PTA-Adhoc: PORR AG: PORR startet Angebot einer Hybrid-Wandelschuldverschreibung im Volumen von bis zu EUR 150 Mio.

22.09.2026 / 17:56 Uhr

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

PORR AG: PORR startet Angebot einer Hybrid-Wandelschuldverschreibung im Volumen von bis zu EUR 150 Mio.

Wien (pta000/22.09.2026/17:55 UTC+2)

NICHT ZUR WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AN U.S. PERSONEN, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG ODER AN PERSONEN IN EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE UND IN WELCHER DAS ANGEBOT ODER DER VERKAUF NACH ANWENDBAREM RECHT VERBOTEN WÄRE.

DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

Der Vorstand der PORR AG ("PORR" oder die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, das Angebot einer tief nachrangigen, unbefristeten Wandelschuldverschreibung mit vorzeitiger Rückzahlungsoption für die Gesellschaft (Hybrid-Wandelschuldverschreibung, die "Schuldverschreibung") zu starten. Die Schuldverschreibung kann bis zum Ersten Zinsanpassungstag in neue und/oder bestehende, auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft (die "Aktien") gewandelt werden.

Die Schuldverschreibung wird zu pari mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 150 Mio. und einer Stückelung von EUR 100.000 begeben. Sie wird im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens ausschließlich institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika im Rahmen einer Privatplatzierung unter Berufung auf Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung angeboten (das " Angebot"). Die Bezugsrechte der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft auf die Schuldverschreibung wurden ausgeschlossen.

Die Schuldverschreibung wird auf ihren Festgelegten Nennbetrag mit dem jeweiligen Zinssatz (wie nachstehend definiert) verzinst; die Zinsen sind halbjährlich nachträglich zahlbar. Der "Zinssatz" entspricht ab dem Begebungstag (einschließlich) (wie nachstehend definiert) bis zum 30. September 2031 (der "Erste Zinsanpassungstag") (ausschließlich) einem festen Zinssatz zwischen 2,500 % und 3,000 % per annum und ab dem Ersten Zinsanpassungstag (einschließlich) dem jeweiligen Zinsanpassungssatz per annum, berechnet als Summe aus (i) dem jeweils anwendbaren 5-Jahres-Euro-Mid-Swapsatz und (ii) der Marge von 900 Basispunkten. Die Gesellschaft ist nicht zur Zahlung von Zinsen verpflichtet, wenn sie beschließt, die betreffende Zinszahlung ganz oder teilweise aufzuschieben. Der anfängliche Wandlungspreis wird voraussichtlich mit einer Prämie zwischen 27,5 % und 32,5 % auf den Referenzaktienkurs festgelegt, der voraussichtlich dem Platzierungspreis der Aktien im Zeitgleichen Beschleunigten Platzierungsverfahren (wie nachstehend definiert) entspricht.

Die Gesellschaft kann sämtliche, jedoch nicht nur einen Teil der ausstehenden Schuldverschreibungen zurückzahlen: (i) am Ersten Zinsanpassungstag oder an jedem nachfolgenden Zinszahlungstag, (ii) jederzeit am oder nach dem 4. Dezember 2029, wenn der Kurs der den Schuldverschreibungen zugrunde liegenden Aktien während eines bestimmten Zeitraums mindestens 130 % des jeweils geltenden Wandlungspreises beträgt ("Soft Call"), (iii) aufgrund eines Gross-up-Ereignisses, eines Steuerereignisses oder eines Rechnungslegungsereignisses oder (iv) wenn 20 % oder weniger des ursprünglich begebenen Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen ausstehen.

Die Joint Global Coordinators und Bookrunners haben die Gesellschaft darüber informiert, dass sie beabsichtigen, zeitgleich mit der Platzierung der Schuldverschreibung im Auftrag von Käufern der Schuldverschreibung, die zur Absicherung des Marktrisikos einer Anlage in die Schuldverschreibung, Aktien im Rahmen von Leerverkäufen verkaufen wollen, eine gleichzeitige Platzierung bestehender Aktien der Gesellschaft (das "Zeitgleiche Beschleunigte Platzierungsverfahren") zu einem in einem beschleunigten Bookbuilding-Verfahren festzulegenden Platzierungspreis durchzuführen. Die Gesellschaft erhält aus dem Zeitgleichen Beschleunigten Platzierungsverfahre keine Erlöse.

Die endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibung werden voraussichtlich morgen vor Öffnung der europäischen Märkte in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.

Das Settlement der Schuldverschreibung wird voraussichtlich am oder um den 30. September 2026 erfolgen (der " Begebungstag"). Für die Schuldverschreibung wird die Einbeziehung in den Handel im Vienna MTF der Wiener Börse beantragt.

PORR beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der Begebung der Schuldverschreibung zur Erhöhung der finanziellen Flexibilität, zur Beschleunigung des organischen und/oder anorganischen Wachstums sowie für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.

Im Rahmen des Angebots hat sich PORR zu einer Lock-up-Periode von 90 Kalendertagen nach dem Begebungstag verpflichtet, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen und eines Verzichts durch die Joint Global Coordinators und Bookrunners.

WICHTIGER HINWEIS

Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen), an U.S. Personen, Australien, Japan, Südafrika oder in anderen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, und alle Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder darstellen.

Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die " EU-Prospektverordnung") bzw. der Prospectus Rules: Admission to the Trading on a Regulated Market Sourcebook ("PRM") und sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die Wandelschuldverschreibungen und die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.

Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

Diese Bekanntmachung sowie ein etwaiges Angebot in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") (jeweils ein "Mitgliedstaat") und im Vereinigten Königreich ("UK") richten sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" jeweils im Sinne der Prospektverordnung bzw. der Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 ("POATRs") sind ("Qualifizierte Anleger"). Jede Person in einem Mitgliedstaat oder in der UK, die Schuldverschreibungen erwirbt oder der ein Angebot unterbreitet wird, sowie ggf. Fonds, in deren Namen diese Person handelt, gelten als erklärend und bestätigend, dass sie Qualifizierte Anleger sind.

Darüber hinaus wird diese Bekanntmachung in der UK ausschließlich an Qualifizierte Anleger verbreitet und ist nur an Qualifizierte Anleger gerichtet, die (i) Personen mit beruflicher Erfahrung in Anlageangelegenheiten im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Order") sind, (ii) vermögende Unternehmen im Sinne von Artikel 49(2) der Verordnung sind, sowie (iii) sonstige Personen sind, an die sie rechtmäßig verbreitet werden darf (zusammen "relevante Personen"). Die Wertpapiere sind ausschließlich für relevante Personen verfügbar, und jede Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigen Erwerb erfolgt nur mit solchen Personen. Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf diese Bekanntmachung oder deren Inhalt vertrauen.

MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen der EEA Konzepteure gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) nationale Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, wurden die Schuldverschreibungen einem Produktzulassungsverfahren unterzogen, bei dem festgestellt wurde, dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II, sind; und (ii) für den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden alle Vertriebskanäle angemessen sind. Alle Personen, die beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Schuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" im EWR eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde. Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") erforderlichen Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig ist.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern in der UK angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und dürfen solchen auch nicht angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" in der UK eine Person, die kein professioneller Kunde ist, wie in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 definiert, soweit diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") Bestandteil des innerstaatlichen Rechts ist. Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß dem FCA Product Disclosure Sourcebook ("DISC") erforderlichen Offenlegungsdokuments für das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder der Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK gemäß dem DISC oder den Consumer Composite Investments (Designated Activities) Regulations 2024 rechtswidrig ist.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen, die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.

Die Joint Global Coordinator und Bookrunner werden im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlich für die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. Sie betrachten keine anderen Personen als ihre Kunden in Bezug auf das Angebot und sind gegenüber niemandem außer der Gesellschaft für die Sicherstellung des Schutzes verantwortlich, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Mitteilung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen können die Joint Global Coordinator und Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen einen Teil der Wandelschuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen und/oder Stammaktien als Hauptposition erwerben und in dieser Eigenschaft solche Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und andere Wertpapiere der Gesellschaft oder ihrer Gruppe oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dem Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus können die Joint Global Coordinator und Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Global Coordinator und Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und/oder andere Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen Wertpapieren erwerben, halten oder veräußern können. Die Joint Global Coordinator und Bookrunner und ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen offenzulegen, es sei denn, sie sind dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet.

Weder die Joint Global Coordinator und Bookrunner noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Berater oder Beauftragten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben eine Zusicherung oder Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen (oder dafür, ob Informationen in der Mitteilung ausgelassen wurden) oder sonstiger Informationen in Bezug auf die Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen Gesellschaften, unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie sie übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden, oder für jegliche Verluste, die sich aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig in Verbindung damit ergeben.

Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte:

Klemens Eiter CFO PORR AG T +43 (0)50 626 - 1765 ir@porr-group.com

Lisa Galuska Head of Investor Relations PORR AG T +43 (0)50 626-1765 ir@porr-group.com

(Ende)

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Aussender:            PORR AG 
                      Absberggasse 47 
                      1100 Wien 
                      Österreich 
Ansprechpartner:      Mag. Ilona Radoczky 
Tel.:                 +43 50 626-1546 
E-Mail:               investor.relations@porr.at 
Website:              www.porr-group.com 
ISIN(s):              AT0000609607 (Aktie) AT0000A39724 (Anleihe) XS2408013709 (Anleihe) 
Börse(n):             Wiener Börse (Amtlicher Handel); Freiverkehr in Frankfurt (Basic Board) 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1790092500869 ]

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