 142 Stück Stammaktien EUR 42,00 • unter dem Aktienrückkaufprogramm 2024 zu übertragenden 206 Stück Stammaktien EUR 55,50 • unter dem Aktienrückkaufprogramm 2025 zu übertragenden 221 Stück Stammaktien EUR 61,50 • unter dem Aktienrückkaufprogramm 2026 zu übertragenden 1.323 Stück Stammaktien EUR 90,01

(jeweils gewichteter Durchschnittspreis sämtlicher im Rahmen der Aktienrückkaufprogramme 2022, 2023, 2024, 2025 sowie 2026 rückgekaufter BTV-Stammaktien).

7. Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem Zweck, diese Aktien für die Vergütung des Vorstandes sowie leitender Angestellter (variabler Anteil der jeweiligen Vergütungen gem. -- 39b BWG in Aktien) zu verwenden.

8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine

9. Die BTV beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß ---- 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.btv.at, zu erfüllen.

Innsbruck, am 23.06.2026

Vorstand der BTV Vier Länder Bank AG

(Ende)

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Aussender:            BTV Vier Länder Bank AG 
                      Stadtforum 1 
                      6020 Innsbruck 
                      Österreich 
Ansprechpartner:      Dr. Reinhard Pircher 
Tel.:                 +43 5053331500 
E-Mail:               reinhard.pircher@btv.at 
Website:              www.btv.at 
ISIN(s):              AT0000625504 (Aktie) 
Börse(n):             Wiener Börse (Amtlicher Handel) 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1782226200221 ]

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