EQS-WpUeG: Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: creditshelf AG; Bieter: First Capital AG
19.06.2026 / 11:05 Uhr
EQS-WpÜG: First Capital AG / Kontrollerlangung
Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: creditshelf AG; Bieter: First Capital AG
2026-06-19 / 11:05 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die creditshelf Aktiengesellschaft gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §
10 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
1. Bieter:
First Capital AG
Ludwigstraße 9,
80539 München
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 297229
2. Zielgesellschaft:
creditshelf Aktiengesellschaft
Hausener Weg 29,
60489 Frankfurt am Main
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 112087
3. Aktien der Zielgesellschaft
Auf den Inhaber lautende Stückaktien, ISIN DE000A41YEG8 / WKN A41YEG
4. Angaben zum Kontrollerwerb
Der Bieter hat am 11. Juni 2026 durch den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m.
§ 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt.
Der Bieter verfügt unmittelbar über 640.000 Stückaktien der Zielgesellschaft, mithin über insgesamt 64,00% der Stimmen
an der Zielgesellschaft.
Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus hält der Bieter keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden
Stimmrechte an der Zielgesellschaft.
5. Weiterer Kontrollerwerber
Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Aktien der Zielgesellschaft durch den Bieter hat auch folgende Person
mittelbar die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt:
Herr Philipp von Erffa, München, geb. 30. August 1990
Herr Philipp von Erffa hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihm werden aber die Stimmrechte aus den vom
Bieter unmittelbar gehaltenen 640.000 Stückaktien an der Zielgesellschaft, mithin Stimmrechte in Höhe von 64,00% an der
Zielgesellschaft, nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet.
Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt daher auch im Namen der vorstehend genannten
Person ("Weiterer Kontrollerwerber").
Der Bieter wird mit der Durchführung des Pflichtangebots, sofern keine Befreiung erteit wird, auch die aus § 35 WpÜG
resultierenden Verpflichtungen des Weiteren Kontrollerwerbers erfüllen. Dieser wird daher kein gesondertes
Pflichtangebot für die Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen.
6. Veröffentlichung der Angebotsunterlage
Sofern von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht keine Befreiung erteilt wird, wird der Bieter nach
Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher Aktien der creditshelf
Aktiengesellschaft abgeben ("Pflichtangebot"). Sofern von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht keine
Befreiung erteilt wird, wird die Veröffentlichung der Angebotsunterlage und weiterer das Pflichtangebot betreffender
Informationen nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter
www.firstcapital.de/pflichtangebot_creditshelf
erfolgen.
Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.
7. Wichtige Informationen
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von
Aktien der Zielgesellschaft dar. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald
diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und
der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und
die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung)
durchgeführt.
München, den 18. Juni 2026
First Capital AG
Der Vorstand
Ende der WpÜG-Mitteilung
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2026-06-19 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten
und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News
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Sprache: Deutsch
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard)
Ende der Mitteilung EQS News-Service
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Letzte Aktualisierung:
19.06.2026 @ 15:06:16
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