PTA-News: CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
07.05.2026 / 15:31 Uhr
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Homberg/Efze (pta000/07.05.2026/15:30 UTC+2)
CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG, Homberg (Efze)
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir laden unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, den 16. Juni 2026 um 10:30 Uhr
Landgut Walkemühle
Adresse: Ederstraße 20, 35066 Frankenberg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der
CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG,
Homberg/Efze recht herzlich ein.
Die Tagesordnung zur Hauptversammlung liegt bei.
Gemäß -- 175 Abs. 2 AktG liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft der festgestellte Jahresabschluss der CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG zum 31. Dezember 2025, der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns aus. Der Bericht des Vorstandes zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Erwerb eigener Aktien nach ---- 71 Abs.1 Nr. 8, 186 Abs.3 und Abs. 4 S. 2 AktG liegt ebenfalls in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus.
Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft in 34576 Homberg /Efze eingesehen werden. Des Weiteren liegen die Unterlagen gem. ---- 176 Abs. 1 Satz 1 iVm 175 Abs. 2, AktG während der Hauptversammlung im Veranstaltungsraum des Landguts Walkemühle, Ederstraße 20, 35066 Frankenberg, aus.
Bitte beachten Sie Folgendes:
I. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur die Aktionäre zugelassen, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, und die sich bis zum Ablauf des 09.06.2026 bei der Gesellschaft angemeldet haben. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft fristgerecht zugehen und zwar
CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
per Post an Ludwig-Erhard-Straße 15
34576 Homberg/Efze
per E-Mail an jana.felde@ctl-ag.de Bitte melden Sie sich frühzeitig an, wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern.
Der Versammlungsleiter kann Personen aus den Kreisen der CTL-Kooperationspartner, welche nicht Aktionäre der CTL AG sind, sowie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft als Gäste an der Hauptversammlung teilnehmen lassen.
a) Stimmrechtsausübung durch geschäftsführende Vertreter
Geschäftsführende Vertreter eines Aktionärs bitten wir, uns insbesondere bei einem Wechsel in der Geschäftsleitung eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs zukommen zu lassen.
b) Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die verhindert sind oder nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung gemäß den vorstehenden Ausführungen durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten.
Die Vollmacht ist nach der Satzung schriftlich oder in Textform zu erteilen, wobei die Textform voraussetzt, dass eine unterzeichnete Vollmacht als pdf.-Datei per E-Mail übermittelt wird. Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen Ihnen die hier unter Ziff. I. genannte Postanschrift und E-Mail-Adresse zur Verfügung.
Um die Vorbereitung und die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern, bitten wir Sie, wenn Sie nicht selbst zur Hauptversammlung kommen und einen Dritten bevollmächtigen wollen, uns frühzeitig die Vollmachtserteilung zu übermitteln.
Die Regelung gemäß -- 135 AktG für Aktionärsvertreter bleibt unberührt.
c) Stimmrechtsausübung durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter, welche von der Gesellschaft benannt werden, vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär und der Erteilung einer schriftlichen Vollmacht.
Die Gesellschaft schlägt als Stimmrechtsvertreterin vor:
Frau Jana Felde, Leiterin Marketing
Frau Celine Schlosser, Assistentin des Vorstandes
Die Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Hier müssen daher neben der Vollmacht zusätzlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne eine ausdrückliche und eindeutige Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ist die Vollmacht ungültig und das Stimmrecht kann nicht ausgeübt werden.
II. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am Freitag, den 22.05.2026, zugehen. Jedem verlangten neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beigefügt werden. Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass er seit mindestens 90 Tage vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien ist und die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag hält.
Wir bitten Sie, ein solches Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und zwar
CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
per Post an Vorstand
Ludwig-Erhard-Straße 15
34576 Homberg/Efze
per E-Mail an jana.felde@ctl-ag.de
III. Anträge von Aktionären Sofern Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Wahlvorschläge von Aktionären nach den ---- 126, 127 AktG vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind diese unter Beachtung der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen bis zum Ablauf des 01.06.2026 zu richten
CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
per Post an Ludwig-Erhard-Straße 15
34576 Homberg/Efze
per E-Mail an jana.felde@ctl-ag.de Gegenanträge müssen begründet werden. Wahlvorschläge von Aktionären nach -- 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Sie müssen nur zugänglich gemacht werden, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen oder Wahlvorschläge zu machen, bleibt unberührt.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie auf Verlangen von Aktionären vor der Hauptversammlung veröffentlicht wurden, in der Hauptversammlung nur berücksichtigt werden können, wenn sie dort gestellt werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
Der Vorstand
Francesco De Lauso (CEO), Guido Söffker (CIO) und Abraham Garcia Martinez (CFO) (Vorstände)
Tagesordnung
der Hauptversammlung der CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG, mit Sitz in Homberg/Efze
am 16. Juni 2026, 10:30 Uhr
Begrüßung durch Aufsichtsrat und Vorstand
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Vorstands über das Wirtschaftsjahr 2025
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2025, des Lageberichts für die CTL CARGO TRANS
LOGISTIK AG, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2025 einschließlich der Prüfung nach
-- 171 AktG sowie des Vorschlags des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns
Diese Unterlagen werden in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und werden unter TOP 2 erläutert. Sie
liegen ab Einberufung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft in der
3. Ludwig-Erhard-Straße 15, 34576 Homberg/Efze, aus und können dort eingesehen werden. Des Weiteren liegen
die Unterlagen während der Hauptversammlung im Veranstaltungsraum des Landgut Walkemühle, Ederstraße 20,
35066 Frankenberg, aus.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Aktienrechts erfolgt zur Feststellung des
Jahresabschlusses keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns 2025:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn i.H.v.
161.603,46 EUR folgendermaßen zu verwenden:
Einstellung in Gewinnrücklagen: 110.000,00 EUR
Ausschüttung Dividende EUR 0,04 pro Stück, insgesamt: 38.840,00 EUR
4.
Die Dividendensumme beruht auf der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien am Tag der Einberufung zur
Hauptversammlung. Falls sich die Anzahl der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien bis zum
Zeitpunkt der Hauptversammlung ändert und deshalb die Anzahl der zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
dividendenberechtigten Aktien niedriger oder höher ist als diejenige am Tag der Einberufung zur
Hauptversammlung, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen entsprechend angepassten
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreiten mit der Maßgabe, dass bei unveränderter Ausschüttung einer
Dividende von EUR 0,04 je Aktie der Vortrag auf neue Rechnung angepasst wird.
Gewinnvortrag auf neue Rechnung: 12.763,46 EUR
Die Dividende ist am vierten Werktag nach der Hauptversammlung zahlbar.
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
5.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen die Entlastung vor.
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
6.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Entlastung vor.
Wahl des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat setzt sich nach ---- 95, 96 Abs.1, 101 Abs. 1 AktG sowie -- 11 Nr. 1 und 2 der Satzung
aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen, die die in -- 11 Abs. 3 der Satzung
genannten Voraussetzungen erfüllen müssen.
Die Bestellung erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das zweite Amtsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet (-- 11 Nr. 4 der Satzung). Die letzte Bestellung der Aufsichtsräte
erfolgte in der Hauptversammlung am 26. Juni 2023, somit ist in der heutigen Hauptversammlung eine
vollständige Neuwahl erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen ab Beendigung der Hauptversammlung
bis zu der Höchstdauer, wie sie in der jeweils gültigen Fassung der Satzung bestimmt ist, in den
Aufsichtsrat im Rahmen einer Blockwahl zu bestellen:
a) Frau Dr. Michaela Adami-Schrott, Dornbirn/Österreich, geb. am 06.04.1973, Kauffrau, CEO der TISA
Speditions AG, CTL-Depot 025
b) Frau Ina Bachmann, Limbach-Oberfrohna, geb. am 19.10.1963, Kauffrau, Geschäftsführerin der ATL
Transport und Logistik GmbH, CTL-Depot 090
c) Herrn Olaf Christiansen, Flensburg, geb. am 15.12.1968, Speditionskaufmann, Prokurist der KARL
JÜRGENSEN Spedition und Logistik GmbH & Co. KG, CTL-Depot 022
7.
d) Herrn Christoph Gottuck, Fellbach, geb. am 12.07.1964, Speditionskaufmann, Prokurist der SCHMALZ+SCHÖN
Logistics GmbH Region Stuttgart, CTL-Depot 070
e) Herrn Ingo Malsbenden, Düren, geb. am 17.12.1967, Kaufmann, Geschäftsführer der Moeller Internationale
Spedition + Logistik GmbH, CTL-Depot 050
f) Herrn Walter Müller, Opfenbach, geb. am 12.01.1960, Speditionskaufmann, Geschäftsführer der Max Müller
Spedition GmbH, CTL-Depot 088
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor, gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden
Aufsichtsratsmitgliedern aus der nachgenannten Kandidatenliste zwei Ersatzmitglieder zu wählen mit der
Maßgabe, dass diese in der angeführten Reihenfolge Mitglied des Aufsichtsrats werden, wenn eines der mit
ihnen in der heutigen Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit das
Amt niederlegt, abberufen wird oder aus sonstigem Grund ausscheidet, und dass es seine Stellung als
Ersatzmitglied zurückerlangt, sobald die Hauptversammlung für das ausgeschiedene, durch das
Ersatzmitglied ersetzte Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl vornimmt:
a) Herrn Karsten Beese, Gotha, geb. am 04.11.1969, Kaufmann, Geschäftsführer der B & H Spedition GmbH &
Co. Logistik KG, CTL-Depot 099
b) Herrn Anthony Wandt, Braunschweig, geb. am 31.01.1981, Kaufmann, Geschäftsführer der Wandt Spedition
Transportberatung GmbH, CTL-Depot 380
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gem. -- 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
In der Hauptversammlung vom 14.05.2025 wurde die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener
Aktien von bis zu 10 % des Grundkapitals erteilt. Auf dieser Grundlage wurden seit der letzten
Hauptversammlung Aktien im Wert von EUR 60.000,00 erworben. Um sicherzustellen, dass die Ermächtigung zum
Erwerb eigener Aktien nicht bereits vor der nächsten Hauptversammlung im Jahre 2027 ausgeschöpft ist und
damit eine möglichst unbürokratische Rückübertragung von Aktien für ausscheidende Aktionäre und Ausgabe
an neueintretende Aktionäre weiterhin gestaltet werden kann, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor:
Der Vorstand wird ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu 10 % des Grundkapitals bei
Erteilung dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der
Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft als eigene Aktien zu erwerben. Dabei dürfen auf
die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im
Besitz der Gesellschaft befinden, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen.
Diese Ermächtigung gilt bis zum 30.06.2030. Der von der Gesellschaft angebotene und gezahlte Erwerbspreis
je Aktie darf den Nennbetrag der erworbenen Aktien nicht um mehr 5 % über- oder unterschreiten.
8.
Es ist zulässig, sämtliche von einem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien individuell zu erwerben, ohne
ein entsprechendes Kaufangebot zu gleichen Bedingungen auch den anderen Aktionären zu unterbreiten, wenn
der Aktionär vollständig aus der Gesellschaft ausscheiden möchte oder die Einziehung der Aktien nach der
Satzung zulässig wäre. Der Vorstand wird ermächtigt, aufgrund dieser Ermächtigung oder einer früheren
Ermächtigung erworbenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes zu dem eigenen Erwerbspreis an Personen
zu verkaufen, wenn diese Personen noch keine Aktionäre der Gesellschaft sind.
Die in der Hauptversammlung vom 14.05.2025 erteilte und bis zum 30.06.2029 befristete Ermächtigung zum
Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wird mit Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung aufgehoben.
Der Vorstand wird zudem ermächtigt, die eigenen Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre
Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann
ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Diese Ermächtigung
erfasst auch die Einziehung von Aktien der Gesellschaft, die auf Grund früherer Ermächtigungsbeschlüsse
nach -- 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworben wurden.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
9.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FACT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Johanna-Waescher-Straße 13,
34131 Kassel, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.
10. Bericht des Vorstands zur aktuellen Lage Das Ende der Hauptversammlung ist gegen 12:30 Uhr eingeplant.
(Ende)
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Aussender: CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
Ludwig-Erhard-Straße 15
34576 Homberg/Efze
Deutschland
Ansprechpartner: CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
E-Mail: celine.schlosser@ctl-ag.de
Website: www.ctl-ag.de
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(END) Dow Jones Newswires
May 07, 2026 09:30 ET (13:30 GMT)
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