EQS-Adhoc: Bitcoin Group SE: Bafin verweigert beantragte MiCAR-Zulassung der futurum bank AG

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06.10.2026 / 17:05 Uhr

EQS-Ad-hoc: Bitcoin Group SE / Schlagwort(e): Sonstiges 
Bitcoin Group SE: Bafin verweigert beantragte MiCAR-Zulassung der futurum bank AG 
2026-10-06 / 17:05 CET/CEST 
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Bitcoin Group SE: Bafin verweigert beantragte MiCAR-Zulassung der futurum bank AG 
Herford, 06. Oktober 2026 - Die Bitcoin Group SE (ISIN DE000A1TNV91) gibt bekannt, dass die Bundesanstalt für 
Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) den am 27. Juni 2025 gestellten Antrag ihrer Tochtergesellschaft futurum bank AG 
auf Erteilung einer Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte 
für Kryptowerte (MiCAR) verweigert hat. Nach entsprechender Vorab-Information erwartet die futurum bank AG jederzeit 
die formelle Zustellung des Bescheids. 
 
Die Bafin weist darauf hin, dass ihre bisherige Duldung der Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen durch die 
futurum bank AG nicht mehr besteht. 
 
Die Zulassungsverweigerung hat maßgebliche Auswirkungen auf das künftige Geschäftsmodell der von der futurum bank AG 
betriebenen Plattform Bitcoin.de. Bereits aufgrund der bisherigen Verzögerung des Zulassungsverfahrens von mehr als 15 
Monaten hat sich die Geschäftsleitung der futurum bank AG auf die Möglichkeit einer Verweigerung vorbereitet. Das 
operative Handelsgeschäft ruht maßgeblich seit dem 12. Juni 2026. Die futurum bank AG beabsichtigt eine 
Kooperationsvereinbarung mit einem in Deutschland ansässigen regulierten Institut abzuschließen. So soll Kundinnen und 
Kunden zeitnah der Handel über die technisch erneuerte bitcoin.de-App ermöglicht werden. Dabei soll zunächst das 
Institut als Handelspartner der Kundinnen und Kunden fungieren und eine weitere in Deutschland ansässige regulierte 
Partei als Verwahrer. Weitere Details hierzu plant die futurum bank AG den Kundinnen und Kunden zeitnah über die 
Website bitcoin.de mitzuteilen. 
 
Die Bitcoin Group SE und die futurum bank AG prüfen derzeit die Entscheidung der Bafin, gegen die binnen eines Monats 
nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden kann. Es bleibt der futurum bank AG zudem unbenommen, künftig erneut die 
Zulassung zu beantragen. 
 
Die futurum bank AG verwahrt die Vermögenswerte der Kunden bis zur Übertragung auf den alternativen regulierten 
Verwahrer weiterhin sicher. Sämtliche Ansprüche der Kunden bleiben uneingeschränkt bestehen. 
 
Die Bitcoin Group SE wird den Kapitalmarkt über wesentliche weitere Entwicklungen unverzüglich informieren. 
Kontakt: 
 
Bitcoin Group SE 
Luisenstraße 4 
32051 Herford 
E-Mail: ir2026@bitcoingroup.com 
Telefon: +49.5221.69435.20 
Telefax: +49.5221.69435.25 
Website: www.bitcoingroup.com 
Investor Relations Kontakt: 
 
CROSS ALLIANCE communication GmbH 
Susan Hoffmeister 
Tel.: +49.89.1250903-30 
E-Mail: sh@crossalliance.de 
Website: www.crossalliance.de 
 
Ende der Insiderinformation 
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2026-10-06 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Originalinhalt anzeigen: EQS News 
 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Bitcoin Group SE 
              Luisenstr. 4 
              32052 Herford 
              Deutschland 
Telefon:      +49.5221.69435.20 
Fax:          +49.5221.69435.25 
E-Mail:       ir2025@bitcoingroup.com 
Internet:     www.bitcoingroup.com 
ISIN:         DE000A1TNV91 
WKN:          A1TNV9 
Börsen:       Freiverkehr in Düsseldorf (Primärmarkt), Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX 
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EQS News ID:  2411354 
  
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2411354  2026-10-06 CET/CEST

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