PTA-CMS: Frequentis AG: Veröffentlichung Ermächtigungsbeschluss über Rückerwerb eigener Aktien

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19.06.2026 / 15:05 Uhr

Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß -- 119 Abs. 9 BörseG

Frequentis AG: Veröffentlichung Ermächtigungsbeschluss über Rückerwerb eigener Aktien

Wien, Österreich (pta000/19.06.2026/15:05 UTC+2)

Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß -- 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018 iVm -- 119 Abs 9 und Abs 7 BörseG 2018

In der ordentlichen Hauptversammlung der FREQUENTIS AG am 19. Juni 2026 wurde zu Punkt 11 der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Ermächtigung (i) des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß -- 65 Abs. 1 Ziffer 4 und 8 AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals, auch unter Ausschluss der allgemeinen Veräußerungsmöglichkeit der Aktionäre, die mit einem solchen Erwerb einhergehen kann, (ii) des Vorstands, das Grundkapital durch Einziehung eigener Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen, und (iii) des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juni 2024) folgender Beschluss gefasst:

Die durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juni 2024 zu TOP 12 erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß -- 65 Abs. 1 Ziffer 4 und 8 AktG und zur Einziehung von Aktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, wurde im bisher nicht genutzten Ausmaß widerrufen und gleichzeitig wurde

1. der Vorstand ermächtigt, gemäß -- 65 Abs. 1 Ziffer 4 und Ziffer 8 AktG auf den Inhaber lautendeStückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einerGeltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung sowohl über die Börse als auchaußerbörslich zu erwerben, wobei der niedrigste Gegenwert nicht mehr als 20% unter und der höchste Gegenwert nichtmehr als 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage vordem jeweiligen Erwerb der Aktien liegen darf. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbsausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und in Verfolgung eines odermehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (-- 189a Ziffer 7 UGB) oder für Rechnung derGesellschaft oder eines Tochterunternehmens (-- 189a Ziffer 7 UGB) durch Dritte ausgeübt werden. Im Falle desaußerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss der allgemeinen Veräußerungsmöglichkeit der Aktionäredurchgeführt werden, und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär; 2. der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital durch Einziehung eigener Aktien ohne weiterenHauptversammlungsbeschluss herabzusetzen; und 3. der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zubeschließen.

Wien, 19. Juni 2026

Der Vorstand

(Ende)

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Aussender:            Frequentis AG 
                      Innovationsstraße 1 
                      1100 Wien 
                      Österreich 
Ansprechpartner:      Stefan Marin 
Tel.:                 +431811501074 
E-Mail:               stefan.marin@frequentis.com 
Website:              www.frequentis.com 
ISIN(s):              ATFREQUENT09 (Aktie) 
Börse(n):             Wiener Börse (Amtlicher Handel) 
Weitere               Regulierter Markt in Frankfurt 
Handelsplätze: 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1781874300131 ]

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