EQS-CMS: Westwing Group SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
08.10.2026 / 20:36 Uhr
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Westwing Group SE / Aktienrückkaufprogramm
Westwing Group SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
2026-10-08 / 20:35 CET/CEST
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Mitteilung gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Absatz 1 der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 // Aktienrückkaufprogramm
München, 8. Oktober 2026 // Der Vorstand der Westwing Group SE (die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des
Aufsichtsrats beschlossen, ein Rückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu maximal 640.000 Aktien der Gesellschaft
(dies entspricht ca. 3,26 % des heutigen Grundkapitals) zu einem maximalen Gesamtkaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten von
bis zu EUR 10 Millionen (das "Aktienrückkaufprogramm") durchzuführen. Der Rückkauf über den Xetra-Handel an der
Frankfurter Wertpapierbörse beginnt am 12. Oktober 2026 (einschließlich) und kann bis zum 31. März 2027
(einschließlich) durchgeführt werden.
Das Aktienrückkaufprogramm erfolgt auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juni 2026. Danach ist
der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, ermächtigt, bis zum 8. Juni 2031 eigene Aktien der Gesellschaft im
Umfang von insgesamt bis zu 10 % des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft oder, falls dieser Wert niedriger ist,
des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft, zu erwerben. Werden die
eigenen Aktien an der Börse erworben, darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion ermittelten Preis einer Aktie der Gesellschaft oder, falls keine
Eröffnungsauktion stattfindet, den ersten an diesem Handelstag (in Frankfurt am Main) im Xetra-Handel (oder einem
Nachfolgesystem) für eine Aktie der Gesellschaft gezahlten Preis um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
Auf dieser Grundlage und gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014 (die "Marktmissbrauchsverordnung") sollen die erworbenen Aktien für die in der von der
Hauptversammlung erteilten Ermächtigung genannten Zwecke verwendet werden, die im Einklang mit Artikel 5 Absatz 2 der
Marktmissbrauchsverordnung stehen.
Das Aktienrückkaufprogramm wird zu Marktpreisen von einem unabhängigen Kreditinstitut in eigenem Namen und auf Rechnung
der Gesellschaft sowie gemäß den in Artikel 5 der Marktmissbrauchsverordnung definierten Safe-Harbour-Regeln in
Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (die
"Delegierte Verordnung ") durchgeführt. Aktien dürfen nicht zu einem Preis erworben werden, der über dem höheren der
beiden folgenden Werte liegt: dem Kurs des letzten unabhängigen Handelsgeschäfts und dem höchsten aktuellen
unabhängigen Kaufgebot an dem Handelsplatz, an dem der Kauf erfolgt, auch wenn die Aktien an verschiedenen
Handelsplätzen gehandelt werden. An jedem Handelstag werden nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen Tagesvolumens
der Aktien an dem Handelsplatz, an dem der Kauf erfolgt, erworben. Das durchschnittliche Tagesvolumen basiert auf dem
durchschnittlichen Tageshandelsvolumen während der 20 Handelstage vor dem Kaufdatum.
Das unabhängige Kreditinstitut entscheidet über den Zeitpunkt des Aktienerwerbs, unabhängig von der Gesellschaft und
ohne Beeinflussung durch diese, im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Delegierten Verordnung, selbst wenn
Aktien der Gesellschaft während einer Sperrfrist im Sinne von Artikel 19 Absatz 11 der Marktmissbrauchsverordnung oder
während eines Zeitraums zurückgekauft werden sollen, in dem die Gesellschaft beschlossen hat, die Offenlegung von
Insiderinformationen gemäß Artikel 17 Absatz 4 der Marktmissbrauchsverordnung aufzuschieben.
Informationen über die Transaktionen im Zusammenhang mit dem Aktienrückkaufprogramm werden spätestens bis zum Ende des
siebten Handelstages nach dem Datum der Ausführung dieser Transaktionen in einer den Anforderungen des Artikel 2 Absatz
3 der Delegierten Verordnung entsprechenden Weise offengelegt. Darüber hinaus werden alle Transaktionen wöchentlich auf
der Website der Gesellschaft (www.ir.westwing.com) im Bereich "Investor Relations" unter der Unterrubrik "Aktie"
veröffentlicht. Die offengelegten Informationen werden der Öffentlichkeit für einen Zeitraum von mindestens fünf (5)
Jahren ab dem Datum ihrer Veröffentlichung zugänglich gehalten.
Soweit erforderlich und rechtlich zulässig, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm
jederzeit auszusetzen, zu beenden oder wieder aufzunehmen.
Die Gesellschaft hält derzeit 1.324.161 eigene Aktien. Dies entspricht ca. 6,73 % des heutigen Grundkapitals.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Westwing Group SE
Moosacher Straße 88
80809 München
Deutschland
Internet: www.westwing.com
LEI Code: 529900BN8B4KAHILIX84
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