EQS-CMS: Daimler Truck Holding AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

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13.03.2026 / 17:59 Uhr

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Daimler Truck Holding AG / Bekanntmachung gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. a) der 
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission 
Daimler Truck Holding AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 
2026-03-13 / 17:59 CET/CEST 
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Leinfelden-Echterdingen, 13. März 2026 
 
Bekanntmachung gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten 
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission 
 
Der Vorstand der Daimler Truck Holding AG ("Daimler Truck") hat am 7. Juli 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm durchzuführen. Das Programm soll am 16. März 2026 starten und bis spätestens 
15. März 2028 abgeschlossen sein. In diesem Zeitraum dürfen Aktien der Gesellschaft (ISIN DE000DTR0CK8, "Daimler 
Truck-Aktien") zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis von bis zu EUR 2 Mrd. (ohne Erwerbsnebenkosten), maximal 
jedoch 72.487.118 Daimler Truck-Aktien, über die Börse oder ein multilaterales Handelssystem im Sinne von § 2 Abs. 6 
Börsengesetz zurückerworben werden. Der Erwerb der Daimler Truck-Aktien beruht auf der Ermächtigung der 
Hauptversammlung vom 27. Mai 2025 ("Ermächtigung"). 
 
Der Erwerb eigener Aktien soll in mehreren Tranchen erfolgen. Im Rahmen der ersten Tranche sollen, zu den in Art. 5 
Abs. 2 der Verordnung (EU) 596/2014 genannten Zwecken, eigene Aktien für einen Gesamtbetrag von bis zu EUR 400 Mio. 
über einen Zeitraum von vier bis sechs Monaten zu den nachfolgenden Bedingungen erworben werden. 
 
Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Ermächtigung und der sog. Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung 
(EU) 596/2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. 
März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 596/2014 durch technische Regulierungsstandards für die auf 
Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen ("Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052"). 
 
Nach der Ermächtigung darf Daimler Truck bis zum 26. Mai 2030 eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des zum 
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung 
der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals erwerben. Der gezahlte Gegenwert je Daimler Truck-Aktie (ohne 
Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder in einem 
an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/ 
Main um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. 
 
Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung von Daimler Truck durch Einschaltung eines oder mehrerer unabhängiger 
Kreditinstitute bzw. Wertpapierfirmen. 
 
Das für die erste Tranche mandatierte Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von 
Daimler Truck-Aktien entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 unabhängig und 
unbeeinflusst von Daimler Truck und wird verpflichtet, den Aktienrückkauf im Einklang mit den Handelsbedingungen des 
Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 und gemäß den Vorgaben des Aktienrückkaufprogramms durchzuführen. 
Insbesondere werden die Daimler Truck-Aktien nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig 
getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem 
Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus werden an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des 
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben. Der 
durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens 
während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin. 
 
Der Vorstand kann das Aktienrückkaufprogramm im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit beenden. 
Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, auch jederzeit ausgesetzt und 
gegebenenfalls wieder aufgenommen werden. 
 
Unabhängig von dem vorstehenden Aktienrückkaufprogramm wird Daimler Truck gegebenenfalls eigene Aktien im Rahmen von 
Belegschaftsaktienprogrammen erwerben. Im Falle der Durchführung eines solchen Belegschaftsaktienprogramms sollen 
parallel zu dessen Erwerbszeitraum im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms keine eigenen Aktien erworben werden. 
 
Sämtliche Transaktionen werden entsprechend den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 spätestens am Ende 
des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung der Transaktionen bekannt gegeben. Über die Fortschritte des 
Aktienrückkaufprogramms wird Daimler Truck regelmäßig unter www.daimlertruck.com/investoren/aktie informieren und dafür 
sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe dort mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. 
 
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2026-03-13 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Originalinhalt anzeigen: EQS News 
 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Daimler Truck Holding AG 
              Fasanenweg 10 
              70771 Leinfelden-Echterdingen 
              Deutschland 
Internet:     www.daimlertruck.com 
  
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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2291442  2026-03-13 CET/CEST

Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2291442&application_name=news&site_id=dow_jones%7e%7e%7ebed8b539-0373-42bd-8d0e-f3efeec9bbed

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