EQS-Adhoc: HWA AG fasst Beschlüsse über Bezugsrechtskapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital und Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

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24.07.2026 / 13:50 Uhr

EQS-Ad-hoc: HWA AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Kapitalerhöhung 
HWA AG fasst Beschlüsse über Bezugsrechtskapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital und Einberufung einer 
außerordentlichen Hauptversammlung 
2026-07-24 / 13:50 CET/CEST 
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HWA AG fasst Beschlüsse über Bezugsrechtskapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital und Einberufung einer 
außerordentlichen Hauptversammlung 
 
Affalterbach, den 24.07.2026 - Der Vorstand der HWA AG ("HWA" oder die "Gesellschaft") (ISIN: DE000A0LR4P1; WKN: 
A0LR4P) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft zum Zwecke der Finanzierung des laufenden 
Transformationsprozesses eine Bezugsrechtskapitalerhöhung im Volumen von bis zu EUR 4.447.801,05 beschlossen (die " 
Kapitalerhöhung"). 
 
Im Rahmen der Kapitalerhöhung sollen bis zu 4.236.001 neue Inhaber-Stückaktien der Gesellschaft gegen Bareinlage zu 
einem Bezugspreis von EUR 1,05 mit Dividendenbezugsrecht ab dem 01.01.2026 aus dem genehmigten Kapital der Gesellschaft 
ausgegeben werden ("Neue Aktien"). 
 
Die Neuen Aktien werden in einem Bezugsverhältnis von 14 zu 5 wie im Folgenden beschrieben angeboten, d.h. 14 
bestehende Aktien berechtigen zum Bezug von 5 Neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung. Die Bezugsfrist beginnt 
voraussichtlich am 28.07.2026 und läuft bis zum 24.08.2026 (jeweils einschließlich). Ein von der Gesellschaft oder der 
Bezugsstelle organisierter Handel mit Bezugsrechten findet nicht statt. Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 
27.07.2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Seine Durchführung soll prospektfrei auf Grundlage eines 
Wertpapier-Informationsblattes erfolgen, dessen Billigung und Veröffentlichung für den 27.07.2026 geplant ist. Der 
Nachweisstichtag (Record Date) für die Zuteilung von Bezugsrechten wird voraussichtlich der 27.07.2026 sein. Der 
Beschluss über die Kapitalerhöhung sieht die Durchführung in zwei Tranchen, hinsichtlich der Direktbezugsaktien (wie im 
Folgenden definiert) und der übrigen Neuen Aktien, vor. 
 
Der Aktionärin Dörflinger Management & Beteiligungs GmbH, Österreich, ("DMB") wird im Rahmen der Kapitalerhöhung das 
Bezugsrecht in der Weise gewährt, dass sie aufgrund ihrer eigenen Bezugsrechte und aufgrund an sie übertragener 
Bezugsrechte direkt bei der Gesellschaft zur Zeichnung und Übernahme von bis zu 3.420.228 Neuen Aktien gegen Zahlung 
des darauf entfallenden Bezugspreises zugelassen wird (die "Direktbezugsaktien"). 
 
Die Neuen Aktien werden den Aktionären (mit Ausnahme der DMB) in Form eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 
AktG zum Bezugspreis zum Bezug angeboten. Hierzu hat sich die Quirin Privatbank AG als Bezugsstelle verpflichtet, die 
Neuen Aktien (mit Ausnahme der Direktbezugsaktien) im eigenen Namen mit der Verpflichtung zu zeichnen, sie den 
Aktionären (mit Ausnahme der DMB) im Rahmen eines mittelbaren Bezugsrechts entsprechend dem für die Kapitalerhöhung 
festgesetzten Bezugsverhältnis zum mittelbaren Bezug anzubieten. 
 
Die DMB hat mit der Gesellschaft eine Direktbezugs- und Backstop-Vereinbarung ("Backstop-Vereinbarung") geschlossen, 
wonach sich die DMB verpflichtet hat, sämtliche Direktbezugsaktien gegen Zahlung des darauf entfallenden Bezugspreises 
zu erwerben. Darüber hinaus hat sich die DMB in dieser Vereinbarung dazu verpflichtet, sämtliche weiteren Neuen Aktien, 
die nicht von Aktionären bezogen worden sind, zum Bezugspreis von der Gesellschaft zu erwerben. Vor diesem Hintergrund 
geht die Gesellschaft davon aus, dass die Kapitalerhöhung vollständig durchgeführt und ihr der geplante 
Bruttoemissionserlös in voller Höhe zufließen wird. 
 
Ferner hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, für den 31.08.2026 eine 
außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, auf der über die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie eine 
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und ähnlichen Instrumenten und ein darauf bezogenes bedingtes 
Kapital beschlossen werden sollen. Mit diesen Ermächtigungen soll die Gesellschaft unter anderem in die Lage versetzt 
werden, die am 25.06.2026 angekündigten Kapitalmaßnahmen umzusetzen, in deren Rahmen die DMB beabsichtigt, der 
Gesellschaft insgesamt bis zu EUR 11 Mio. zur Verfügung zu stellen. Die Einberufung der außerordentlichen 
Hauptversammlung wird kurzfristig im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. 
 
  
 
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angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien oder anderen Wertpapieren der HWA AG in den Vereinigten Staaten 
findet nicht statt und ist auch nicht vorgesehen. 
 
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ir@hwaag.com 
www.hwaag.com 
 
  
 
Unternehmensprofil HWA AG: 
 
Die HWA AG ist ein eigenständiger 360 -Engineering-Experte in den Bereichen Automobilrennsport und 
Hochleistungsfahrzeuge. Das 1998 von Hans Werner Aufrecht gegründete Unternehmen hat seinen Sitz in Affalterbach 
(Deutschland) und beschäftigt rund 250 hochqualifizierte Mitarbeiter. Alle Produkt- und Dienstleistungsangebote der HWA 
AG stehen unter dem Motto ENGINEERING SPEED: Anspruch des Unternehmens ist es, die jeweils besten und hochwertigsten 
Lösungen zu entwickeln, um seine Partner und Kunden noch schneller an ihre Ziele zu bringen. Das Leistungsportfolio 
reicht von der Konstruktion sämtlicher Fahrzeugkomponenten bis hin zur Fertigung von Gesamtfahrzeugen in Verbindung mit 
den entsprechenden Logistik-, Aftersales- und Support-Dienstleistungen. 
 
  
 
Ende der Insiderinformation 
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Originalinhalt anzeigen: EQS News 
 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  HWA AG 
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