PTA-HV: Sino-German United AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026

07.05.2026 / 15:30 Uhr

Hauptversammlung gemäß -- 121 Abs. 4a AktG

Sino-German United AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026

München (pta000/07.05.2026/15:30 UTC+2)

Sino-German United AG, München

WKN SGU 888

ISIN DE000SGU8886

Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026

Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Die Hauptversammlung findet am Dienstag, den 16. Juni 2026, um 10:00 Uhr m Steigenberger Hotel München, Berliner Straße 85, 80805 München, Deutschland, statt.

              Tagesordnung 
 
              1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden 
              Berichts zu den Angaben nach -- 289 Abs. 4 HGB und nach -- 289a HGB) für das Geschäftsjahr 2025 sowie des 
              Berichts des Aufsichtsrats 
 
              2. Erörterung des Vergütungsberichtes des Jahresabschlusses 2025 nach -- 120a Abs. 5 AktG 
 
I.            3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 
 
              4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 
 
              5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 
 
              6. Wahl Aufsichtsratsmitglied 
 
              Vorschläge zur Beschlussfassung 
 
              1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden 
              Berichts zu den Angaben nach -- 289 Abs. 4 HGB und nach -- 289a HGB) für das Geschäftsjahr 2025 sowie des 
              Berichts des Aufsichtsrats 
 
              Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 20. März 2026 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der 
              Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
              Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gibt es daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
              Beschlussfassung. 
 
              Der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht (einschließlich des erläuternden Berichts zu den 
              Angaben nach -- 289 Abs. 4 HGB und nach -- 289a HGB) der Sino-German United AG für das Geschäftsjahr 2025 
              sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
              Internetseite der Gesellschaft unter 
 
              https://sgu-ag.de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
              veröffentlicht. 
 
              Die Unterlagen werden Aktionären auf Anfrage ebenfalls mit der Post zugesandt. Ferner werden alle 
              genannten Dokumente auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht. 
 
              2. Erörterung des Vergütungsberichtes des Jahresabschlusses 2025 nach --120a Absatz 5 AktG 
 
              Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 20. März 2026 den vom Vorstand aufgestellten Vergütungsbericht des 
              Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 gebilligt; der Vergütungsbericht ist damit 
              festgestellt. Da es sich um eine börsennotierte kleine oder mittelgroße Gesellschaft handelt, ist gemäß 
              -- 120a Abs. 5 AktG keine Beschlussfassung erforderlich, wenn der Bericht in gesondertem TOP erörtert 
              wird. Entsprechend erfolgt zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
 
              Der festgestellte Vergütungsbericht der Sino-German United AG für das Geschäftsjahr 2025 ist vom Tag der 
              Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
              https://sgu-ag.de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
              veröffentlicht. 
 
              Die Unterlagen werden Aktionären auf Anfrage ebenfalls mit der Post zugesandt. Ferner werden alle 
              genannten Dokumente auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht. 
 
              3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 
 
              Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands 
              Herrn Hui Wang, Herrn Philipp Birnstingl und Frau Su Li für die Dauer ihrer jeweiligen Zugehörigkeit zum 
              Vorstand der Gesellschaft Entlastung zu erteilen. 
 
              4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 
 
              Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des 
              Aufsichtsrats Herrn Dr. Norbert Egger, Herrn Wei Song und Frau XinYi Du für die Dauer ihrer jeweiligen 
              Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat der Gesellschaft Entlastung zu erteilen. 
 
              5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 
 
II. 
              Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Consaris AG - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
              Steuerberatungsgesellschaft, Eggenfelden, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2026 
              zu wählen. 
 
              6. Wahl Aufsichtsratsmitglied 
 
              Der Aufsichtsrat der Sino-German United AG besteht gemäß ---- 95, 96 AktG sowie -- 9 Abs. 1 der Satzung 
              aus drei Mitgliedern; mitbestimmungsrechtliche Vorgaben sind bei der Besetzung nicht zu beachten. 
 
              Herr Wei Song wurde mit Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - München vom 21. August 2025 zum 
              Aufsichtsratsmitglied bestellt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wei Song für eine Amtszeit bis zur 
              Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das dritte Geschäftsjahr 
              nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zu wählen. 
 
              Herr Song ist bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften (i) Mitglied eines gesetzlich zu bildenden 
              Aufsichtsrats bzw. (ii) Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums eines 
              Wirtschaftsunternehmens: 
 
              (i) Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats: keine 
 
              (ii) Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens: 
 
              -- Generalsekretär des Parteikomitees der Qingdao Qingfa Group Co., Ltd.. 
 
              Herr Wei Song übt in der Qingdao Qingfa Group, zu der auch die Hauptaktionärin gehört, folgende 
              Funktionen aus: 
 
              -- Generalsekretär des Parteikomitees der Qingdao Qingfa Group Co., Ltd.. 
 
              Herr Wei Song wurde 1973 in Henan, China, geboren. Er schloss ein Bachelorstudium mit der Fachrichtung 
              International Business ab und ist mit den Grundsätzen der Unternehmensführung hinreichend vertraut. Seit 
              2019 arbeitet Herr Wei Song für die Sino-German United Group Co., Ltd.. Seit 2023 arbeitet Herr Wei Song 
              für Qingdao Qingfa Group Co., Ltd. Vor seinem Engagement in der Sino-German United Group Co., Ltd. 
              arbeitete Herr Wei Song für folgende Unternehmen: 
 
              1998-2001 Administrative Office Of Standing Committee Of People's Congress des Huangdao Distriktes; 
 
              2001-2009 Bureau of Foreign Trade and Economic Cooperation des Huangdao Distriktes; 
 
              2009-2010 Chengfa Group; 
 
              2010-2013 Qingdao Development Zone Tourism Development Co., Ltd.; 
 
              2013-2015 Investment Promotion Bureau des Verwaltungskomitees der Zone für Internationale Wirtschaftliche 
              Zusammenarbeit (Deutsch-Chinesischer Ökopark); 
 
              2015-2017 Büro der führenden Gruppe für den Bau charakteristischer und industrieller Städte der neuen 
              Westküstenregion Qingdaos; 
 
              Seit 2019 Sino-German United Group Co., Ltd.; 
 
              Seit 2023 Qingdao Qingfa Group Co., Ltd. 
 
              Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre 
 
              1. Anzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
              Das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt EUR 
              1.800.000,00 und ist eingeteilt in 1.800.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie ist 
              stimmberechtigt und gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stückaktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
              Einberufung der Hauptversammlung beträgt daher jeweils 1.800.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
              Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. 
 
              2. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
              (a) Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
              Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
              berechtigt, die sich bis spätestens am Dienstag, 09. Juni 2026 (24:00 Uhr), unter der nachstehenden 
              Adresse: 
 
              Sino-German United AG 
              c/o GFEI HV GmbH 
              Ostergrube 11 
              30559 Hannover 
              Deutschland 
 
              E-Mail: hv@gfei.de 
 
              bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
              depotführende Institut erbracht haben, dass sie auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der 
              Hauptversammlung Aktionäre der Gesellschaft waren. 
 
              Entsprechend ist der Nachweisstichtag der 25. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ). 
 
              Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten 
              Adresse bis spätestens Montag, 25. Mai 2026 (24:00 Uhr), zugehen. Anmeldung und Nachweis des 
              Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis und die 
              Anmeldung genügt die Textform. 
 
              Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der vorstehend 
              bezeichneten Anmeldestelle der Sino-German United AG werden den Aktionären von der Anmeldestelle 
              Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
              Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei 
              ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises 
              des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. 
              Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich höchstens zwei (2) Eintrittskarten pro Aktionär ausgegeben werden. 
              Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar. 
 
              Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und 
              Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
              Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
              Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
              Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag 
              erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie lassen sich 
              insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
              angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
              Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der 
              Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. 
 
              (b) Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
              Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. durch 
              Intermediäre (z. B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen oder Stimmrechtsberater bzw. diesen nach -- 
              135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
              lassen. Dabei ist Folgendes zu beachten: 
 
              Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes 
              gemäß den vorstehenden Bedingungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann 
              die Gesellschaft eine oder mehrere Personen von diesen zurückweisen. 
 
              Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
              Gesellschaft bedürfen der Textform. 
 
              Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber dem Bevollmächtigten oder unter 
              folgender Adresse gegenüber der Gesellschaft erklärt werden: 
 
              Sino-German United AG 
              Investor Relations 
              Maximilianstr. 54 
              80538 München 
              Deutschland 
 
              Telefax: +49 (0) 89 2388 6848 
 
              E-Mail: investorrelations@sgu-ag.de 
 
              Ein Nachweis der Bevollmächtigung kann ebenfalls an die vorstehend genannte Adresse übermittelt werden. 
              Der Nachweis einer Vollmacht kann in Textform auch am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und 
              Ausgangskontrolle erbracht werden. 
 
              Bei Bevollmächtigung von Intermediären (z. B. Kreditinstituten), Aktionärsvereinigungen oder 
              Stimmrechtsberatern bzw. diesen nach -- 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sind 
              in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir 
              bitten daher Aktionäre, die einen Intermediär (z. B. Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder 
              einen Stimmrechtsberater bzw. eine diesen nach -- 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution 
              mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der 
              Vollmacht abzustimmen. 
 
              Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, erhalten Sie zusammen mit der 
              Zusendung der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der form- und fristgerechten Anmeldung zur 
              Hauptversammlung zugesandt wird. Ein entsprechendes Formular kann auch auf der Internetseite der 
              Gesellschaft unter 
 
              https://sgu-ag.de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
              abgerufen werden. 
 
              Auch nach Vollmachtserteilung können angemeldete Aktionäre persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen. 
 
              (c) Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
              Die Gesellschaft bietet den Aktionären wiederum die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen von der 
              Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die Gesellschaft hat 
              Herrn Christian Dau, München, von der Firma GFEI HV GmbH als Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
              benannt. Eine Vollmacht zugunsten des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters erfordert, 
              dass diesem ausdrücklich Weisungen zum Gegenstand der Beschlussfassung erteilt werden. Der 
              Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, nach Maßgabe der ihm erteilten Weisungen abzustimmen; er kann die 
              Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Der Stimmrechtsvertreter nimmt keine Aufträge zu 
              Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von 
              Fragen oder Anträgen entgegen. 
 
              Die Erteilung der Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ihr Widerruf und der Nachweis 
              der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Aktionäre, die den 
              Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen möchten, können hierzu sowie zur Erteilung von 
              Weisungen das Formular, welches sie im Rahmen der Übersendung der Eintrittskarte erhalten, nutzen. 
              Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, müssen ihre Eintrittskarten zusammen mit 
              der Vollmacht und den Weisungen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis Montag, 15. Juni 2026 
              (24:00 Uhr), in Textform an folgende Adresse senden: 
 
              GFEI HV GmbH 
              Ostergrube 11 
              30559 Hannover 
 
              E-Mail: hv@gfei.de 
III. 
              Das Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung sowie weitere Informationen zu Vollmachtserteilung 
              können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
              https://sgu-ag.de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
              abgerufen werden. 
 
              Zudem können form- und fristgerecht angemeldete und auf der Hauptversammlung erschienene Aktionäre sowie 
              deren Bevollmächtigte den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch während der 
              Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte zur Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen und 
              diesem Weisungen erteilen. 
 
              Auch nach Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können 
              angemeldete Aktionäre persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen. 
 
              3. Rechte der Aktionäre 
 
              (a) Ergänzungsverlangen gemäß -- 122 Abs. 2 AktG 
 
              Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht EUR 90.000,00) 
              oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können 
              verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist 
              schriftlich an den Vorstand der Sino-German United AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 
              Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht 
              mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Samstag, 16. Mai 2026 (24:00 Uhr). Später zugehende 
              Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die 
              folgende Adresse: 
 
              An den Vorstand 
              Sino-German United AG 
              Maximilianstr. 54 
              80538 München 
              Deutschland 
 
              Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. 
 
              Für Ergänzungsverlangen gilt gemäß -- 122 Abs. 2 Satz 1 AktG die Vorschrift des -- 122 Abs. 1 Satz 3 AktG 
              entsprechend. Hiernach haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem 
              Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und sie die Aktien bis zur Entscheidung des 
              Vorstands über den Antrag halten. Bei der Berechnung der Frist ist -- 121 Abs. 7 AktG zu beachten. 
 
              Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung 
              bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger 
              bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden 
              kann, dass sie die Information in der ganzen Europäischen Union verbreiten, sowie unter 
 
              https://sgu-ag.de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
              zugänglich gemacht. 
 
              (b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß ---- 126 Abs. 1 und 127 AktG 
 
              Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
              bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß -- 126 Abs. 1 AktG stellen sowie Vorschläge zur Wahl von 
              Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß -- 127 AktG unterbreiten. 
 
              Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen hingegen 
              nicht begründet zu werden. 
 
              Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern und Aufsichtsratsmitgliedern müssen gemäß -- 124 Abs. 3 Satz 4 
              AktG den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person (bei juristischen Personen die 
              Firma und den Sitz) enthalten. 
 
              Solche Anträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten: 
 
              An den Vorstand 
 
              Sino-German United AG 
              Maximilianstr. 54 
              80538 München 
 
              Telefax: +49 (0) 89 2388 6848 
 
              E-Mail: info@sgu-ag.de 
 
              Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Vorbehaltlich -- 126 
              Abs. 2 und 3 AktG wird die Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
              Aktionären, einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machende Begründungen nach ihrem 
              Eingang unter der Internetseite 
 
              https://sgu-ag.de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
              veröffentlichen. Dabei werden alle bis spätestens Montag, 1. Juni 2026 (24:00 Uhr), bei der oben 
              genannten Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den 
              Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls 
              unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
              Der Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern muss gemäß 
              -- 127 Satz 2 AktG nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in -- 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen 
              braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der 
              Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von 
              Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu 
              den Mitgliedschaften der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden 
              Aufsichtsräten im Sinne von -- 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. 
 
              Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht 
              übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der 
              Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
              Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats 
              sowie zur Wahl des Abschlussprüfers auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die 
              Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
              Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags 
              nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab übermittelt 
              worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort gestellt werden. Das Recht eines 
              jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung 
              auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
              (c) Auskunftsrecht gemäß -- 131 Abs. 1 AktG 
 
              Nach -- 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
              über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu 
              verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
              erforderlich ist. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in -- 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen 
              verweigern. 
 
              Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu 
              stellen. 
 
              4. Weitergehende Erläuterungen 
 
              Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß den ---- 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 
              131 Abs. 1 AktG finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
              https://sgu-ag.de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
              Information zum Datenschutz für Aktionäre 
 
              Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, 
              Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden 
              Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu 
              ermöglichen. 
 
              Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend 
              erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Sino-German United AG die verantwortliche Stelle. 
              Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung. 
 
              Die Dienstleister der Sino-German United AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung 
              beauftragt werden, erhalten von der Sino-German United AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für 
              die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich 
              nach Weisung der Sino-German United AG. 
 
              Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht 
              bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach 
IV.           Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Sino-German United AG 
              unentgeltlich über die E-Mail-Adresse 
 
              info@sgu-ag.de 
 
              oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: 
 
              Sino-German United AG 
              c/o GFEI HV GmbH 
              Ostergrube 11 
              30559 Hannover 
 
              E-Mail: hv@gfei.de 
 
              Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 
              Datenschutz-Grundverordnung zu. 
 
              Weitere Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
              1. Hinweis auf die Internetseite 
 
              Diese Einladung zur Hauptversammlung, die übrigen der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen 
              und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der 
              Gesellschaft unter 
 
              https://sgu-ag.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
              zugänglich. Sämtliche der Hauptversammlung zugänglich zu machende Informationen liegen zudem in der 
V.            Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. 
 
              2. Abstimmungsergebnisse 
 
              Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden auf der Internetseite der 
              Gesellschaft unter 
 
              https://sgu-ag.de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
              veröffentlicht. 

München, im Mai 2026

Sino-German United AG

Der Vorstand

(Ende)

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Aussender:            Sino-German United AG 
                      Maximilianstraße 54 
                      80538 München 
                      Deutschland 
Ansprechpartner:      Sino-German United AG 
E-Mail:               info@sgu-ag.de 
Website:              sgu-ag.de 
ISIN(s):              DE000SGU8886 (Aktie) 
Börse(n):             Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Düsseldorf, Stuttgart 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1778160600860 ]

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May 07, 2026 09:30 ET (13:30 GMT)

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