EQS-Adhoc: NanoRepro AG beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss aus genehmigtem Kapital im Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals

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24.02.2026 / 08:01 Uhr

EQS-Ad-hoc: NanoRepro AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Kapitalerhöhung 
NanoRepro AG beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss aus genehmigtem Kapital im Umfang von bis zu 10% 
des Grundkapitals 
2026-02-24 / 08:01 CET/CEST 
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NanoRepro AG beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss aus genehmigtem Kapital im Umfang von bis zu 10% 
des Grundkapitals 
 
Marburg, 24. Februar 2026. Der Vorstand der NanoRepro AG (ISIN DE 0006577109; Symbol: NN6) ("Gesellschaft") hat heute 
mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des 
Genehmigten Kapitals 2024 von derzeit EUR 12.903.773,00 um bis zu EUR 1.290.377,00 auf bis zu EUR 14.194.150,00 durch 
Ausgabe von bis zu 1.290.377 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien ("Neue Aktien") gegen Bareinlagen unter 
Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2025 
gewinnberechtigt. 
 
Die bis zu 1.290.377 Neuen Aktien sollen ausgewählten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zu einem 
Platzierungspreis von EUR 1,50 je Neuer Aktie zum Erwerb angeboten werden. 
 
Die Einbeziehung der Neuen Aktien in den Handel (Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse) erfolgt nach der 
Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister. 
 
Der bei Vollplatzierung erwartete Nettoemissionserlös in Höhe von ca. EUR 1,8 Mio. soll zur Finanzierung des weiteren 
Unternehmenswachstums verwendet werden. 
 
Ende der Insiderinformation 
 
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Wichtige Hinweise 
 
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder 
zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der 
NanoRepro AG in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere 
der NanoRepro AG wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der 
"Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von 
dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder 
die NanoRepro AG noch ein anderer an der Transaktion Beteiligter plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem 
Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den 
Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner 
Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts oder von 
Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen. 
 
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten 
Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen 
oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. 
 
  
 
Ende der Insiderinformation 
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und Pressemitteilungen. 
Originalinhalt anzeigen: EQS News 
 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  NanoRepro AG 
              Untergasse 8 
              35037 Marburg 
              Deutschland 
Telefon:      + 49-6421 - 9514 49 
Internet:     www.nanorepro.com 
ISIN:         DE0006577109 
WKN:          657710 
Börsen:       Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg, München (m:access), Stuttgart, Tradegate BSX 
EQS News ID:  2280394 
  
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2280394  2026-02-24 CET/CEST

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