EQS-Adhoc: VIB Vermögen AG: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sowie die Höhe von Abfindung und fester Ausgleichszahlung zwischen DIC Real Estate Inve
02.01.2026 / 13:45 Uhr
EQS-Ad-hoc: VIB Vermögen AG / Schlagwort(e): Immobilien/Sonstiges
VIB Vermögen AG: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sowie die Höhe von
Abfindung und fester Ausgleichszahlung zwischen DIC Real Estate Inve
2026-01-02 / 13:45 CET/CEST
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VIB Vermögen AG: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sowie die Höhe von
Abfindung und fester Ausgleichszahlung zwischen DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA und VIB Vermögen AG
Neuburg a. d. Donau, 2. Januar 2026
Die DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien ("DIC REI KGaA"), eine 100%-ige
Tochtergesellschaft der BRANICKS Group AG ("BRANICKS"), und die VIB Vermögen AG ("VIB"), ISIN: DE000A2YPDD0
beabsichtigen, wie am 30. Oktober 2025 angekündigt, den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
nach § 291 AktG zwischen der DIC REI KGaA als herrschendem Unternehmen und der VIB als beherrschtem Unternehmen ("BGAV
VIB").
DIC REI KGaA und VIB haben sich nach Abschluss der Arbeiten des gemeinsam beauftragten Bewertungsgutachters und mit
Zustimmung des jeweiligen Aufsichtsrats heute darauf geeinigt, in dem BGAV VIB den außenstehenden Aktionären der VIB
eine Abfindung in Höhe von 4,18 Aktien der BRANICKS je Aktie der VIB anzubieten. Darüber hinaus haben sich DIC REI KGaA
und VIB mit Zustimmung ihres jeweiligen Aufsichtsrats heute darauf geeinigt, dass an die außenstehenden Aktionäre der
VIB für die Dauer des BGAV VIB eine jährliche feste Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,92 brutto (bzw. EUR 0,77 netto
nach Abzug aktueller Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie der VIB für jedes volle Geschäftsjahr
gezahlt werden wird.
Die Prüfung der Angemessenheit der vereinbarten Ausgleichszahlung und des vereinbarten Umtauschverhältnisses für die
Aktienabfindung durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer ist derzeit noch nicht
abgeschlossen. Der gerichtlich bestellte Prüfer hat aber bereits in Aussicht gestellt, dass er die Angemessenheit
bestätigen wird.
Der BGAV VIB bedarf zu dessen Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der VIB, welche für den 12. Februar 2026
vorgesehen ist, und der Zustimmung der Hauptversammlung der DIC REI KGaA sowie der persönlich haftenden
Gesellschafterin der DIC REI KGaA zu dem Hauptversammlungsbeschluss der DIC REI KGaA, welche beide in zeitlichem
Zusammenhang mit der Hauptversammlung der VIB eingeholt werden sollen sowie der Eintragung in das Handelsregister der
VIB. Zur Schaffung der neuen Aktien der BRANICKS, die den außenstehenden Aktionären der VIB für den Fall der Annahme
der angebotenen Abfindung zu gewähren sind, wird der Hauptversammlung der BRANICKS im Rahmen einer außerordentlichen
Hauptversammlung, welche für den 13. Februar 2026 geplant ist, die Schaffung eines neuen entsprechend gestalteten
bedingten Kapitals vorgeschlagen.
Darüber hinaus beabsichtigen die DIC REI KGaA und BRANICKS den Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags nach § 291 AktG mit BRANICKS als herrschendem Unternehmen und DIC REI KGaA als beherrschtem
Unternehmen.
Die Einberufung zu der außerordentlichen Hauptversammlung der VIB mit weiteren Details zu dem geplanten Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrag sowie die Einberufung zu der außerordentlichen Hauptversammlung der BRANICKS mit weiteren
Details zur Schaffung eines neuen entsprechend gestalteten bedingten Kapitals sollen jeweils in den kommenden Tagen
veröffentlicht werden.
Ende der Insiderinformation
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: VIB Vermögen AG
Tilly-Park 1
86633 Neuburg/Donau
Deutschland
Telefon: +49 (0)8431 / 9077 949
Fax: +49 (0)8431 / 9077 1949
E-Mail: ir@vib-ag.de
Internet: www.vib-ag.de
ISIN: DE000A2YPDD0
WKN: A2YPDD
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Letzte Aktualisierung:
02.01.2026 @ 16:42:15
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