Brorhilker: Deutschland muss sich effizienter gegen CumEx-Steuerbetrug aufstellen
19.05.2026 / 12:00 Uhr
Von Ulrike Dauer
DOW JONES--Deutschland sollte sich angesichts klammer Kassen strukturell schlagkräftiger gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche aufstellen, wodurch dem deutschen Staat geschätzt jeweils mehr 100 Milliarden Euro entgehen - pro Jahr. Besser wäre das Geld in der Staatskasse aufgehoben, sagte Anne Brorhilker, ehemalige Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Köln für CumEx-Ermittlungen. Seit Mitte 2024 ist Brorhilker Co-Geschäftsführerin bei der Bürgerbewegung Finanzwende und leitet dort den Bereich Finanzkriminalität. Brorhilker sprach beim Internationalen Club Frankfurter Wirtschaftsjournalisten (ICFW). Sie forderte eine schlagkräftige Neuorganisation auf Bundesebene.
Brorhilker zufolge laufen in Deutschland die sogenannten CumEx- und CumCum-Steuerbetrugs-Transaktionen weiter - trotz mehrerer Schuldsprüche durch deutsche Gerichte. Man solle sich keine Illusionen machen, dass die Geschäfte beendet seien. "Dazu ist das viel zu profitabel." CumEx sei eine "wesentliche Einkommensquelle internationaler Investmentbanken", wie man von Kronzeugen wisse. Aus Sicht der Banken sei CumEx attraktiv, weil es ein konjunkturunabhängiges Geschäft sei. Außerdem sei in Deutschland das "Entdeckungsrisiko gering" verglichen mit anderen Ländern, unter anderem weil Steuerverwaltung und Staatsanwaltschaft "schwach aufgestellt" seien.
Cum-Ex und Cum-Cum bezeichnen Methoden, bei denen Beteiligte bei Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag Steuern umgehen oder sich mehrfach erstatten lassen, obwohl sie diese nur einmal gezahlt haben. Allein durch CumEx- und CumCum-Geschäfte ist Deutschland ein Gesamtschaden von mehr als 50 Milliarden Euro entstanden, hat Christoph Spengel, Professor für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Mannheim, bereits 2021 in einer Anhörung vor dem Europäischen Parlament geschätzt.
Es sei "eine Riesenbranche, die wir einfach überhaupt nicht richtig kontrollieren können mit den Strukturen, die wir Stand jetzt haben", sagte Brorhilker. So wie die Verwaltungen, die Staatsanwaltschaften und die Finanzverwaltungen aufgestellt seien, seien sie nicht in der Lage, den Börsenhandel so zu kontrollieren, dass diese Geschäfte erkennbar seien. Die föderalen und siloartigen Strukturen würden Informationsflüsse und Ermittlungen erschweren.
Um effizienter gegen CumEx- und CumCum-Steuerkriminalität vorzugehen, fordert Brorhilkers Finanzwende in Deutschland eine zentrale Stelle auf Bundesebene anstatt auf lokaler oder Bundesland-Ebene. Denn "die Fälle haben keinen lokalen Bezug", sondern internationale Strukturen. Dafür sei das föderale System in Deutschland nicht geeignet, der Informationsfluss "extrem gehemmt", Behörden würden oft nicht miteinander kommunizieren.
Durch eine Neuorganisation auf Bundesebene - eventuell im Zuge der Neuordnung der Zollbehörde - könnte der Informationsfluss verbessert werden, sagte Brorhilker. Bis zu einem gewissen Grad gebe es auch Schnittmengen mit der Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin, die allerdings "keine Ermittlungsbehörde" sei.
Die Initiative Finanzwende fordert eine "Zolldirektion auf Bundesebene", die nicht nur Geldwäsche sondern auch Steuerhinterziehung bekämpft. "Oft ist nicht erkennbar, ob es sich um Geldwäsche oder Steuerhinterziehung handelt", und derzeit sei der Informationsfluss dadurch behindert, dass die Bereiche nach Säulen getrennt seien in Zoll, Steuerbehörden und Polizei, sagte Brorhilker.
Auch verhindere derzeit die Art der Kommunikation in der Verwaltung den Informationsfluss und die Möglichkeit, das Wissen, was da ist, abzurufen, sagte sie. Weitere Hindernisse innerhalb der Verwaltung seien das starke Hierarchiedenken sowie die häufige Personalrotation. Auch gebe es bisher "keine systematische Auswertung" von Börsenhandels- und -Lieferdaten, es sei wünschenswert, stärker "Follow the money"-Strategien umzusetzen.
Der Staat sei "grundsätzlich in der Lage, das zu ändern", sagte Brorhilker. Ein guter Anfang sei jüngst die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten von acht auf zehn Jahre durch die Bundesregierung. Dadurch blieben mögliche Beweise länger erhalten. "Wenn man das Recht nicht beachtet, sollte man sich nicht auf der sicheren Seite fühlen können", sagte Brorhilker.
Kontakt zur Autorin: ulrike.dauer@wsj.com; @UlrikeDauer_
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