EQS-Adhoc: HWA AG fasst Beschlüsse über Bezugsrechtskapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital und Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung
24.07.2026 / 13:50 Uhr
EQS-Ad-hoc: HWA AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Kapitalerhöhung
HWA AG fasst Beschlüsse über Bezugsrechtskapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital und Einberufung einer
außerordentlichen Hauptversammlung
2026-07-24 / 13:50 CET/CEST
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HWA AG fasst Beschlüsse über Bezugsrechtskapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital und Einberufung einer
außerordentlichen Hauptversammlung
Affalterbach, den 24.07.2026 - Der Vorstand der HWA AG ("HWA" oder die "Gesellschaft") (ISIN: DE000A0LR4P1; WKN:
A0LR4P) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft zum Zwecke der Finanzierung des laufenden
Transformationsprozesses eine Bezugsrechtskapitalerhöhung im Volumen von bis zu EUR 4.447.801,05 beschlossen (die "
Kapitalerhöhung").
Im Rahmen der Kapitalerhöhung sollen bis zu 4.236.001 neue Inhaber-Stückaktien der Gesellschaft gegen Bareinlage zu
einem Bezugspreis von EUR 1,05 mit Dividendenbezugsrecht ab dem 01.01.2026 aus dem genehmigten Kapital der Gesellschaft
ausgegeben werden ("Neue Aktien").
Die Neuen Aktien werden in einem Bezugsverhältnis von 14 zu 5 wie im Folgenden beschrieben angeboten, d.h. 14
bestehende Aktien berechtigen zum Bezug von 5 Neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung. Die Bezugsfrist beginnt
voraussichtlich am 28.07.2026 und läuft bis zum 24.08.2026 (jeweils einschließlich). Ein von der Gesellschaft oder der
Bezugsstelle organisierter Handel mit Bezugsrechten findet nicht statt. Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am
27.07.2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Seine Durchführung soll prospektfrei auf Grundlage eines
Wertpapier-Informationsblattes erfolgen, dessen Billigung und Veröffentlichung für den 27.07.2026 geplant ist. Der
Nachweisstichtag (Record Date) für die Zuteilung von Bezugsrechten wird voraussichtlich der 27.07.2026 sein. Der
Beschluss über die Kapitalerhöhung sieht die Durchführung in zwei Tranchen, hinsichtlich der Direktbezugsaktien (wie im
Folgenden definiert) und der übrigen Neuen Aktien, vor.
Der Aktionärin Dörflinger Management & Beteiligungs GmbH, Österreich, ("DMB") wird im Rahmen der Kapitalerhöhung das
Bezugsrecht in der Weise gewährt, dass sie aufgrund ihrer eigenen Bezugsrechte und aufgrund an sie übertragener
Bezugsrechte direkt bei der Gesellschaft zur Zeichnung und Übernahme von bis zu 3.420.228 Neuen Aktien gegen Zahlung
des darauf entfallenden Bezugspreises zugelassen wird (die "Direktbezugsaktien").
Die Neuen Aktien werden den Aktionären (mit Ausnahme der DMB) in Form eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5
AktG zum Bezugspreis zum Bezug angeboten. Hierzu hat sich die Quirin Privatbank AG als Bezugsstelle verpflichtet, die
Neuen Aktien (mit Ausnahme der Direktbezugsaktien) im eigenen Namen mit der Verpflichtung zu zeichnen, sie den
Aktionären (mit Ausnahme der DMB) im Rahmen eines mittelbaren Bezugsrechts entsprechend dem für die Kapitalerhöhung
festgesetzten Bezugsverhältnis zum mittelbaren Bezug anzubieten.
Die DMB hat mit der Gesellschaft eine Direktbezugs- und Backstop-Vereinbarung ("Backstop-Vereinbarung") geschlossen,
wonach sich die DMB verpflichtet hat, sämtliche Direktbezugsaktien gegen Zahlung des darauf entfallenden Bezugspreises
zu erwerben. Darüber hinaus hat sich die DMB in dieser Vereinbarung dazu verpflichtet, sämtliche weiteren Neuen Aktien,
die nicht von Aktionären bezogen worden sind, zum Bezugspreis von der Gesellschaft zu erwerben. Vor diesem Hintergrund
geht die Gesellschaft davon aus, dass die Kapitalerhöhung vollständig durchgeführt und ihr der geplante
Bruttoemissionserlös in voller Höhe zufließen wird.
Ferner hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, für den 31.08.2026 eine
außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, auf der über die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie eine
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und ähnlichen Instrumenten und ein darauf bezogenes bedingtes
Kapital beschlossen werden sollen. Mit diesen Ermächtigungen soll die Gesellschaft unter anderem in die Lage versetzt
werden, die am 25.06.2026 angekündigten Kapitalmaßnahmen umzusetzen, in deren Rahmen die DMB beabsichtigt, der
Gesellschaft insgesamt bis zu EUR 11 Mio. zur Verfügung zu stellen. Die Einberufung der außerordentlichen
Hauptversammlung wird kurzfristig im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
WICHTIGE HINWEISE
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ist sie Teil eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die Aktien der HWA AG wurden und werden nicht
gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner aktuellen Fassung registriert. Die Aktien dürften in den Vereinigten
Staaten nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten des Securities Act verkauft oder zum Kauf
angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien oder anderen Wertpapieren der HWA AG in den Vereinigten Staaten
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Ansprechpartner:
Investor Relations
HWA AG
Marc Schimmelpfennig
Benzstraße 8
71563 Affalterbach
Telefon: + 49/ (0) 7144/ 8717- 279
Telefax: + 49/ (0) 7144/ 8718- 111
ir@hwaag.com
www.hwaag.com
Unternehmensprofil HWA AG:
Die HWA AG ist ein eigenständiger 360 -Engineering-Experte in den Bereichen Automobilrennsport und
Hochleistungsfahrzeuge. Das 1998 von Hans Werner Aufrecht gegründete Unternehmen hat seinen Sitz in Affalterbach
(Deutschland) und beschäftigt rund 250 hochqualifizierte Mitarbeiter. Alle Produkt- und Dienstleistungsangebote der HWA
AG stehen unter dem Motto ENGINEERING SPEED: Anspruch des Unternehmens ist es, die jeweils besten und hochwertigsten
Lösungen zu entwickeln, um seine Partner und Kunden noch schneller an ihre Ziele zu bringen. Das Leistungsportfolio
reicht von der Konstruktion sämtlicher Fahrzeugkomponenten bis hin zur Fertigung von Gesamtfahrzeugen in Verbindung mit
den entsprechenden Logistik-, Aftersales- und Support-Dienstleistungen.
Ende der Insiderinformation
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