EQS-Adhoc: ams OSRAM gibt die Preisfestsetzung vorrangiger Schuldverschreibungen über 1 Mrd. EUR mit einem 7,250% Kupon und Fälligkeit 2032 bekannt und untermauert den Weg zu positivem Free Cashflow ab 2027

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19.05.2026 / 21:24 Uhr

EQS-Ad-hoc: ams-OSRAM AG / Schlagwort(e): Finanzierung 
ams OSRAM gibt die Preisfestsetzung vorrangiger Schuldverschreibungen über 1 Mrd. EUR mit einem 7,250% Kupon und 
Fälligkeit 2032 bekannt und untermauert den Weg zu positivem Free Cashflow ab 2027 
2026-05-19 / 21:24 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News 
- ein Service der EQS Group. 
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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange 
ams OSRAM gibt die Preisfestsetzung vorrangiger Schuldverschreibungen über 1 Mrd. EUR mit einem 7,250% Kupon und 
Fälligkeit 2032 bekannt und untermauert den Weg zu positivem Free Cashflow ab 2027 
 
  . Aufgestocktes Angebot von vorrangigen unbesicherten Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 1 Mrd. 
    EUR mit Fälligkeit 2032 und einem Kupon von 7,250 % pro Jahr. 
  . Die Erlöse sollen zur vollständigen Rückzahlung der ausstehenden vorrangigen USD 
    12,250%-Schuldverschreibungen sowie zur teilweisen Rückzahlung der ausstehenden vorrangigen EUR 
    10,500%-Schuldverschreibungen verwendet werden. 
  . Reduzierung der jährlichen Zinszahlungen um 40 Mio. EUR und Optimierung des Fälligkeitsprofils 
  
 
Premstätten, Österreich, und München, Deutschland (19. Mai 2026) -- ams OSRAM gibt die Preisfestsetzung vorrangiger 
Schuldverschreibungen über 1 Mrd. EUR mit einem 7,250% Kupon und Fälligkeit 2032 bekannt und untermauert den Weg zu 
positivem Free Cashflow ab 2027. 
 
"Die starke Überzeichnung und die Aufstockung unserer Anleiheemission unterstreichen das hohe Vertrauen der Investoren 
in unsere Digital‑Photonics‑Strategie und die konsequente Umsetzung unserer Pläne. Die Platzierung der Anleihe zu einem 
attraktiven Kupon beschleunigt unser Schuldenabbauprogramm und wird die Zinsaufwendungen bereits ab 2027 um rund 
40Mio.EUR senken. Durch die Stärkung unserer Bilanz und unseres Cashflow‑Profils unterstützt diese Transaktion unsere 
Ambition, Wachstumschancen im Bereich Digital Photonics zu erschließen, und untermauert gleichzeitig unseren klaren Weg 
zu einem positiven Free Cashflow - ohne Erlöse aus Desinvestitionen - ab 2027", sagte Rainer Irle, CFO von ams OSRAM. 
 
  
 
ams OSRAM hat heute die erfolgreiche Preisfestsetzung von vorrangigen unbesicherten Schuldverschreibungen im 
Gesamtnennbetrag von 1 Mrd. EUR mit Fälligkeit im Mai 2032 und einem Kupon von 7,250% pro Jahr (die 
"Schuldverschreibungen") zu einem Ausgabepreis von 98,81%, deren Emissionsvolumen aufgrund der hohen Nachfrage erhöht 
wurde, als Teil seines regelmäßig aktualisierten Bilanzentschuldungsplans, der erstmals am 30. April 2025 angekündigt 
wurde, bekanntgegeben. 
 
Voraussichtlich am oder um den 1. Juni 2026 wird das Angebot der Schuldverschreibungen vollzogen und die 
Schuldverschreibungen begeben werden. ams OSRAM beabsichtigt, die Erlöse aus der Emission der Schuldverschreibungen 
zusammen mit den in der Bilanz ausgewiesenen Barmitteln zur (i) vollständigen Rückzahlung der ausstehenden 750.000.000 
USD 12,250% vorrangigen Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2029, (ii) zur teilweisen Rückzahlung der ausstehenden  
1.025.000.000 EUR 10,5000% vorrangigen Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2029 sowie (iii) zur Zahlung der damit 
verbundenen Kosten, Gebühren und Aufwendungen, einschließlich Rücknahmeprämien und aufgelaufener Zinsen, zu verwenden. 
 
Die angekündigte Transaktion ist ein weiterer Baustein unseres umfassenden Plans zum Schuldenabbau und zur Stärkung der 
Bilanz. Sie reduziert die jährlichen Zinsaufwendungen um rund 40Mio.EUR, adressiert einen wesentlichen Teil der 
Fälligkeiten im Jahr 2029 frühzeitig zur Erreichung eines ausgewogenen Fälligkeitsprofils und ergänzt die kürzlich 
angekündigten Desinvestitionen sowie die Verlängerung unserer Revolving Credit Facility. 
 
  
 
  
 
Wichtiger Hinweis: 
 
Diese Pressemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine 
Aufforderung zum Kauf der Schuldverschreibungen dar. Sie stellt auch kein Angebot, keine Aufforderung zum Kauf oder 
einen Verkauf in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen Rechtsordnung dar, in der oder gegenüber einer Person, 
der gegenüber ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre. Jede 
Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen US-amerikanische oder andere geltende Wertpapiergesetze 
darstellen. Die Schuldverschreibungen wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner 
geänderten Fassung ("Securities Act") oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten oder 
einer anderen Jurisdiktion registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es 
sei denn, es liegt eine anwendbare Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und den 
anwendbaren bundesstaatlichen oder lokalen Wertpapiergesetzen oder Gesetzen anderer Jurisdiktionen vor oder es handelt 
sich um eine Transaktion, die diesen nicht unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen in 
den Vereinigten Staaten geben. 
 
Europäischer Wirtschaftsraum ("EWR") - Diese Bekanntmachung stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine 
Aufforderung an die Öffentlichkeit im Zusammenhang mit einem Angebot im Sinne der Europäischen Prospektverordnung (EU) 
2017/1129 (die "EU-Prospektverordnung") dar und wird dies unter keinen Umständen tun. Das Angebot und der Verkauf der 
Schuldverschreibungen erfolgt gemäß einer Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für 
Wertpapierangebote nach der EU-Prospektverordnung. 
 
Zielmarkt des EWR-Herstellers (MIFID II Product Governance) für die Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete 
Gegenparteien und professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein EWR-PRIIPs-Key Information Document (KID) 
erstellt, da es Kleinanlegern im EWR nicht zur Verfügung gestellt wird. 
 
Vereinigtes Königreich ("UK") - Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot an einen Kleinanleger im Vereinigten 
Königreich dar und wird dies auch unter keinen Umständen tun. Folglich wurde kein gemäß dem Product Disclosure 
Sourcebook ("DISC") der Financial Conduct Authority ("FAC") für das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb der 
Schuldverschreibungen oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich erforderliches 
Offenlegungsdokument erstellt, und daher kann das Angebot, der Verkauf oder der Vertrieb der Schuldverschreibungen oder 
deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich nach DISC und den Consumer Composite 
Investments (Designated Activities) Regulations 2024 rechtswidrig sein. Diese Bekanntmachung wurde auf der Grundlage 
erstellt, dass jedes Angebot der Schuldverschreibungen im Vereinigten Königreich gemäß einer Befreiung nach den Public 
Offers and Admission to Trading Regulations 2024 erfolgt. Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt im Sinne des 
Prospectus Rules: Admission to Trading on a Regulated Market Sourcebook, und die FCA hat die hierin enthaltenen 
Informationen weder genehmigt noch überprüft. 
 
UK Zielmarkt des Herstellers (UK MiFIR Product Governance) für die Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete 
Gegenparteien und professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein UK PRIIPs Key Information Document (KID) 
erstellt, da es Kleinanlegern im Vereinigten Königreich nicht zur Verfügung gestellt wird. 
 
Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt gemäß Artikel 35 ff. des Schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes 
("FIDLEG") und stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung an die Öffentlichkeit im Zusammenhang mit 
einem Angebot im Sinne des FIDLEG dar und wird dies auch unter keinen Umständen tun. Die Schuldverschreibungen dürfen 
weder direkt noch indirekt in der Schweiz im Sinne des FIDLEG öffentlich angeboten werden und es wurde und wird kein 
Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an einem Handelsplatz (Börse oder multilaterales 
Handelssystem) in der Schweiz gestellt. 
 
Diese Bekanntmachung wird nur an (1) Nicht-US-Personen, die außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig sind, verteilt 
und ist nur an diese gerichtet. Personen, die außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig sind, und (a) wenn sie in 
einem Mitgliedstaat des EWR ansässig sind, an Personen, die qualifizierte Anleger (im Sinne der EU-Prospektverordnung) 
sind; (b) wenn sie im Vereinigten Königreich ansässig sind, an (i) Personen, die über berufliche Erfahrung in 
Anlagefragen verfügen und unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 
2005 in ihrer geänderten Fassung (die "Order") fallen; (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) (high net 
worth companies, unincorporated associations, etc.) der Order fallen; oder (iii) Personen, denen eine Aufforderung oder 
ein Anreiz zu einer Anlagetätigkeit im Sinne von Abschnitt 21 des FSMA in Verbindung mit der Emission oder dem Verkauf 
von Wertpapieren auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt oder mitgeteilt werden kann, oder (2) Personen, bei denen 
vernünftigerweise davon ausgegangen wird, dass es sich um "qualifizierte institutionelle Käufer" (wie in Rule 144A des 
Securities Act definiert) handelt (alle diese Personen werden zusammen als "relevante Personen" bezeichnet). Die 
Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht, stehen nur relevanten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, 
jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb dieser Anlagen steht nur 
relevanten Personen zur Verfügung bzw. wird nur mit diesen abgeschlossen. Personen, die keine relevanten Personen sind, 
sollten nicht auf der Grundlage dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen. Personen, 
die diese Bekanntmachung verbreiten, müssen sich selbst davon überzeugen, dass dies rechtmäßig ist. 
 
Diese Mitteilung kann Aussagen über die ams-OSRAM AG (die "Gesellschaft" und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften 
der "Konzern") oder den Konzern enthalten, die zukunftsgerichtete Aussagen darstellen oder enthalten können. 
Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Tatsachen beruhen und durch Wörter wie "plant", 
"zielt", "strebt an", "glaubt", "erwartet", "antizipiert", "beabsichtigt", "schätzt", "wird", "kann", "setzt fort", 
"sollte" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sein können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die 
Überzeugungen, Absichten und aktuellen Ziele/Ansichten der Gruppe zu dem Zeitpunkt wider, zu dem sie gemacht werden, 
unter anderem in Bezug auf die Geschäftsergebnisse, die Finanzlage, die Liquidität, die Aussichten, das Wachstum und 
die Strategien des Unternehmens oder des Konzerns. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Aussagen über: Zielsetzungen, 
Strategien, Aussichten und Wachstumsaussichten; zukünftige Pläne, Ereignisse oder Leistungen und das Potenzial für 
zukünftiges Wachstum; wirtschaftliche Aussichten und Branchentrends; Entwicklungen der Märkte des Unternehmens oder des 
Konzerns; und die Stärke der Wettbewerber des Unternehmens oder eines anderen Mitglieds des Konzerns. 
Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von 
Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können oder auch nicht. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser 
Mitteilung beruhen auf verschiedenen Annahmen, von denen viele wiederum auf weiteren Annahmen beruhen, einschließlich, 
aber nicht beschränkt auf die Prüfung historischer operativer Trends durch die Geschäftsleitung, auf Daten in den 
Unterlagen des Konzerns und auf andere Daten, die von Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Obwohl der Konzern davon 
ausgeht, dass diese Annahmen zum Zeitpunkt ihrer Aufstellung vernünftig waren, unterliegen diese Annahmen naturgemäß 
erheblichen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten, Eventualitäten und anderen wichtigen Faktoren, die 
schwierig oder unmöglich vorherzusagen sind und außerhalb der Kontrolle des Konzerns liegen. Solche Risiken, 
Ungewissheiten, Eventualitäten und andere wichtige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse sowie 
die Betriebsergebnisse, die Finanzlage und die Liquidität des Unternehmens und anderer Mitglieder des Konzerns oder der 
Branche erheblich von den in dieser Mitteilung durch solche zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder 
implizierten Ergebnissen abweichen. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die zukunftsgerichteten Aussagen 
eintreffen werden. Die zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum dieser Bekanntmachung. Der Konzern 
lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, Aktualisierungen oder Überarbeitungen von zukunftsgerichteten 
Aussagen zu veröffentlichen, um Änderungen der diesbezüglichen Erwartungen des Konzerns oder Änderungen von 
Ereignissen, Bedingungen oder Umständen, auf denen zukunftsgerichtete Aussagen beruhen, widerzuspiegeln. Es wird keine 
Zusicherung oder Garantie dafür gegeben, dass eine dieser zukunftsgerichteten Aussagen oder Prognosen eintreten oder 
dass ein prognostiziertes Ergebnis erreicht werden wird. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht in unangemessener 
Weise beeinflusst werden, und es sollte kein Vertrauen in sie gesetzt werden. 
 
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen kann der Stabilisierungsmanager (oder jede Person, die im 
Namen des Stabilisierungsmanagers handelt), soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, eine Mehrzuteilung von 
Schuldverschreibungen vornehmen oder Transaktionen durchführen, um den Marktpreis der jeweiligen Serie von 
Schuldverschreibungen zu stabilisieren oder auf einem höheren Niveau zu halten, als dies ansonsten der Fall wäre. Es 
gibt jedoch keine Garantie dafür, dass der Stabilisierungsmanager eine solche Stabilisierungsmaßnahme durchführen 
werden. Jede Stabilisierungsmaßnahme kann, falls sie eingeleitet wird, am oder nach dem Datum der angemessenen 
öffentlichen Bekanntgabe der endgültigen Bedingungen des Angebots der Schuldverschreibungen beginnen und kann jederzeit 
beendet werden, sie muss jedoch spätestens 30 Kalendertage nach dem Ausgabedatum der Schuldverschreibungen oder 60 
Kalendertage nach dem Datum der Zuteilung der jeweiligen Serie von Schuldverschreibungen enden, je nachdem, welcher 
Zeitpunkt früher liegt. Jede Stabilisierungsmaßnahme oder Mehrzuteilung muss vom Stabilisierungsmanager (oder einer 
Person, die im Namen des Stabilisierungsmanagers handelt) in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und 
Vorschriften durchgeführt werden. 
 
  
 
Über ams OSRAM 
 
Die ams OSRAM Gruppe (SIX: AMS) ist ein weltweit führender Anbieter von innovativen Licht- und Sensorlösungen. Als 
Spezialist für Digital Photonics verbinden wir Ingenieurskunst mit modernster globaler Fertigung, um unseren Kunden das 
breiteste Portfolio an digitalen Licht- und Sensortechnologien zu bieten. 
 
"Sense the power of light" - unser Erfolg basiert von jeher auf dem tiefen Verständnis des Potenzials von Licht. Seit 
120 Jahren entwickeln wir Innovationen, die Märkte bewegen: vom Auto über die industrielle Fertigung bis hin zu 
Medizin- und Consumer‑Elektronik. Im Jubiläumsjahr der Marke OSRAM arbeiten rund 18.500 Mitarbeitende weltweit an 
wegweisenden Lösungen entlang gesellschaftlicher Megatrends wie intelligente Mobilität, Künstliche Intelligenz, 
Augmented Reality, Smart Health und Robotik. Das spiegelt sich in rund 12.000 erteilten und angemeldeten Patenten 
wider. Die Gruppe mit Hauptsitz in Premstätten/Graz (Österreich) und einem Co-Hauptsitz in München (Deutschland) 
erzielte 2025 einen Umsatz von 3,3 Milliarden Euro und ist als ams-OSRAM AG an der SIX Swiss Exchange notiert (ISIN: 
AT0000A3EPA4). 
 
Mehr über uns erfahren Sie auf https://ams-osram.com 
 
ams und OSRAM sind eingetragene Handelsmarken der ams -OSRAM AG. Zusätzlich sind viele unserer Produkte und 
Dienstleistungen angemeldete oder eingetragene Handelsmarken der ams OSRAM Gruppe. Alle übrigen hier genannten Namen 
von Unternehmen oder Produkten können Handelsmarken oder eingetragene Handelsmarken ihrer jeweiligen Inhaber sein. 
 
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Investor Relations      Media Relations 
ams-OSRAM AG            ams-OSRAM AG 
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Senior Vice President   Senior Vice President 
Investor Relations      Corporate Communications 
T: +43 3136 500-0       T: +43 3136 500-0 
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2026-05-19 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group

Originalinhalt anzeigen: EQS News

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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  ams-OSRAM AG 
              Tobelbader Straße 30 
              8141 Premstaetten 
              Österreich 
Telefon:      +43 3136 500-0 
E-Mail:       investor@ams-osram.com 
Internet:     https://ams-osram.com/ 
ISIN:         AT0000A3EPA4 
WKN:          A118Z8 
Börsen:       Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart, Tradegate BSX; BX, SIX, Wiener Börse (Vienna 
              MTF) 
EQS News ID:  2330172 
  
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2330172  2026-05-19 CET/CEST

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