PTA-HV: Pentixapharm Holding AG: Einladung zur Hauptversammlung

zur Gattung

29.04.2026 / 16:00 Uhr

Hauptversammlung gemäß -- 121 Abs. 4a AktG

Pentixapharm Holding AG: Einladung zur Hauptversammlung

Berlin (pta000/29.04.2026/16:00 UTC+2)

Pentixapharm Holding AG, Berlin

- ISIN DE000A40AEG0 -

- WKN A40AEG -

Eindeutige Kennung des Ereignisses: GMETPTP120260609RSDE000A40AEG0

Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

am 09. Juni 2026 um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr)

im "Haus 20" des Ludwig Hoffmann Quartiers in der Wiltbergstraße 50, 13125 Berlin,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung der Pentixapharm Holding AG ("Gesellschaft")

ein.

I.             Tagesordnung 
              Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
1.            Lageberichts für die Pentixapharm Holding AG und den Konzern für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 
              31. Dezember 2025, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß ---- 289a, 315a HGB sowie 
              des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2025 

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß -- 172 Aktiengesetz (AktG) gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.

2.            Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 
              bis zum 31. Dezember 2025 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden im Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für den jeweiligen Zeitraum ihrer Amtszeit Entlastung zu erteilen:

a)            Dr. Andreas Eckert, 
b)            Dr. Dirk Pleimes, 
c)            Henner Kollenberg. 

Es ist beabsichtigt, in der Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands einzeln zu beschließen.

3.            Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. 
              Dezember 2025 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden im Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für den jeweiligen Zeitraum ihrer Amtszeit Entlastung zu erteilen:

a)            Dr. Andreas Eckert, 
b)            Dr. Harald Hasselmann, 
c)            Jens Giltsch, 
d)            Frank Perschmann, 
e)            Hakim Bouterfa, 
f)            Prof. Dr. Marcus Quinkler, 
g)            Prof. Dr. Ken Herrmann, 
h)            Dr. Jürgen Allerkamp. 

Es ist beabsichtigt, in der Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats einzeln zu beschließen.

4.            Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und für den Konzernabschluss 
              sowie des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung, jeweils für das Geschäftsjahr 2026 

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, wie folgt zu beschließen:

a)            Die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Berlin wird zum 
              Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und für den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2026 gewählt. 
b)            Die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Berlin wird zum 
              Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 gewählt. 

Die Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt mit Blick auf den aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung vorsorglich für den Fall, dass (i) der Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Hauptversammlung bestellt wird und (ii) die Gesellschaft verpflichtet sein sollte, im Geschäftsjahr 2026 einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstatten und testieren zu lassen. Mit der Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung entsteht für die Gesellschaft keine Verpflichtung, für das Geschäftsjahr 2026 einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, testieren zu lassen und ihren Aktionären vorzulegen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).

5.            Beschlussfassung über die Verringerung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder durch Änderung von -- 13 Abs. 
              1 der Satzung 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit aus sechs Mitgliedern. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass ein Aufsichtsrat dieser Größe angesichts der Größe und des Geschäftsumfangs der Gesellschaft nicht erforderlich ist und die damit verbundenen Mehrkosten in der Zukunft eingespart werden sollen.

Im Hinblick auf den Vorschlag, die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder zu reduzieren, haben die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Jens Giltsch, Prof. Dr. Marcus Quinkler und Dr. Jürgen Allerkamp erklärt, ihre Ämter mit Wirkung auf den Zeitpunkt niederzulegen, in dem die Eintragung der vorgeschlagenen Änderung von -- 13 Abs. 1 der Satzung im Handelsregister erfolgt ist.

Von den verbleibenden Mitgliedern des Aufsichtsrates sind zwei Personen, Dr. Harald Hasselmann und Prof. Dr. Ken Herrmann, von der Hauptversammlung am 27. Mai 2025 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, bzw. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, mandatiert worden. Dagegen läuft die Amtszeit von Dr. Andreas Eckert, der von der Hauptversammlung am 27. Mai 2025 ebenfalls per Hauptversammlungsvotum bestellt wurde, zum Ende der Hauptversammlung am 09. Juni 2026 aus. Er wird daher künftig von der Eckert Wagniskapital und Frühphasenfinanzierung GmbH, Panketal, in Ausübung ihres Entsendungsrechts gemäß -- 13 Abs. 2 der Satzung erneut in den Aufsichtsrat entsandt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, -- 13 Abs. 1 der Satzung wie folgt zu neu zu fassen:

              "13.1 Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern, soweit nicht gesetzlich zwingend eine höhere Zahl 
              vorgeschrieben ist." 
6.            Beschlussfassung über die Billigung des gemäß -- 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für 
              das Geschäftsjahr 2025 

Gemäß -- 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen und diesen der Hauptversammlung vorzulegen.

Vorstand und Aufsichtsrat haben den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 nach Maßgabe des -- 162 AktG erstellt. Der Abschlussprüfer der Gesellschaft hat den Vergütungsbericht gemäß -- 162 Abs. 3 AktG dahingehend geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach -- 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden, und hat einen Vermerk über die Prüfung erteilt, der dem Bericht beigefügt ist.

Der geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wird der Hauptsammlung zur Beschlussfassung über die Billigung nach -- 120a Abs. 4 AktG vorgelegt.

Der Vergütungsbericht mit dem Vermerk des Abschlussprüfers ist von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.pentixapharm.com/investors/agm

zugänglich gemacht.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach -- 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht der Pentixapharm Holding AG für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.

7.            Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder nach -- 113 Abs. 3 AktG und die 
              entsprechende Satzungsänderung 

Nach -- 113 Abs. 3 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre durch die Hauptversammlung ein Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu fassen. Das derzeit geltende, in -- 17 der Satzung der Gesellschaft enthaltene Vergütungssystem, beruht auf einem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Mai 2025, sodass die vierjährige Frist dieses Jahr noch nicht abläuft. Gleichwohl soll die anstehende Hauptversammlung erneut über das Vergütungssystem der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss fassen.

Dabei soll die derzeitige Struktur dahingehend geändert werden, dass es in Zukunft nur feste Vergütungsbestandteile geben soll, wohingegen Sitzungsgelder als variable Vergütung gestrichen werden sollen. Das neue abstrakte Vergütungssystem der Aufsichtsratsmitglieder mit den Angaben gemäß ---- 113 Abs. 3 Satz 3, 87a Abs. 1 Satz 2 AktG wird ab der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.pentixapharm.com/investors/agm

zugänglich gemacht.

Dementsprechend soll die Satzungsregelung der Gesellschaft zur Aufsichtsratsvergütung an das unter diesem Tagesordnungspunkt zu beschließende neue Vergütungssystem der Aufsichtsratsmitglieder angepasst und die Aufsichtsratsvergütung damit konkret neu festgesetzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

              Der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß dem neuen -- 17 der Satzung und dem ihr zugrunde 
a)            liegenden Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Pentixapharm Holding AG, wie es auf 
              der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht ist, wird hiermit mit Wirkung ab dem 01. Juli 2026 
              nach -- 113 Abs. 3 AktG zugestimmt. 
              -- 17 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
              "-- 17 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder 
 
              17.1 Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten ab dem 1. Juli 2026 pro Geschäftsjahr eine feste 
              Vergütung, die sich aus der Grundvergütung (a) und - im Fall der Wahrnehmung bestimmter Funktionen 
              innerhalb des Aufsichtsrats - einem faktorbasierten Zuschlag (b) zusammensetzt: 
 
              (a) Die Grundvergütung beträgt EUR 35.000,00. 
 
              (b) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache der Grundvergütung, sein Stellvertreter das 
              Eineinhalbfache der Grundvergütung. 
b) 
              (c) Bei unterjährigen Veränderungen im Aufsichtsrat erfolgt eine zeitanteilige feste Vergütung unter 
              Aufrundung auf volle Monate. 
 
              17.2 Die Gesellschaft versichert die Mitglieder des Aufsichtsrats auf Kosten der Gesellschaft in 
              angemessenem Umfang gegen gesetzliche Haftungsrisiken ihrer Aufsichtsratstätigkeit. 
 
              17.3 Die Gesellschaft erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrates die mit der Wahrnehmung ihres Amtes 
              unmittelbar verbundenen Aufwendungen. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet, soweit 
              Mitglieder des Aufsichtsrates berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu 
              stellen und sie dieses Recht ausüben. 
 
              17.4 Die Vergütung nach Ziffer 17.1 ist nach Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung zu zahlen. Die 
              Erstattung nach Ziffer 17.3 erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Nachweise." 
II.           Weitere Angaben und Hinweise 
1.            Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 24.795.477 Stück teilnahme- und stimmberechtigte Stückaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 24.795.477.

2.            Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der Adresse

Pentixapharm Holding AG Hauptversammlung c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg

E-Mail: hv-service.pentixapharm@adeus.de

mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens,

Dienstag, den 02. Juni 2026, 24:00 Uhr,

in Textform (-- 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugehen.

Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT

Neben den oben genannten Wegen der Anmeldung und Stimmabgabe kann die Anmeldung, Eintrittskartenbestellung sowie Vollmachts- und Weisungserteilung sowie deren Änderung gemäß -- 67c Aktiengesetz auch über Intermediäre über SWIFT erfolgen. Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte

BIC: ADEUDEMMXXX

Instruktionen sind nur gemäß ISO 20022 über SWIFT möglich. Die Aktionärsnummer (Company Register Shareholder Identification) muss Teil einer gültigen Instruktion sein.

Anmeldungen über SWIFT müssen spätestens bis zum letzten Anmeldetag (SWIFT Enrolment Market Deadline), das heißt bis Dienstag, den 02. Juni 2026, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen sein. Änderungen von Eintrittskartenbestellungen sowie von Vollmachts- und Weisungserteilungen über SWIFT sind danach noch möglich und müssen bis Montag, den 08. Juni 2026, 12.00 Uhr, (SWIFT Vote Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein.

Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können daher auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin frei über ihre Aktien verfügen. Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die der Gesellschaft nach dem Ende des vorstehend genannten Anmeldeschlusstages zugehen, werden erst mit Wirkung nach dem Tag der Hauptversammlung verarbeitet und berücksichtigt (Umschreibestopp). Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist daher bereits der am Ende des 02. Juni 2026 im Aktienregister eingetragene Bestand (technisch maßgeblicher Bestandsstichtag oder Technical Record Date).

3.            Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 

Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch z.B. einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die rechtzeitige Anmeldung und die Eintragung im Aktienregister erforderlich.

Vollmachten, die nicht nach Maßgabe des -- 135 AktG an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere nach Maßgabe des -- 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person erteilt werden, bedürfen der Textform (-- 126b BGB).

Ein Formular zur Vollmachtserteilung, welches verwendet werden kann, aber nicht muss, wird den Aktionären mit der Eintrittskarte übersendet und steht den Aktionären unter der Internetadresse

www.pentixapharm.com/investors/agm

zum Download zur Verfügung.

Werden Intermediäre bzw. diesen gemäß -- 135 Abs. 8 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater) bevollmächtigt, gelten hierfür besondere Bestimmungen, insbesondere haben diese Bevollmächtigten die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (-- 135 Abs. 1 Satz 2 AktG). Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den vorgenannten Personen oder Vereinigungen abzustimmen.

Die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf gegenüber der Gesellschaft und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (-- 126b BGB) und können der Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung bis Montag, den 08. Juni 2026, 18:00 Uhr (Eingang), an folgende Adresse

Pentixapharm Holding AG Hauptversammlung c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg E-Mail: hv-service.pentixapharm@adeus.de

bzw. per SWIFT bis Montag, den 08. Juni 2026, 12.00 Uhr, (SWIFT Vote Market Deadline) an BIC: ADEUDEMMXXX nach näherer Maßgabe der unter vorstehender Ziffer II., 2. erläuterten Vorgaben übermittelt werden.

Am Tag der Hauptversammlung können die Erteilung der Vollmacht, ggf. ihr Widerruf und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ggf. ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erfolgen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft gemäß -- 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Als zusätzlichen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall sind die rechtzeitige Anmeldung und die Eintragung im Aktienregister erforderlich.

Diese Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung ausschließlich weisungsgebunden aus und sind ohne konkrete Weisung des Aktionärs nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter wird den Aktionären mit der Eintrittskarte übersendet und steht den Aktionären unter der Internetadresse

www.pentixapharm.com/investors/agm

zum Download zur Verfügung.

Die Vollmachten und Weisungen für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die im Vorfeld der Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden, müssen aus organisatorischen Gründen spätestens bis Montag, den 08. Juni 2026, 18:00 Uhr (Eingang), in Textform (-- 126b BGB) an folgende Adresse

Pentixapharm Holding AG Hauptversammlung c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg E-Mail: hv-service.pentixapharm@adeus.de

bzw. per SWIFT bis Montag, den 08. Juni 2026, 12.00 Uhr, (SWIFT Vote Market Deadline) an BIC: ADEUDEMMXXX nach näherer Maßgabe der unter vorstehender Ziffer II., 2. erläuterten Vorgaben übermittelt werden.

Am Tag der Hauptversammlung können die Aktionäre noch bis zu dem Beginn der Abstimmung an der Ein- und Ausgangskontrolle Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, ändern oder widerrufen.

4.            Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach -- 122 Abs. 2 AktG 

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Das Verlangen ist schriftlich oder in der elektronischen Form des -- 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis Samstag, den 09. Mai 2026, 24:00 Uhr, zugehen.

Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an die folgende Adresse:

Pentixapharm Holding AG Vorstand Robert-Rössle-Str. 10 13125 Berlin E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): hv@pentixapharm.com

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

5.            Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 

Gegenanträge im Sinne des -- 126 AktG nebst Begründung und Wahlvorschläge im Sinne des -- 127 AktG werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse

www.pentixapharm.com/investors/agm

unverzüglich zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis Montag, den 25. Mai 2026, 24:00 Uhr, unter der Adresse

Pentixapharm Holding AG Vorstand Robert-Rössle-Str. 10 13125 Berlin E-Mail: hv@pentixapharm.com

zugehen und die übrigen Voraussetzungen nach -- 126 bzw. -- 127 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären bleiben unberücksichtigt. Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen in den in -- 126 Abs. 2 Satz 1 AktG genannten Fällen nicht zugänglich gemacht zu werden. Die Begründung braucht zudem nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

6.            Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß -- 131 Abs. 1 AktG 

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter gemäß -- 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Gegenstände der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

7.            Weitergehende Erläuterungen/Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft 

Weitergehende Erläuterungen gemäß -- 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten der Aktionäre gemäß ---- 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter

www.pentixapharm.com/investors/agm

abrufbar.

8.            Internetseite, über die die Informationen gemäß -- 124a AktG zugänglich sind 

Den Aktionären werden die Informationen gemäß -- 124a AktG im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter

www.pentixapharm.com/investors/agm

zugänglich gemacht.

9.            Informationen zum Datenschutz 

Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

Pentixapharm Holding AG Robert-Rössle-Str. 10 13125 Berlin E-Mail: dataprotection@pentixapharm.com

Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich einerseits um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Andererseits wird die Gesellschaft bei der Führung des Aktienregisters sowie der technischen Abwicklung der Hauptversammlung von externen Dienstleistern zum Beispiel Unternehmen in den Kategorien Dienstleistungen für Druck und Versand oder Durchführung der Hauptversammlung unterstützt. Mit der Führung des Aktienregisters der Pentixapharm Holding AG ist die ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, München, beauftragt. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist und verarbeiten diese personenbezogenen Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Darüber hinaus erhält der die Hauptversammlung beurkundende Notar personenbezogene Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter. Der Notar unterliegt einer berufsrechtlichen Verschwiegenheit und verarbeitet die Daten in Ausübung eines öffentlichen Amts.

Für Fragen zum Datenschutz im Aktienregister wenden Sie sich bitte an hv-service.pentixapharm@adeus.de.

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können Aktionäre und Aktionärsvertreter Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis zu anderen Aktionären und Aktionärsvertretern erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. Wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von Aktionären und Aktionärsvertretern übersandt werden, ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.

Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu drei Jahre (aber nicht weniger als zwei Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Für Aktionäre und Aktionärsvertreter gelten die aus Art. 15-21 DSGVO aufgeführten Rechte (Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie die Rechte auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit). Im Zusammenhang mit der Löschung von personenbezogenen Daten verweisen wir auf die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und den Art. 17 Abs. 3 der DSGVO.

Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an dataprotection@pentixapharm.com.

Darüber hinaus haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Sie unter folgender Adresse:

PRIOLAN GmbH Steinsfeldstraße 46 74626 Bretzfeld

Berlin, im April 2026

Pentixapharm Holding AG

Der Vorstand

(Ende)

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Aussender:            Pentixapharm Holding AG 
                      Robert-Rössle-Straße 10 
                      13125 Berlin 
                      Deutschland 
Ansprechpartner:      Pentixapharm Holding AG 
E-Mail:               hv@pentixapharm.com 
Website:              www.pentixapharm.com 
ISIN(s):              DE000A40AEG0 (Aktie) 
Börse(n):             Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, 
                      Stuttgart, Tradegate BSX 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1777471200618 ]

(c) pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext. Archiv: https://www.pressetext.com/channel/Adhoc . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300.

(END) Dow Jones Newswires

April 29, 2026 10:00 ET (14:00 GMT)

zur Übersicht mit allen Meldungen

ein Service von
DOW JONES

Copyright © 2026 Tradegate Exchange GmbH
Bitte beachten Sie das Regelwerk

DAX®, MDAX®, TecDAX® und SDAX® sind eingetragene Markenzeichen der ISS STOXX Index GmbH
EURO STOXX®-Werte bezeichnet Werte der Marke „EURO STOXX“ der STOXX Limited und/oder ihrer Lizenzgeber
TRADEGATE® ist eine eingetragene Marke der Tradegate AG

Kurse in EUR; Fremdwährungsanleihen in der jeweiligen Währung
Zeitangaben in CEST (UTC+2)