PTA-Adhoc: TC Unterhaltungselektronik AG: Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltungsmaßnahmen

21.03.2026 / 15:25 Uhr

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR Schlagwort(e): Insolvenz

TC Unterhaltungselektronik AG: Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltungsmaßnahmen

Kobern-Gondorf (pta000/21.03.2026/15:25 UTC+1)

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

TC Unterhaltungselektronik AG: Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltungsmaßnahmen

Kobern-Gondorf, 21. März 2026

Die TC Unterhaltungselektronik AG (ISIN DE0007454209) teilt mit, dass ihr ein Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 13. März 2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gesellschaft zugestellt wurde.

Mit dem Beschluss hat das Gericht zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts vorläufige Insolvenzverwaltungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jens Lieser, Koblenz, bestellt.

Verfügungen der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem wurden weitere Sicherungsmaßnahmen angeordnet, insbesondere ein Zahlungsverbot an Drittschuldner an die Gesellschaft sowie die Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen. Die Kassenführung obliegt dem vorläufigen Insolvenzverwalter. Dieser ist zur Betriebsfortführung berechtigt.

Die Gesellschaft prüft die sich aus dem Beschluss ergebenden Auswirkungen.

Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt über weitere wesentliche Entwicklungen informieren.

(Ende)

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Aussender:            TC Unterhaltungselektronik AG 
                      Kastorbachstraße 11 
                      56330 Kobern-Gondorf 
                      Deutschland 
Ansprechpartner:      Bauersachs Petra 
Tel.:                 01726584139 
E-Mail:               bauersachs@telecontrol.de 
Website:              www.telecontrol.de 
ISIN(s):              DE0007454209 (Aktie) 
Börse(n):             Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1774103100271 ]

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