EU-Gericht verweist Veto gegen KLM-Staatshilfen an Vorinstanz zurück

05.11.2026 / 16:42 Uhr

Von Edith Hancock

DOW JONES--Das höchste Gericht der Europäischen Union hat die Vorinstanz angewiesen, ihre Nichtigerklärung staatlicher Beihilfen in Milliardenhöhe für die Fluggesellschaft KLM während der Coronavirus-Pandemie erneut zu prüfen. Dies bedeutet einen Rückschlag für den Rivalen Ryanair, der die Covid-19-Hilfen für andere Fluggesellschaften angefochten hatte.

Die irische Fluggesellschaft hatte gegen die Genehmigungen staatlicher Beihilfen in Höhe von 3,4 Milliarden Euro für die niederländische Fluggesellschaft KLM sowie gegen einen Umstrukturierungsplan über 321 Millionen Euro für die deutsche Fluggesellschaft Condor im Zuge der Pandemie geklagt. Das Gericht der Europäischen Union (EuG), das zweithöchste Gericht des Blocks, hatte sich damals auf die Seite von Ryanair gestellt.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wies die Nichtigerklärung der Beihilfen für KLM am Donnerstag jedoch teilweise zurück und erklärte, das EuG müsse die Klage von Ryanair erneut prüfen. Zudem hoben die Richter das vorherige separate Urteil des EuG auf, mit dem das Hilfspaket für Condor für nichtig erklärt worden war.

Ryanair teilte mit, man habe die Entscheidungen zur Kenntnis genommen und verwies darauf, dass EU-Gerichte in ähnlichen Fällen geurteilt hätten, dass Beihilfen für einige Fluggesellschaften rechtswidrig gewesen seien. Condor begrüßte das Urteil und fügte hinzu, dieses schaffe Klarheit hinsichtlich der ursprünglichen Genehmigung.

Auch Air France-KLM erklärte, man begrüße die Entscheidung. Zudem seien sämtliche von Air France-KLM, Air France und KLM während der Pandemie erhaltenen Hilfen bereits samt Zinsen zurückgezahlt worden. Die Europäische Kommission erklärte, sie habe beide Urteile zur Kenntnis genommen.

Kontakt: redaktion.de@dowjones.com

DJG/DJN/hab/cln

(END) Dow Jones Newswires

November 05, 2026 10:41 ET (15:41 GMT)

zur Übersicht mit allen Meldungen

ein Service von
DOW JONES

Copyright © 2026 Tradegate Exchange GmbH
Bitte beachten Sie das Regelwerk

DAX®, MDAX®, TecDAX® und SDAX® sind eingetragene Markenzeichen der ISS STOXX Index GmbH
EURO STOXX®-Werte bezeichnet Werte der Marke „EURO STOXX“ der STOXX Limited und/oder ihrer Lizenzgeber
TRADEGATE® ist eine eingetragene Marke der Tradegate AG

Kurse in EUR; Fremdwährungsanleihen in der jeweiligen Währung
Zeitangaben in CET (UTC+1)