EQS-WpUeG: Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: creditshelf AG; Bieter: First Capital AG

19.06.2026 / 11:05 Uhr

EQS-WpÜG: First Capital AG / Kontrollerlangung 
Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: creditshelf AG; Bieter: First Capital AG 
2026-06-19 / 11:05 CET/CEST 
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich. 
 
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Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die creditshelf Aktiengesellschaft gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §  
10 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)  
    1. Bieter: 
First Capital AG 
 
Ludwigstraße 9, 
 
80539 München 
 
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 297229 
    2. Zielgesellschaft: 
creditshelf Aktiengesellschaft 
 
Hausener Weg 29, 
 
60489 Frankfurt am Main 
 
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 112087 
    3. Aktien der Zielgesellschaft 
Auf den Inhaber lautende Stückaktien, ISIN DE000A41YEG8 / WKN A41YEG 
    4. Angaben zum Kontrollerwerb 
Der Bieter hat am 11. Juni 2026 durch den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. 
§ 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt. 
 
Der Bieter verfügt unmittelbar über 640.000 Stückaktien der Zielgesellschaft, mithin über insgesamt 64,00% der Stimmen 
an der Zielgesellschaft. 
 
Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus hält der Bieter keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden 
Stimmrechte an der Zielgesellschaft. 
    5. Weiterer Kontrollerwerber 
Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Aktien der Zielgesellschaft durch den Bieter hat auch folgende Person 
mittelbar die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt: 
 
Herr Philipp von Erffa, München, geb. 30. August 1990 
 
Herr Philipp von Erffa hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihm werden aber die Stimmrechte aus den vom 
Bieter unmittelbar gehaltenen 640.000 Stückaktien an der Zielgesellschaft, mithin Stimmrechte in Höhe von 64,00% an der 
Zielgesellschaft, nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. 
 
Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt daher auch im Namen der vorstehend genannten 
Person ("Weiterer Kontrollerwerber"). 
 
Der Bieter wird mit der Durchführung des Pflichtangebots, sofern keine Befreiung erteit wird, auch die aus § 35 WpÜG 
resultierenden Verpflichtungen des Weiteren Kontrollerwerbers erfüllen. Dieser wird daher kein gesondertes 
Pflichtangebot für die Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen. 
    6. Veröffentlichung der Angebotsunterlage 
Sofern von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht keine Befreiung erteilt wird, wird der Bieter nach 
Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 
gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher Aktien der creditshelf 
Aktiengesellschaft abgeben ("Pflichtangebot"). Sofern von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht keine 
Befreiung erteilt wird, wird die Veröffentlichung der Angebotsunterlage und weiterer das Pflichtangebot betreffender 
Informationen nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter 
 
www.firstcapital.de/pflichtangebot_creditshelf 
 
erfolgen. 
 
Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. 
    7. Wichtige Informationen 
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von 
Aktien der Zielgesellschaft dar. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die 
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald 
diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. 
 
Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und 
der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und 
die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) 
durchgeführt. 
 
München, den 18. Juni 2026 
 
First Capital AG 
 
Der Vorstand 
 
Ende der WpÜG-Mitteilung 
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2026-06-19 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Originalinhalt anzeigen: EQS News 
 
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Sprache:      Deutsch 
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard) 
  
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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2349366  2026-06-19 CET/CEST

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