PTA-HV: SYZYGY AG: Einladung zur virtuellen Hauptversammlung
27.05.2026 / 15:20 Uhr
Hauptversammlung gemäß -- 121 Abs. 4a AktG
SYZYGY AG: Einladung zur virtuellen Hauptversammlung
Bad Homburg (pta000/27.05.2026/15:20 UTC+2)
Syzygy AG, Bad Homburg v. d. Höhe
WKN 510 480 / ISIN DE0005104806
Eindeutige Kennung des Ereignisses: DE0005104806-GMET-072026
Einladung zur virtuellen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionär:innen ein zu der am
Freitag, 3. Juli 2026, 10:00 Uhr (MESZ),
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.
Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionär:innen oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.
Ort der Versammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Vortragssaal der Deutschen Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt am Main.
Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionär:innen oder ihrer Bevollmächtigten
Die Hauptversammlung wird auf Grundlage von -- 8 Abs. (1a) der Satzung in Form einer virtuellen
Hauptversammlung gemäß -- 118a Aktiengesetz (AktG) ohne physische Präsenz der Aktionär:innen oder ihrer
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten.
Die Hauptversammlung wird für die Aktionär:innen, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren
Aktienbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten über das passwortgeschützte HV-Portal
(nachfolgend "HV-Portal") unter der Internetadresse
I. https://www.syzygy-group.net/hauptversammlung/
live in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär:innen
und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch
Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Eine
physische Präsenz der Aktionär:innen und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Zu weiteren Einzelheiten vgl. die weiteren Angaben und Hinweise am Ende der Einladung im Anschluss an die
Tagesordnung unter "III. Informationen zur Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionär:innen oder ihrer Bevollmächtigten". Inhaltsübersicht
II. Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers
5. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
6. Nachwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern
7. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und entsprechende Änderung der
Satzung III. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung
IV. Anhang Weitere Informationen zu Tagesordnungspunkt 6
II. Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2025, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß ---- 289a und 315a HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend
---- 172, 173 AktG am 30. März 2026 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt
eine Feststellung durch die Hauptversammlung.
1. Jahresabschluss und Konzernabschluss, die Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, der Bericht
des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind
der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Sämtliche vorstehenden Unterlagen sind ab der Einberufung und
während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.syzygy-group.net/hauptversammlung/
zugänglich.
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
2.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Entlastung zu erteilen.
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
3.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Entlastung zu erteilen.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Forvis Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungs
gesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Zweigniederlassung Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.
Gemäß -- 107 Abs. 4 Satz 2 AktG bildet der dreiköpfige Aufsichtrsrat der Syzygy AG zugleich auch den
Prüfungsausschuss der Gesellschaft.
4.
In seiner Funktion als Prüfungsausschuss hat der Aufsichtsrat erklärt, dass sein Wahlvorschlag für die
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte
ist und ihm im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers keine Beschränkung im Sinne des
Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April
2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.
Die Forvis Mazars GmbH & Co. KG hat ihrerseits erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen,
persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und
dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit
begründen können.
Beschlussfassung über die Billigung des nach -- 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für
das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat legen der Hauptversammlung den gemäß -- 162 AktG für das Geschäftsjahr 2025
erstellten und von dem Abschlussprüfer Forvis Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Zweigniederlassung Frankfurt am Main, gemäß -- 162 Abs. 3 AktG geprüften
sowie mit dem Prüfungsvermerk versehenen Vergütungsbericht der Syzygy AG zur Billigung vor.
Der Vergütungsbericht ist von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der
Hauptversammlung im Internet über die Internetseite der Gesellschaft unter
5.
https://www.syzygy-group.net/hauptversammlung/
zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
"Der nach -- 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht der Syzygy AG für das Geschäftsjahr 2025
wird gebilligt."
Nachwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern
Herr Johnny Hornby hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf des 31. Oktober 2025 niedergelegt.
Herr Hornby wurde in der Hauptversammlung am 10. Juli 2025 für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, in den Aufsichtsrat der
Gesellschaft gewählt.
Das Amtsgericht Frankfurt hat auf Antrag des Aufsichtsrats und des Vorstands Herrn Frank-Michael Schmidt
am 5. März 2026 gemäß -- 104 Abs. 1 S. 1 AktG als neues Aufsichtsratsmitglied bestellt. Die gerichtliche
Bestellung des Aufsichtsrats gilt bis zur Ergänzungswahl durch diese Hauptversammlung am 3. Juli 2026. Es
ist daher eine Ergänzungswahl notwendig.
Herr Shahid Sadiq hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2026 niedergelegt.
Herr Sadiq wurde in der Hauptversammlung am 9. Juli 2024 für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, in den Aufsichtsrat der
Gesellschaft gewählt. Zur Ergänzung des Aufsichtsrats soll daher ein neues Mitglied für die restliche
Amtszeit gewählt werden.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach ---- 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der
Aktionär:innen zusammen und besteht gemäß -- 6 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht
gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Frank-Michael Schmidt, Präsident der WPP Deutschland Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt
am Main und CEO der Scholz & Friends Family GmbH mit Sitz in Hamburg, wohnhaft in Hamburg,
für die restliche Dauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds Johnny Hornby, somit für die Zeit bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, zum
Mitglied des Aufsichtsrats zu bestellen.
Angaben gemäß -- 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
Herr Frank-Michael Schmidt ist nicht Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw.
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens.
Angaben gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)
Herr Frank-Michael Schmidt ist Präsident der WPP Deutschland Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt
am Main. Die WPP Deutschland Holding GmbH & Co. KG ist mittelbar mit 50,3% an der SYZYGY AG beteiligt.
Herr Frank-Michael Schmidt gilt damit nicht als im Sinne des DGCK vom kontrollierenden Aktionär
unabhängig. Im Übrigen gibt es keine Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats objektiv
urteilende Aktionär:innen für ihre Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würden.
Gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex hat der vorgeschlagene Kandidat darauf zu achten, dass ihm
für die Wahrnehmung der Aufgaben als Mitglied des Aufsichtsrats genügend Zeit zur Verfügung steht;
außerdem hat sich der Aufsichtsrat vergewissert, dass der vorgeschlagenen Kandidat den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen kann.
Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele.
Der vorgeschlagenen Kandidat ist mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.
Dem Aufsichtsrat wird nach der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten eine nach Einschätzung des
Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder angehören.
6.
Herr Frank-Michael Schmidt erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen des -- 100 Abs. 5 AktG als Mitglied
des Aufsichtsrats mit Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
b) Herrn Stefan Himpe, Globaler CFO bei VML, New York, wohnhaft in New York,
für die restliche Dauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds Shahid Sadiq, somit für die Zeit bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, zum
Mitglied des Aufsichtsrats zu bestellen.
Angaben gemäß -- 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
Herr Stefan Himpe ist nicht Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens.
Angaben gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)
Herr Stefan Himpe ist Globaler CFO bei VML, New York. Die VML, ist mittelbar mit 50,3% an der SYZYGY AG
beteiligt. Herr Stefan Himpe gilt damit nicht als im Sinne des DGCK vom kontrollierenden Aktionär
unabhängig. Im Übrigen gibt es keine Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats objektiv
urteilende Aktionär:innen für ihre Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würden.
Gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex hat der vorgeschlagene Kandidat darauf zu achten, dass ihm
für die Wahrnehmung der Aufgaben als Mitglied des Aufsichtsrats genügend Zeit zur Verfügung steht;
außerdem hat sich der Aufsichtsrat vergewissert, dass der vorgeschlagenen Kandidat den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen kann.
Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele.
Der vorgeschlagene Kandidat ist mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.
Dem Aufsichtsrat wird nach der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten eine nach Einschätzung des
Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder angehören.
Herr Stefan Himpe erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen des -- 100 Abs. 5 AktG als Mitglied des
Aufsichtsrats mit Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und auf dem Gebiet der
Abschlussprüfung.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Wiederwahl der Kandidaten keine Änderung in der Position
des Aufsichtsratsvorsitzes vorgesehen ist.
Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten, insbesondere deren Lebenslauf, finden sich im
Anhang dieser Einladung zur Hauptversammlung unter "Weitere Informationen zu Tagesordnungspunkt 6"; der
Anhang ist Bestandteil dieser Einladung. Diese Informationen sind ferner gesondert auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://www.syzygy-group.net/hauptversammlung/
zugänglich.
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und entsprechende Änderung der
Satzung
Die in der Hauptversammlung vom 28. Mai 2021 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals
(Genehmigtes Kapital 2021) läuft am 27. Mai 2026 und damit vor der Hauptversammlung am 3. Juli 2026 aus.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, ein neues Genehmigtes Kapital 2026 zu schaffen und -- 4
Abs. 4 der Satzung dementsprechend insgesamt wie folgt neu zu fassen:
"Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der
Zeit bis zum 2. Juli 2031 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien einmal oder
mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 6.750.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2026). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht
der Aktionäre auszuschließen,
_ um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen, oder
7.
_ wenn der auf die neuen Aktien entfallende anteilige Betrag am Grundkapital 20 Prozent des bei
Wirksamwerden dieser Ermächtigung und bei der Beschlussfassung über die Ausübung der Ermächtigung
vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis den Börsenpreis nicht wesentlich
unterschreitet. Auf den Betrag von 20 Prozent des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf
Aktien entfällt, die aufgrund einer entsprechenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in
unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des -- 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise
veräußert werden. Im Sinne dieser Ermächtigung entspricht der "Ausgabepreis" bei Übernahme der neuen
Aktien durch einen Emissionsmittler und einer Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem
oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, dem Betrag, der von dem oder
den Dritten zu zahlen ist, im Übrigen entspricht der Ausgabepreis dem Ausgabebetrag.
Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei
Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen, wenn der Erwerb des Gegenstands der Sachleistung im
überwiegenden Interesse der Gesellschaft liegt und der Wert der Sachleistung den Börsenpreis nicht
wesentlich unterschreitet.
Ferner wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der
Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen." Bericht zu Punkt 7 der Tagesordnung - Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und entsprechende Änderung der Satzung mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts
Zu Punkt 7 der Tagesordnung erstattet der Vorstand gemäß -- 203 Abs. 2 AktG in Verbindung mit -- 186 Abs. 4 Satz 2 AktG den folgenden Bericht über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre:
Der Vorstand und der Aufsichtsrat bitten die Aktionäre der Gesellschaft unter dem Tagesordnungspunkt 7, ein neues genehmigtes Kapital über insgesamt 6.750.000,00 EUR zu schaffen (Genehmigtes Kapital 2026).
Dem Vorstand soll mit dem Genehmigten Kapital 2026 wieder ein effektives und flexibel einsetzbares Instrument an die Hand gegeben werden, um auf aktuelle Marktentwicklungen schnell reagieren und die Kapitalausstattung der Gesellschaft auch entsprechend zeitnah stärken zu können. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich jederzeit kurzfristig Chancen zur Verbesserung der Wettbewerbsposition, z.B. durch größere Unternehmensakquisitionen, ergeben können, die ihrerseits die Durchführung von Kapitalmaßnahmen notwendig machen. In diesen Fällen soll die Gesellschaft in der Lage sein, schnell und flexibel zu reagieren, ohne auf die nächste ordentliche Hauptversammlung warten zu müssen.
Bei Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der vorgeschlagene Beschluss sieht jedoch vor, dass der Vorstand in entsprechender Anwendung von -- 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ermächtigt wird, das Bezugsrecht auszuschließen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien deren Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Die Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss kann dann genutzt werden, um die neuen Aktien aus der genehmigten Kapitalerhöhung schnell in einem günstigen Marktumfeld zu platzieren. Im Vergleich dazu ist die Ausgabe von Aktien unter Gewährung eines Bezugsrechts unter Umständen weniger attraktiv, da zur Wahrung der Bezugsfrist der Ausgabepreis bereits zu einem vergleichsweise frühen Zeitpunkt festgesetzt werden muss. Dies kann, insbesondere wenn die Märkte eine hohe Volatilität aufweisen, dazu führen, dass erhebliche Preisabschläge gemacht werden müssen.
Die Interessen der Aktionäre werden in diesem Fall dadurch gewahrt, dass die Aktien nicht wesentlich unter dem Börsenkurs ausgegeben werden, wodurch der Wert des Bezugsrechts praktisch gegen null geht. Diese Ermächtigung ist auf das in -- 186 Abs. 3 Satz 4 AktG vorgesehene Volumen von höchstens 20 Prozent des Grundkapitals beschränkt. Auf diese 20 Prozent sind diejenigen Aktien anzurechnen, die zum Zeitpunkt der Ausnutzung des genehmigten Kapitals bereits unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von -- 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder z.B. nach -- 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG veräußert wurden. Unabhängig davon, ob entsprechende Ermächtigungen mit der Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses einzeln oder kumulativ ausgenutzt werden, soll insgesamt die Grenze von 10 Prozent des Grundkapitals nach -- 186 Abs. 3 Satz 4 AktG nicht überschritten werden. Die vorgeschlagenen Ermächtigungen mit der jeweiligen Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses im Sinne des -- 186 Abs. 3 Satz 4 AktG sollen dem Vorstand in der konkreten Situation die Möglichkeit geben, das Finanzierungsinstrument zu wählen, welches im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre am besten geeignet ist.
Ferner soll das Bezugsrecht ausgeschlossen werden können, um die Aktien gegen Sacheinlagen ausgeben zu können. Dies kann insbesondere beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen praktisch bedeutsam werden, wenn z.B. der oder die Verkäufer darauf bestehen, eine Gegenleistung in anderer Form als Geld oder nur Geld zu erhalten. Die erbetene Ermächtigung schafft zusätzliche Flexibilität und erhöht die Chancen der Gesellschaft bei Akquisitionen.
Sowohl die Ermächtigung zur Ausgabe gegen Sacheinlagen als auch ein diesbezüglicher Bezugsrechtsausschluss, sollen jedoch nur dann ausgenutzt werden, wenn der Erwerb des betreffenden Gegenstands im überwiegenden Interesse der Gesellschaft liegt und ein anderweitiger Erwerb, insbesondere durch Kauf, rechtlich oder tatsächlich nicht oder nur zu ungünstigeren Bedingungen in Betracht kommt. In diesen Fällen wird die Gesellschaft indes stets prüfen, ob ein ebenso geeigneter Weg zum Erwerb der Sache zur Verfügung steht, der in seinen Auswirkungen weniger stark in die Stellung der Aktionäre eingreift. So wird zum Beispiel bei dem Erwerb von Sacheinlagen regelmäßig zu prüfen sein, ob anstelle eines Bezugsrechtsausschlusses zumindest den außen stehenden Aktionären auch ein paralleles Bezugsrecht gegen Barleistung gewährt werden kann. Dem Interesse der Aktionäre wird weiter dadurch Rechnung getragen, dass die Gesellschaft bei dem Erwerb von Sacheinlagen gegen Ausgabe neuer Aktien verpflichtet ist, sich an Marktpreisen zu orientieren.
Informationen zur Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionär:innen oder ihrer Bevollmächtigten
III.
Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der gesamten Hauptversammlung
teilzunehmen.
Virtuelle Hauptversammlung / Übertragung mit Bild und Ton / Zuschaltung
Der Vorstand hat beschlossen, die Hauptversammlung gemäß -- 118a AktG i.V.m. -- 8 Abs. (1a) der Satzung
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionär:innen oder ihrer Bevollmächtigten (mit
Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abzuhalten. Eine physische Präsenz der Aktionär:innen
und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der
Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Für Aktionär:innen, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben, bzw. ihre
Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung, einschließlich einer etwaigen Fragenbeantwortung und
der Abstimmungen, live mit Bild und Ton im Internet auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.syzygy-group.net/hauptversammlung/
im HV-Portal übertragen. Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten (Zugangskennung und
Passwort) erhalten die Aktionär:innen bzw. ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung
mit dem "Ticket" zugeschickt. Einzelheiten hierzu finden sich unten im nachfolgenden Abschnitt "2.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie
Erklärung der Bedeutung des Nachweisstichtags".
Die Stimmrechtsausübung der Aktionär:innen oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der
elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter. Den elektronisch zur Versammlung zugeschalteten Aktionär:innen und ihren
1. Bevollmächtigten wird in der Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation das Rede- und Auskunftsrecht
sowie das Recht eingeräumt, Anträge und Wahlvorschläge zu stellen. Ihnen steht außerdem ein Recht zum
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation zu. Den
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionär:innen und ihren Bevollmächtigten wird ferner das
Recht eingeräumt, vor der Hauptversammlung Stellungnahmen im Wege elektronischer Kommunikation
einzureichen.
Über das HV-Portal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär:innen (und ggf. deren Bevollmächtigte)
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren unter anderem ihre Aktionärsrechte ausüben.
Die Nutzung des HV-Portals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die
entsprechenden Zugangsdaten erhält.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und sonstige durch -- 135
Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich des HV-Portals bedienen. Die Gesellschaft stellt ihnen
auf Wunsch einen elektronischen Zugang zur Verfügung.
Bei Nutzung des HV-Portals und Anklicken des Buttons "Hauptversammlung betreten" sind die Aktionär:innen
bzw. ihre Bevollmächtigten elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung am 3. Juli 2026 zugeschaltet. Die
elektronische Zuschaltung ermöglicht jedoch weder eine Teilnahme an der Versammlung im Sinne des -- 118
Abs. 1 Satz 2 AktG noch eine Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Teilnahme im Sinne des --
118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie
Erklärung der Bedeutung des Nachweisstichtags
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind
diejenigen Aktionär:innen berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung angemeldet und der
Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachgewiesen haben. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung
des Stimmrechts reicht ein durch den Letztintermediär gemäß -- 67c Abs. 3 AktG ausgestellter Nachweis des
Anteilsbesitzes aus. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bei der
nachfolgend genannten Stelle unter der angegebenen Adresse oder E-Mail-Adresse spätestens bis Freitag,
den 26. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:
Syzygy AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
Deutschland
E-Mail: anmeldung@meet2vote.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der
2. Hauptversammlung, demnach auf Donnerstag, den 11. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zu beziehen
(Nachweisstichtag).
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag bleibt für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für
Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien in der Zeit zwischen dem Nachweisstichtag und der Hauptversammlung: Wer
nach dem Nachweisstichtag und noch vor der Hauptversammlung (weitere) Aktien erwirbt, ist mit diesen
(weiteren) Aktien weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Für eine eventuelle Dividendenberechtigung hat
der Nachweisstichtag keine Bedeutung.
Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes bis
spätestens 26. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), werden den Aktionär:innenn die Zugangsdaten für die Nutzung
des HV-Portals auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.syzygy-group.net/hauptversammlung/
übersandt ("HV-Ticket"). Wir bitten die Aktionär:innen, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch
einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall einer
Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe Abschnitt
III.2.) erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen, nicht jedoch alle Bevollmächtigten, zurückweisen. Davon unberührt bleibt die
Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält,
jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.
Aktionär:innen, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine
diesen nach -- 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution durch Erklärung gegenüber dieser
Person oder Institution mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass
in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Person oder Institution möglicherweise eine besondere Form der
Vollmacht verlangt, weil diese gemäß -- 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten
daher die Aktionär:innen, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht
abzustimmen.
Wenn weder Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach -- 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellte Personen oder Institutionen bevollmächtigt werden, bedürfen die Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (-- 126b BGB). In diesem
Fall können die Aktionär:innen das Formular verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es
wird zusammen mit den Unterlagen, die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung
erhält, sowie auf Verlangen übersandt und steht auch unter
https://www.syzygy-group.net/hauptversammlung/
zum Download zur Verfügung.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten
erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft in Textform müssen der Gesellschaft
aus organisatorischen Gründen bis zum 2. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Anschrift oder
E-Mail-Adresse übermittelt werden:
Syzygy AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
3. Deutschland
E-Mail: syzygy@meet2vote.de
Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf sind darüber hinaus ab dem 12. Juni 2026 unter Nutzung des
HV-Portals unter
https://www.syzygy-group.net/hauptversammlung/
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren vor und während der virtuellen Hauptversammlung möglich. Am Tag
der virtuellen Hauptversammlung am 3. Juli 2026 ist in dem HV-Portal der Gesellschaft auch ein Widerruf
oder eine Änderung einer zuvor in Textform übersandten Vollmacht möglich.
Am Tag der virtuellen Hauptversammlung am 3. Juli 2026 können Vollmachten ausschließlich über das
HV-Portal unter
https://www.syzygy-group.net/hauptversammlung/
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Die Nutzung des HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die
entsprechenden Zugangsdaten erhält.
Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein
gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf
oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten
Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der
Gesellschaft erklärt werden.
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht
für die von ihnen vertretenen Aktionär:innen lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der
elektronischen Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft ausüben.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionär:innen als Service an, sich durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter als Bevollmächtigte in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch im Fall einer
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind eine fristgerechte Anmeldung und der
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den
vorstehenden Bestimmungen (siehe Abschnitt III.2.) erforderlich.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer
Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen
erteilten Weisungen abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben und sind
auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, wenn und soweit eine ausdrückliche
Weisung zu den zur Abstimmung stehenden Beschlussvorschlägen vorliegt.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld
der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt
insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen
entgegen.
4.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per Post oder E-Mail an die
vorstehend im Abschnitt III.3. (Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung) genannte
Anschrift oder E-Mail-Adresse bis spätestens 2. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ), oder ab dem 12. Juni 2026
unter Nutzung des unter
https://www.syzygy-group.net/hauptversammlung/
zugänglichen HV-Portals gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Zeitpunkt der Schließung der
Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 3. Juli 2026 erteilt,
geändert oder widerrufen werden.
Ein entsprechendes Formular wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis zugesandt und
steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.syzygy-group.net/hauptversammlung/
zum Download zur Verfügung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionär:innen können ihr Stimmrecht auch selbst durch elektronische Briefwahl
ausüben. Auch im Fall einer Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl sind eine
fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe Abschnitt III.2.) erforderlich.
Briefwahlstimmen können unter Nutzung des unter
https://www.syzygy-group.net/hauptversammlung/
5.
zugänglichen HV-Portals gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren ab dem 12. Juni 2026 bis zum Zeitpunkt der
Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 3. Juli 2026
elektronisch abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld
der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl zu
diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der
Einzelabstimmung.
Auch die gemäß dem Abschnitt III.3. (Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung)
Bevollmächtigten können sich der elektronischen Briefwahl bedienen.
Übermittlung von Informationen durch Intermediäre an Swift
Neben den oben genannten Wegen der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes sowie der Stimmabgabe
kann die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sowie eine Vollmachts- und Weisungserteilung
sowie deren Änderung gemäß -- 67c Aktiengesetz auch über Intermediäre über SWIFT erfolgen. Autorisierte
SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte
BIC: CPTGDE5WXXX
6.
Instruktionen sind nur gemäß ISO 20022 über SWIFT möglich.
Anmeldungen und Nachweise des Anteilsbesitzes über SWIFT müssen spätestens bis zum letzten Anmeldetag
(SWIFT Enrolment Market Deadline), das heißt bis 26. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft
eingegangen sein. Änderungen oder Vollmachts- und Weisungserteilungen über SWIFT sind danach noch möglich
und müssen bis
2. Juli 2026, 12:00 Uhr (MESZ), (SWIFT Vote Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Angaben zu den Rechten der Aktionär:innen nach ---- 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sowie
im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß -- 122 Abs. 2 AktG
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag des Grundkapitals von 500.000,00 EUR (dies
entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Auf -- 124 Abs. 2 Satz 3 AktG wird hingewiesen. Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft
schriftlich, spätestens bis Dienstag, den 2. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse
zugehen:
Vorstand der Syzygy AG
Horexstraße 28
61352 Bad Homburg
Deutschland
Die Antragsteller haben nach -- 122 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit -- 122 Abs. 1 Satz 3 AktG
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie
werden außerdem unter der Internetadresse
https://www.syzygy-group.net/hauptversammlung/
bekannt gemacht und den Aktionär:innen mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß -- 126 Abs. 1, -- 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionär:innen der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers
bzw. des Aufsichtsrats übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionär:innen zur
Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:
Syzygy AG
Susan Wallenborn
Horexstraße 28
61352 Bad Homburg
Deutschland
E-Mail: ir@syzygy-group.net
Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu
einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß -- 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß -- 127 AktG nebst
einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter
https://www.syzygy-group.net/hauptversammlung/
veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis Donnerstag, den 18. Juni 2026, 24:00 Uhr
(MESZ), unter der oben in diesem Abschnitt genannten Adresse oder E-Mail-Adresse zugehen und die übrigen
Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß -- 126 bzw. -- 127 AktG erfüllt sind,
insbesondere sofern ein Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig adressierte Gegenanträge
und Wahlvorschläge von Aktionär:innen müssen nicht zugänglich gemacht werden.
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in --
126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht
zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionär:innen bzw. ihren Bevollmächtigten, die gemäß -- 126 oder --
127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Die
Gesellschaft ermöglicht, dass das Stimmrecht zu diesen Anträgen oder Wahlvorschlägen ab diesem Zeitpunkt
ausgeübt werden kann. Anträge von nicht ordnungsgemäß angemeldeten oder nicht ordnungsgemäß legitimierten
Aktionär:innen müssen in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.
Aktionär:innen bzw. ihre Bevollmächtigten, die zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben darüber
hinaus das Recht, in der Versammlung im Wege der Videokommunikation Anträge und Wahlvorschläge im Rahmen
ihres Rederechts zu stellen (vgl. dazu Abschnitt "Rederecht gemäß -- 130a Abs. 5 und 6 AktG").
Einreichung von Stellungnahmen gemäß -- 130a Abs. 1-4 AktG
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionär:innen bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, nach -- 130a Absatz
1 bis 4 AktG Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung in Textform im Wege elektronischer
Kommunikation einzureichen. Dafür steht ihnen mit den entsprechenden Zugangsdaten das HV-Portal auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.syzygy-group.net/hauptversammlung/
zur Verfügung.
Stellungnahmen in Textform sind gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren als Datei im Dateiformat PDF mit
einer empfohlenen Dateigröße von maximal 50 MB einzureichen.
Die Einreichung mehrerer Stellungnahmen ist möglich. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär bzw.
sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung seines Namens im
HV-Portal zugänglich gemacht wird.
Die Stellungnahmen sind bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, also spätestens am 27. Juni 2026,
24:00 Uhr (MESZ), einzureichen. Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden,
soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach -- 130a Abs. 3 Satz 4 AktG abgesehen werden
darf, bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 28. Juni 2026, 24:00 Uhr
(MESZ), in dem nur für ordnungsgemäß angemeldete Aktionär:innen bzw. deren Bevollmächtigte mit den
entsprechenden Zugangsdaten zugänglichen HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.syzygy-group.net/hauptversammlung/
7. zugänglich gemacht.
Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der
in Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen
von Anträgen bzw. Unterbreiten von Wahlvorschlägen (dazu unter Abschnitt "Gegenanträge und Wahlvorschläge
gemäß -- 126 Abs. 1, -- 127 AktG"), die Ausübung des Auskunftsrechts (dazu unter Abschnitt
"Auskunftsrecht gemäß -- 131 Abs. 1 AktG") sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der
Hauptversammlung (dazu unter Abschnitt "Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung") ist
ausschließlich auf den in dieser Einladungsbekanntmachung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.
Rederecht gemäß -- 130a Abs. 5 und 6 AktG
Aktionär:innen bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind,
haben ein Rederecht in der Versammlung im Wege der Videokommunikation.
Ab ca. 1 Stunde vor Beginn der Hauptversammlung wird über das HV-Portal auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://www.syzygy-group.net/hauptversammlung/
ein virtueller Wortmeldetisch geführt, über den die Aktionär:innen bzw. ihre Bevollmächtigten ihren
Redebeitrag anmelden können.
Das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach -- 118a Abs. 1 Satz 2
Nr. 3 AktG zu stellen (vgl. dazu auch Abschnitt "Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß -- 126 Abs. 1, --
127 AktG"), das Auskunftsverlangen nach -- 131 Abs. 1 AktG (vgl. dazu auch Abschnitt "Auskunftsrecht
gemäß -- 131 Abs. 1 AktG") sowie das Recht, gegen einen Beschluss der Hauptversammlung Widerspruch zu
Protokoll des Notars einzulegen (vgl. dazu dazu auch Abschnitt "Widerspruch gegen einen Beschluss der
Hauptversammlung gemäß -- 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG").
Nach -- 9 Abs. (2) S. 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Vorsitzende das Frage- und Rederecht der
Aktionär:innen zeitlich angemessen beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des
Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie der einzelnen Frage- und
Redebeiträge angemessen festsetzen.
Die komplette virtuelle Hauptversammlung einschließlich der Videokommunikation wird im HV-Portal über ein
von unserem Dienstleister zur Verfügung gestelltes System abgewickelt. Aktionäre bzw. ihre
Bevollmächtigten benötigen für die Zuschaltung entweder ein nicht-mobiles Endgerät (PC, Notebook, Laptop)
oder ein mobiles Endgerät (z.B. Smartphone oder Tablet) mit einem der folgenden installierten Browser in
der aktuellen Softwareversion: Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari. Außerdem muss
JavaScript aktiviert sein. Die Nutzung anderer aktueller Browser mit den vom Hersteller empfohlenen
Sicherheitseinstellungen ist möglich, wurde jedoch nicht getestet. Für Redebeiträge müssen auf den
Endgeräten eine Kamera und ein Mikrofon, auf die vom Browser aus zugegriffen werden kann, zur Verfügung
stehen. Eine weitere Installation von Softwarekomponenten oder Apps auf den Endgeräten ist nicht
erforderlich. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie mit Ihrem Computer oder Mobilgerät eine gute und stabile
Internetverbindung haben und dabei eine aktuelle Version Ihres Browsers verwenden. Personen, die sich
über den virtuellen Wortmeldetisch für einen Redebeitrag angemeldet haben, werden im HV-Portal für ihren
Redebeitrag freigeschaltet. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der
Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung und vor
dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht
sichergestellt ist.
Auskunftsrecht gemäß -- 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist und ein gesetzliches Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. Auskunftsverlangen sind
in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in -- 131
Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
Es ist vorgesehen, dass der Leiter der Hauptversammlung festlegen wird, dass das Auskunftsrecht nach --
131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der
Ausübung des Rederechts (dazu unter Abschnitt "Rederecht gemäß -- 130a Abs. 5 und 6 AktG") ausgeübt
werden darf (-- 131 Abs. 1f. AktG). Der Versammlungsleiter wird hierzu während der Hauptversammlung
weitergehende Hinweise erteilen. Eine anderweitige Einreichung von Fragen im Wege der elektronischen oder
sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen.
-- 131 Abs. 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär
eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden ist, diese Auskunft jedem anderen Aktionär
bzw. dessen Bevollmächtigtem auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben ist, auch wenn sie zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist.
Zudem bestimmt -- 131 Abs. 5 Satz 1 AktG, dass dann, wenn einem Aktionär eine Auskunft verweigert wird,
er verlangen kann, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die
Niederschrift über die Verhandlung aufgenommen werden.
Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionär:innen bzw. ihre
Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach -- 131
Abs. 4 Satz 1 AktG sowie ihr Verlangen nach -- 131 Abs. 5 Satz 1 AktG außer im Wege der
Videokommunikation, also im Rahmen des Rederechts und des dafür vorgesehenen Verfahrens (oben Abschnitt
"Rederecht gemäß -- 130a Abs. 5 und 6 AktG"), auch im Wege der elektronischen Kommunikation über das
HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.syzygy-group.net/hauptversammlung/
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren mit den entsprechenden Zugangsdaten in der Hauptversammlung
übermitteln können.
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß -- 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionär:innen oder ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der
Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben das Recht, über das auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://www.syzygy-group.net/hauptversammlung/
zugängliche HV-Portal gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren von Beginn der virtuellen Hauptversammlung
am 3. Juli 2026 an bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung Widerspruch gegen einen Beschluss der
Hauptversammlung zu erklären. Darüber hinaus haben Aktionär:innen oder ihre Bevollmächtigten auch im
Rahmen ihres Rederechts die Möglichkeit, Widerspruch zu Protokoll des Notars zu erklären.
Die Gesellschaft weist nochmals darauf hin, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
keine Weisungen zum Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen nach -- 124a AktG zugänglich
sind
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Aussender: SYZYGY AG
Horexstraße 28
61352 Bad Homburg
Deutschland
Ansprechpartner: Susan Wallenborn
E-Mail: susan.wallenborn@syzygy-group.net
Website: www.syzygy-group.net
ISIN(s): DE0005104806 (Aktie)
Börse(n): Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart,
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May 27, 2026 09:20 ET (13:20 GMT)
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