Bundeskartellamt sieht von Missbrauchsverfahren gegen SAP ab
30.07.2026 / 10:53 Uhr
DOW JONES--Das Bundeskartellamt wird kein Missbrauchsverfahren gegen SAP im Zusammenhang mit Vorwürfen über einen erschwerten Datenzugang einleiten. Die Behörde sieht nach eigenen Angaben derzeit keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch beim Datenzugang.
"Unternehmen müssen ihre eigenen Daten grundsätzlich auch in Anwendungen anderer Anbieter nutzen können", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Gerade bei großen Softwareplattformen ist ein diskriminierungsfreier Datenzugang für funktionierenden Wettbewerb von erheblicher Bedeutung. Unsere Vorermittlungen haben jedoch ergeben, dass derzeit ausreichende Möglichkeiten für die Datenextraktion bestehen und bislang keine ausreichenden Hinweise auf kartellrechtsrelevante Behinderungspraktiken vorliegen."
Geprüft wurde, ob SAP Wettbewerbern den Zugang zu Daten, die viele Unternehmen auch in Anwendungen anderer Softwareanbieter nutzen möchten, technisch oder kommerziell erschwert und dadurch eigene Lösungen bevorzugt hat. Unter anderem hatte sich die Münchener Celonis SE beschwert.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/mgo/cbr
(END) Dow Jones Newswires
July 30, 2026 04:52 ET (08:52 GMT)
Bitte beachten Sie das Regelwerk
DAX®, MDAX®, TecDAX® und SDAX® sind eingetragene Markenzeichen der ISS STOXX Index GmbH
EURO STOXX®-Werte bezeichnet Werte der Marke „EURO STOXX“ der STOXX Limited und/oder ihrer Lizenzgeber
TRADEGATE® ist eine eingetragene Marke der Tradegate AG
Kurse in EUR; Fremdwährungsanleihen in der jeweiligen Währung
Zeitangaben in CEST (UTC+2)
Top 5 Umsatz
Letzte Aktualisierung:
30.07.2026 @ 13:01:55


