PTA-CMS: BTV Vier Länder Bank AG: Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen Gebrauch zu machen und des Rückkaufprogramms - Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018

02.06.2026 / 09:45 Uhr

Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß -- 119 Abs. 9 BörseG

BTV Vier Länder Bank AG: Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen Gebrauch zu machen und des Rückkaufprogramms

Veröffentlichung gemäß -- 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm ---- 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018

Innsbruck (pta000/02.06.2026/09:45 UTC+2)

Der Vorstand der BTV hat am 02.06.2026 beschlossen, von der in der Hauptversammlung vom 13.05.2026 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien für die Vergütung des Vorstandes sowie leitender Angestellter in Aktien gemäß -- 39b BWG Gebrauch zu machen und beschließt weiters ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß -- 65 Abs 1a AktG iVm -- 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß ---- 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 13.05.2026. 2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 13.05.2026 gemäß -- 2VeröffentlichungsV 2018 iVm -- 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiterVerbreitung (pressetext Nachrichtenagentur) und auf der Internetseite der BTV www.btv.at. 3. Beginn des Rückkaufprogrammes: am 08.06.2026; voraussichtliche Dauer bis 19.06.2026. 4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der BTV (ISIN: AT0000625504). 5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 3.000 Stück Stammaktien der BTV, das entspricht einem Anteilam gesamten Grundkapital von ca. 0,008 %. 6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börsefestgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der BTV an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagenum nicht mehr als 20 % unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt deran der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der BTV an den dem Erwerbvorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20 % übersteigen. 7. Die Rückkäufe erfolgen über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auchaußerhalb der Börse. Zweck der Rückkäufe ist, diese Aktien für die Vergütung des Vorstandes sowie leitenderAngestellter (variabler Anteil der jeweiligen Vergütungen gemäß -- 39b BWG in Aktien) zu verwenden. Der Vorstandbehält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für die Vergütung des Vorstandes sowie leitender Angestelltergemäß -- 39b BWG in Folgejahren zu verwenden. 8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine 9. Die BTV beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß ---- 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 imInternet über die Homepage der BTV, www.btv.at, zu erfüllen.

Innsbruck, am 02.06.2026

Vorstand der BTV Vier Länder Bank AG

(Ende)

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Aussender:            BTV Vier Länder Bank AG 
                      Stadtforum 1 
                      6020 Innsbruck 
                      Österreich 
Ansprechpartner:      Dr. Reinhard Pircher 
Tel.:                 +43 5053331500 
E-Mail:               reinhard.pircher@btv.at 
Website:              www.btv.at 
ISIN(s):              AT0000625504 (Aktie) 
Börse(n):             Wiener Börse (Amtlicher Handel) 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1780386300621 ]

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