EQS-Adhoc: Marinomed Biotech AG beschließt Barkapitalerhöhung zur Deckung eines kurzfristigen Kapitalbedarfs iHv rund EUR 2 Millionen
19.03.2026 / 16:14 Uhr
EQS-Ad-hoc: Marinomed Biotech AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Marinomed Biotech AG beschließt Barkapitalerhöhung zur Deckung eines kurzfristigen Kapitalbedarfs iHv rund EUR 2
Millionen
2026-03-19 / 16:14 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News
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Ad hoc Mitteilung
Marinomed Biotech AG beschließt Barkapitalerhöhung zur Deckung eines kurzfristigen Kapitalbedarfs iHv rund EUR 2
Millionen
Korneuburg, Österreich, am 19. März 2026
Der Vorstand der Marinomed Biotech AG ("Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unter
teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals in § 5 Abs 6 der Satzung aufgrund eines kurzfristigen Kapitalbedarfs
eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Wahrung des Bezugsrechts bestehender Aktionäre durchzuführen und das
Grundkapital von derzeit EUR 1.839.940 um bis zu EUR 459.985 durch Ausgabe von bis zu 459.985 neuen Inhaber-Stammaktien
ohne Nennwert ("Neue Aktien") mit einem rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 pro Aktie auf
bis zu EUR 2.299.925 zu erhöhen (die "Kapitalerhöhung"). Bestehenden Aktionären der Gesellschaft ("Bestehende
Aktionäre") werden Bezugsrechte ("Bezugsrechte") im Verhältnis 4:1 eingeräumt, d.h. für jeweils vier bestehende Aktien
kann eine Neue Aktie zum Bezugspreis von EUR 14,00 je Neuer Aktie ("Bezugspreis") gezeichnet werden. Ziel der
Transaktion ist ein Bruttoemissionserlös von zumindest EUR 2 Millionen.
Aufgrund der bislang nicht in ausreichender Höhe von der Gesellschaft vereinnahmten Zahlungen aus der Übertragung des
Carragelose Geschäfts an Unither Pharmaceuticals ("Unither"), hat die Gesellschaft kurzfristigen Kapitalbedarf zur
Deckung ihres absehbaren Liquiditätsbedarfs von rund EUR 2 Millionen bis zur Mitte des Geschäftsjahres 2026. Der
Nettoemissionserlös der Kapitalerhöhung soll daher für die Erfüllung des Sanierungsplans und die Schließung der
Finanzierungslücke verwendet werden.
Die Gesellschaft wird für das Angebot der Neuen Aktien sowie die Zulassung der Neuen Aktien zum Handel an der Wiener
Börse von den Prospektausnahmen gemäß Art. 1 Abs. 4 lit. db und Artikel 1 Abs. 5 lit. ba der Verordnung (EU) 2017/1129
("Prospektverordnung") idgF Gebrauch machen. Das hierfür erforderliche Dokument gemäß Anhang IX Prospektverordnung wird
vor Beginn des öffentlichen Angebots bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als zuständige Behörde des
Herkunftsmitgliedstaats in elektronischer Form hinterlegt und der Öffentlichkeit zur gleichen Zeit wie der FMA im Wege
der Website www.marinomed.com zur Verfügung gestellt werden.
Maßgeblicher Stichtag für das Entstehen der Bezugsrechte bestehender Aktionäre zum Bezug Neuer Aktien ist der 25. März
2026, 23:59 CEST ("Record Date"). Die Bezugsfrist soll am 26.3.2026 9:00 Uhr mitteleuropäische Zeit beginnen und endet
voraussichtlich am 9.4.2026 17:40 Uhr mitteleuropäische Zeit, wobei die Bezugsfrist jederzeit verlängert werden kann.
Die Bezugsrechte werden nicht an der Wiener Börse handelbar sein. Etwaige nicht im Wege des Bezugsangebots durch
Ausübung von Bezugsrechten gezeichnete Neue Aktien ("Rumpfaktien") werden im Anschluss an das Bezugsangebot im Rahmen
einer prospektfreien Privatplatzierung ("Rumpfplatzierung") an qualifizierte institutionelle Investoren und ausgewählte
nicht-institutionelle Anleger im Europäischen Wirtschaftsraum zum Bezugspreis angeboten. Es liegt eine verbindliche
Zusage eines institutionellen Investors vor, der zum heutigen Tag noch keine Aktien der Gesellschaft hält, im Rahmen
der Rumpfplatzierung Neue Aktien in einem Gesamtbetrag von EUR 1 Million zum Bezugspreis zu zeichnen und zu übernehmen.
Diese Mitteilung erfolgt gemäß Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014.
Disclaimer:
Die Neuen Aktien und Bezugsrechte wurden nicht und werden nicht gemäß ausländischen Wertpapiergesetzen - insbesondere
gemäß des U.S. Securities Act of 1933 in der derzeit gel-tenden Fassung ("Securities Act") - bei ausländischen
Wertpapierbehörden registriert und dürfen insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika ("USA") ohne
Registrierung oder Ausnahme von den Registrierungserfordernissen gemäß des Securities Act weder angeboten noch verkauft
werden. Diese Mitteilung ist nicht zur Weitergabe in die USA bzw. innerhalb der USA bestimmt und darf nicht an
Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder weitergeleitet werden. Für ausländische
Aktionäre können Beschränkungen bei der Ausübung ihrer Bezugsrechte bestehen. Ausländische Aktionäre werden daher
aufgefordert, sich über die für sie geltenden Beschränkungen bei der Ausübung von Bezugsrechten zu informieren. Diese
Mitteilung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Einladung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren in
Ländern, in denen ein solches Angebot oder eine solche Einladung rechtlich unzulässig sind.
+++ Ende der Ad-hoc-Mitteilung +++
Über Marinomed Biotech AG
Marinomed Biotech AG ist ein österreichisches, wissenschaftsbasiertes Biotechnologie Unternehmen mit einer wachsenden
Entwicklungspipeline. Das Unternehmen entwickelt patentgeschützte, innovative Produkte auf Basis seiner
Marinosolv®-Plattform. Die Marinosolv®-Technologie erhöht die Löslichkeit und Bioverfügbarkeit von schwer löslichen
Wirkstoffen und wird zur Entwicklung von neuen Therapeutika für Indikationen im Bereich der autoreaktiven
Immunerkrankungen eingesetzt. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Korneuburg, Österreich und notiert an der Wiener Börse
(VSE:MARI). Weiterführende Informationen: https://www.marinomed.com.
Rückfragehinweis:
Marinomed Biotech AG
PR: Luca Horinek
IR.: Tobias Meister
T: +43 2262 90300 158
E-Mail: pr@marinomed.com
E-Mail: ir@marinomed.com Disclaimer
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf aktuellen Ansichten, Erwartungen und Prognosen des Managements der Marinomed Biotech AG über zukünftige Ereignisse basieren. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen Risiken, Ungewissheiten und Annahmen, die dazu führen können, dass
die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in diesen Aussagen beschriebenen oder anderweitig ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Die aktuellen Ansichten, Erwartungen
und Prognosen des Managements der Marinomed Biotech AG sind durch den Kontext solcher Aussagen oder Wörter wie "antizipieren", "glauben", "schätzen", "erwarten", "beabsichtigen", "planen", "Projekt" und "Ziel" zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten nur zu dem Datum, an dem sie gemacht werden. Marinomed Biotech AG übernimmt keinerlei Verpflichtung, in dieser Pressemitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen. Marinomed, Marinosolv® und Carragelose® sind Marken der Marinomed AG. Die Marken sind Eigentum der Marinomed Biotech AG oder in ausgewählten Ländern an Partner auslizensiert.
Ende der Insiderinformation -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2026-03-19 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Marinomed Biotech AG
Hovengasse 25
2100 Korneuburg
Österreich
Telefon: +43 2262 90300
E-Mail: office@marinomed.com
Internet: www.marinomed.com
ISIN: ATMARINOMED6
WKN: A2N9MM
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart, Tradegate BSX; Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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