PTA-HV: Sino-German United AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026
07.05.2026 / 15:30 Uhr
Hauptversammlung gemäß -- 121 Abs. 4a AktG
Sino-German United AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026
München (pta000/07.05.2026/15:30 UTC+2)
Sino-German United AG, München
WKN SGU 888
ISIN DE000SGU8886
Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026
Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Die Hauptversammlung findet am Dienstag, den 16. Juni 2026, um 10:00 Uhr m Steigenberger Hotel München, Berliner Straße 85, 80805 München, Deutschland, statt.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach -- 289 Abs. 4 HGB und nach -- 289a HGB) für das Geschäftsjahr 2025 sowie des
Berichts des Aufsichtsrats
2. Erörterung des Vergütungsberichtes des Jahresabschlusses 2025 nach -- 120a Abs. 5 AktG
I. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
6. Wahl Aufsichtsratsmitglied
Vorschläge zur Beschlussfassung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach -- 289 Abs. 4 HGB und nach -- 289a HGB) für das Geschäftsjahr 2025 sowie des
Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 20. März 2026 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gibt es daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine
Beschlussfassung.
Der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht (einschließlich des erläuternden Berichts zu den
Angaben nach -- 289 Abs. 4 HGB und nach -- 289a HGB) der Sino-German United AG für das Geschäftsjahr 2025
sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://sgu-ag.de/investor-relations/hauptversammlung/
veröffentlicht.
Die Unterlagen werden Aktionären auf Anfrage ebenfalls mit der Post zugesandt. Ferner werden alle
genannten Dokumente auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht.
2. Erörterung des Vergütungsberichtes des Jahresabschlusses 2025 nach --120a Absatz 5 AktG
Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 20. März 2026 den vom Vorstand aufgestellten Vergütungsbericht des
Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 gebilligt; der Vergütungsbericht ist damit
festgestellt. Da es sich um eine börsennotierte kleine oder mittelgroße Gesellschaft handelt, ist gemäß
-- 120a Abs. 5 AktG keine Beschlussfassung erforderlich, wenn der Bericht in gesondertem TOP erörtert
wird. Entsprechend erfolgt zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.
Der festgestellte Vergütungsbericht der Sino-German United AG für das Geschäftsjahr 2025 ist vom Tag der
Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://sgu-ag.de/investor-relations/hauptversammlung/
veröffentlicht.
Die Unterlagen werden Aktionären auf Anfrage ebenfalls mit der Post zugesandt. Ferner werden alle
genannten Dokumente auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands
Herrn Hui Wang, Herrn Philipp Birnstingl und Frau Su Li für die Dauer ihrer jeweiligen Zugehörigkeit zum
Vorstand der Gesellschaft Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Herrn Dr. Norbert Egger, Herrn Wei Song und Frau XinYi Du für die Dauer ihrer jeweiligen
Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat der Gesellschaft Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
II.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Consaris AG - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Eggenfelden, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2026
zu wählen.
6. Wahl Aufsichtsratsmitglied
Der Aufsichtsrat der Sino-German United AG besteht gemäß ---- 95, 96 AktG sowie -- 9 Abs. 1 der Satzung
aus drei Mitgliedern; mitbestimmungsrechtliche Vorgaben sind bei der Besetzung nicht zu beachten.
Herr Wei Song wurde mit Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - München vom 21. August 2025 zum
Aufsichtsratsmitglied bestellt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wei Song für eine Amtszeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das dritte Geschäftsjahr
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zu wählen.
Herr Song ist bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften (i) Mitglied eines gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrats bzw. (ii) Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums eines
Wirtschaftsunternehmens:
(i) Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats: keine
(ii) Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens:
-- Generalsekretär des Parteikomitees der Qingdao Qingfa Group Co., Ltd..
Herr Wei Song übt in der Qingdao Qingfa Group, zu der auch die Hauptaktionärin gehört, folgende
Funktionen aus:
-- Generalsekretär des Parteikomitees der Qingdao Qingfa Group Co., Ltd..
Herr Wei Song wurde 1973 in Henan, China, geboren. Er schloss ein Bachelorstudium mit der Fachrichtung
International Business ab und ist mit den Grundsätzen der Unternehmensführung hinreichend vertraut. Seit
2019 arbeitet Herr Wei Song für die Sino-German United Group Co., Ltd.. Seit 2023 arbeitet Herr Wei Song
für Qingdao Qingfa Group Co., Ltd. Vor seinem Engagement in der Sino-German United Group Co., Ltd.
arbeitete Herr Wei Song für folgende Unternehmen:
1998-2001 Administrative Office Of Standing Committee Of People's Congress des Huangdao Distriktes;
2001-2009 Bureau of Foreign Trade and Economic Cooperation des Huangdao Distriktes;
2009-2010 Chengfa Group;
2010-2013 Qingdao Development Zone Tourism Development Co., Ltd.;
2013-2015 Investment Promotion Bureau des Verwaltungskomitees der Zone für Internationale Wirtschaftliche
Zusammenarbeit (Deutsch-Chinesischer Ökopark);
2015-2017 Büro der führenden Gruppe für den Bau charakteristischer und industrieller Städte der neuen
Westküstenregion Qingdaos;
Seit 2019 Sino-German United Group Co., Ltd.;
Seit 2023 Qingdao Qingfa Group Co., Ltd.
Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre
1. Anzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt EUR
1.800.000,00 und ist eingeteilt in 1.800.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie ist
stimmberechtigt und gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stückaktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung beträgt daher jeweils 1.800.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
2. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
(a) Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich bis spätestens am Dienstag, 09. Juni 2026 (24:00 Uhr), unter der nachstehenden
Adresse:
Sino-German United AG
c/o GFEI HV GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Deutschland
E-Mail: hv@gfei.de
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut erbracht haben, dass sie auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der
Hauptversammlung Aktionäre der Gesellschaft waren.
Entsprechend ist der Nachweisstichtag der 25. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ).
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten
Adresse bis spätestens Montag, 25. Mai 2026 (24:00 Uhr), zugehen. Anmeldung und Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis und die
Anmeldung genügt die Textform.
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der vorstehend
bezeichneten Anmeldestelle der Sino-German United AG werden den Aktionären von der Anmeldestelle
Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei
ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises
des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich höchstens zwei (2) Eintrittskarten pro Aktionär ausgegeben werden.
Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar.
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag
erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie lassen sich
insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien.
(b) Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. durch
Intermediäre (z. B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen oder Stimmrechtsberater bzw. diesen nach --
135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben
lassen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes
gemäß den vorstehenden Bedingungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann
die Gesellschaft eine oder mehrere Personen von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform.
Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber dem Bevollmächtigten oder unter
folgender Adresse gegenüber der Gesellschaft erklärt werden:
Sino-German United AG
Investor Relations
Maximilianstr. 54
80538 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 2388 6848
E-Mail: investorrelations@sgu-ag.de
Ein Nachweis der Bevollmächtigung kann ebenfalls an die vorstehend genannte Adresse übermittelt werden.
Der Nachweis einer Vollmacht kann in Textform auch am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und
Ausgangskontrolle erbracht werden.
Bei Bevollmächtigung von Intermediären (z. B. Kreditinstituten), Aktionärsvereinigungen oder
Stimmrechtsberatern bzw. diesen nach -- 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sind
in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir
bitten daher Aktionäre, die einen Intermediär (z. B. Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder
einen Stimmrechtsberater bzw. eine diesen nach -- 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution
mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der
Vollmacht abzustimmen.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, erhalten Sie zusammen mit der
Zusendung der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der form- und fristgerechten Anmeldung zur
Hauptversammlung zugesandt wird. Ein entsprechendes Formular kann auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://sgu-ag.de/investor-relations/hauptversammlung/
abgerufen werden.
Auch nach Vollmachtserteilung können angemeldete Aktionäre persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen.
(c) Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet den Aktionären wiederum die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die Gesellschaft hat
Herrn Christian Dau, München, von der Firma GFEI HV GmbH als Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
benannt. Eine Vollmacht zugunsten des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters erfordert,
dass diesem ausdrücklich Weisungen zum Gegenstand der Beschlussfassung erteilt werden. Der
Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, nach Maßgabe der ihm erteilten Weisungen abzustimmen; er kann die
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Der Stimmrechtsvertreter nimmt keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von
Fragen oder Anträgen entgegen.
Die Erteilung der Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Aktionäre, die den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen möchten, können hierzu sowie zur Erteilung von
Weisungen das Formular, welches sie im Rahmen der Übersendung der Eintrittskarte erhalten, nutzen.
Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, müssen ihre Eintrittskarten zusammen mit
der Vollmacht und den Weisungen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis Montag, 15. Juni 2026
(24:00 Uhr), in Textform an folgende Adresse senden:
GFEI HV GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
E-Mail: hv@gfei.de
III.
Das Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung sowie weitere Informationen zu Vollmachtserteilung
können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://sgu-ag.de/investor-relations/hauptversammlung/
abgerufen werden.
Zudem können form- und fristgerecht angemeldete und auf der Hauptversammlung erschienene Aktionäre sowie
deren Bevollmächtigte den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch während der
Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte zur Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen und
diesem Weisungen erteilen.
Auch nach Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können
angemeldete Aktionäre persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen.
3. Rechte der Aktionäre
(a) Ergänzungsverlangen gemäß -- 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht EUR 90.000,00)
oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Sino-German United AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30
Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht
mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Samstag, 16. Mai 2026 (24:00 Uhr). Später zugehende
Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die
folgende Adresse:
An den Vorstand
Sino-German United AG
Maximilianstr. 54
80538 München
Deutschland
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.
Für Ergänzungsverlangen gilt gemäß -- 122 Abs. 2 Satz 1 AktG die Vorschrift des -- 122 Abs. 1 Satz 3 AktG
entsprechend. Hiernach haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und sie die Aktien bis zur Entscheidung des
Vorstands über den Antrag halten. Bei der Berechnung der Frist ist -- 121 Abs. 7 AktG zu beachten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung
bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden
kann, dass sie die Information in der ganzen Europäischen Union verbreiten, sowie unter
https://sgu-ag.de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich gemacht.
(b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß ---- 126 Abs. 1 und 127 AktG
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu
bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß -- 126 Abs. 1 AktG stellen sowie Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß -- 127 AktG unterbreiten.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen hingegen
nicht begründet zu werden.
Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern und Aufsichtsratsmitgliedern müssen gemäß -- 124 Abs. 3 Satz 4
AktG den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person (bei juristischen Personen die
Firma und den Sitz) enthalten.
Solche Anträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
An den Vorstand
Sino-German United AG
Maximilianstr. 54
80538 München
Telefax: +49 (0) 89 2388 6848
E-Mail: info@sgu-ag.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Vorbehaltlich -- 126
Abs. 2 und 3 AktG wird die Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären, einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machende Begründungen nach ihrem
Eingang unter der Internetseite
https://sgu-ag.de/investor-relations/hauptversammlung/
veröffentlichen. Dabei werden alle bis spätestens Montag, 1. Juni 2026 (24:00 Uhr), bei der oben
genannten Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den
Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls
unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Der Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern muss gemäß
-- 127 Satz 2 AktG nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in -- 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen
braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der
Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu
den Mitgliedschaften der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten im Sinne von -- 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht
übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der
Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung
Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats
sowie zur Wahl des Abschlussprüfers auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die
Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags
nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab übermittelt
worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort gestellt werden. Das Recht eines
jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung
auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
(c) Auskunftsrecht gemäß -- 131 Abs. 1 AktG
Nach -- 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu
verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in -- 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen
verweigern.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu
stellen.
4. Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß den ---- 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und
131 Abs. 1 AktG finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://sgu-ag.de/investor-relations/hauptversammlung/
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl,
Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu
ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend
erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Sino-German United AG die verantwortliche Stelle.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der Sino-German United AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt werden, erhalten von der Sino-German United AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für
die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich
nach Weisung der Sino-German United AG.
Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht
bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach
IV. Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Sino-German United AG
unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
info@sgu-ag.de
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Sino-German United AG
c/o GFEI HV GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
E-Mail: hv@gfei.de
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77
Datenschutz-Grundverordnung zu.
Weitere Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
1. Hinweis auf die Internetseite
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die übrigen der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen
und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://sgu-ag.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich. Sämtliche der Hauptversammlung zugänglich zu machende Informationen liegen zudem in der
V. Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
2. Abstimmungsergebnisse
Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://sgu-ag.de/investor-relations/hauptversammlung/
veröffentlicht. München, im Mai 2026
Sino-German United AG
Der Vorstand
(Ende)
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Aussender: Sino-German United AG
Maximilianstraße 54
80538 München
Deutschland
Ansprechpartner: Sino-German United AG
E-Mail: info@sgu-ag.de
Website: sgu-ag.de
ISIN(s): DE000SGU8886 (Aktie)
Börse(n): Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Düsseldorf, Stuttgart [ source: https://www.pressetext.com/news/1778160600860 ]
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(END) Dow Jones Newswires
May 07, 2026 09:30 ET (13:30 GMT)
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Kurse in EUR; Fremdwährungsanleihen in der jeweiligen Währung
Zeitangaben in CEST (UTC+2)
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07.05.2026 @ 16:57:50


