PTA-HV: Leo International Precision Health Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
06.05.2026 / 15:45 Uhr
Hauptversammlung gemäß -- 121 Abs. 4a AktG
Leo International Precision Health Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Planegg / Martinsried (pta000/06.05.2026/15:45 UTC+2)
Leo International Precision Health Aktiengesellschaft, Düsseldorf
ISIN DE0005490601- WKN 549060
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Leo International Precision Health Aktiengesellschaft
am 12. Juni 2026 um 10:00 Uhr
in den Kanzleiräumen der
Notare Pfisterer & Döbereiner Marstallstraße 11, 80539 München
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts für die Leo International Precision Health Aktiengesellschaft und des Konzerns zum 31. Dezember 2025, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach ---- 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.liphag.com zugänglich. Da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat, ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen.
2. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß -- 162 AktG einen Vergütungsbericht erstellt, der der Hauptversammlung gemäß
-- 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorgelegt wird.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß -- 162 Abs. 3 AktG von dem Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach -- 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist diesem beigefügt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite www.liphag.com unter der Rubrik Finanzberichte zugänglichen geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers und des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichte
a) Abschluss- und Konzernabschlussprüfer
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KMpro Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen. Der Abschlussprüfer nimmt gegebenenfalls auch die Prüfung oder prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2026 vor. Die Empfehlung ist frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte und keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) wurde auferlegt.
b) Prüfer der Nachhaltigkeitsberichte
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KMpro Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und des konsolidierten Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.
Der Prüfer der Nachhaltigkeitsberichte wird vorsorglich von der Hauptversammlung für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 in der mit der Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen eine Wahl dieses Prüfers von der Hauptversammlung verlangen sollte, gewählt.
6. Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
"Das Grundkapital der Gesellschaft in von Höhe von EURO 550.000,00, eingeteilt in 550.000 Stückaktien, wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (---- 207 ff AktG) um EURO 106.150.000,00 auf EURO 106700.000,00 erhöht durch Umwandlung eines Teilbetrags von EURO 106.150.000,00 der in der Bilanz zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Kapitalrücklage (abzüglich des Verlustvortrags). Diesem Beschluss wird die von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellte Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 zugrunde gelegt. Die Bilanz wurde von der KMpro Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Kapitalerhöhung wird mit Ausgabe von 106.150.000 neuen Stückaktien durchgeführt, welche an die Aktionäre im Verhältnis 1 zu 193 Aktien ausgegeben werden. Die neuen Aktien sind vom Beginn des Geschäftsjahres 2026 gewinnbezugsberechtigt.
-- 4 Absatz 1 der Satzung lautet wie folgt:
"Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EURO 106.700.000,00, (in Worten EURO einhundertsechsmillionensiebenhunderttausend) und ist in 106.700.000 Stückaktien im rechnerischen Wert von je EURO 1,00 eingeteilt."
Die in dem vorstehenden Kapitalerhöhungsvorschlag genannte Ziffer des Grundkapitals bezieht sich auf das zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingetragene Grundkapital in Höhe von EURO 550.000,00.
Für den Fall, dass sich bis zur Hauptversammlung am 12. Juni 2026 das Grundkapital aufgrund einer Kapitalerhöhung ändert, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln nebst Satzungsänderung zur Abstimmung gestellt.
Sofern die bereits beschlossene Kapitalerhöhung um EURO 26.000 durch die Ausgabe von 26.000 Stückaktien bis zu der Hauptversammlung in das Handelsregister eingetragen wurde und das Grundkapital EURO 576.000 beträgt, wird der in der Hauptversammlung zu stellende Antrag wie folgt lauten:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
"Das Grundkapital der Gesellschaft in von Höhe von EURO 576.000,00, eingeteilt in 576.000 Stückaktien, wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (---- 207 ff AktG) um EURO 105.984.000,00 auf EURO 106.560.000,00 erhöht durch Umwandlung eines Teilbetrags von EURO 105.984.000,00 der in der Bilanz zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Kapitalrücklage (abzüglich des Verlustvortrags). Diesem Beschluss wird die von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellte Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 zugrunde gelegt. Die Bilanz wurde von der KMpro Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Kapitalerhöhung wird mit Ausgabe von 105.984.000 neuen Stückaktien durchgeführt, welche an die Aktionäre im Verhältnis 1 zu 184 Aktien ausgegeben werden. Die neuen Aktien sind vom Beginn des Geschäftsjahres 2026 gewinnbezugsberechtigt.
-- 4 Absatz 1 der Satzung lautet wie folgt:
"Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EURO 106.560.000,00, (in Worten EURO einhundertsechsmillionenfünfhundertsechzigtausend) und ist in 106.560.000 Stückaktien im rechnerischen Wert von je EURO 1,00 eingeteilt."
Sofern aus dem zum Zeitpunkt der Einladung zu der Hauptversammlung bestehenden genehmigten Kapital der Gesellschaft (Genehmigtes Kapital 2025) weitere Kapitalerhöhungen von bis zu EURO 200.000 durch die Ausgabe von Stückaktien bis zu der Hauptversammlung durchgeführt wurden und das Grundkapital erhöht wurde, wird der in der Hauptversammlung zu stellende Antrag entsprechend angepasst.
7. Beschlussfassung über die Änderung von -- 10 Absatz 1 der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat zu erweitern und hierzu -- 10 Absatz 1 Satz 1 der Satzung wie folgt zu fassen:
"Der Aufsichtsrat besteht aus 4 Mitgliedern."
8. Beschlussfassung über die Wahl von einem Aufsichtsratsmitglied
Der Aufsichtsrat der Leo International Precision Health Aktiengesellschaft setzt sich nach Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 7 zu beschließenden Satzungsänderung im Handelsregister aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Personen zusammen.
Aufschiebend bedingt auf die Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 7 zu beschließenden Satzungsänderung im Handelsregister schlägt der Aufsichtsrat - unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium - vor, als weiteres Mitglied des Aufsichtsrats für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, zu wählen:
Frau Shahad Huang, CEO of Leo International Foundation, Singapur
9. Beschlussfassung über weitere Änderungen der Satzung der Gesellschaft
Die Satzung soll in verschiedenen Paragrafen an neue Anforderungen angepasst werden.
a) -- 5, Form der Aktien
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, -- 5 Absatz 3 der Satzung zu streichen, Absatz 4 wird Absatz 3.
c) -- 16, zustimmungspflichtige Geschäfte
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, -- 16 der Satzung zu streichen.
d) -- 20, Nachweisstichtag
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, -- 20 Absatz 2 Satz 3 der Satzung an den aktuellen Wortlaut des Aktiengesetzes heranzuführen. -- 20 Absatz 2 Satz 3 der Satzung lautet wie folgt:
"Der Nachweis hat sich auf das Ende des 22. Tages vor der Hauptversammlung beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einladung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen."
10. Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats soll nach Änderung der Geschäftstätigkeit an die nunmehr erhöhten Anforderungen angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, -- 17 Absatz 1 der Satzung wie folgt zu fassen:
"(1) Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine von der Hauptversammlung zu bewilligende Vergütung. Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seinen Stellvertreter kann die Hauptversammlung jeweils eine höhere Vergütung beschließen. Die Hauptversammlung kann ferner für die Tätigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern in Ausschüssen eine gesonderte Vergütung bewilligen. Die Vergütung ist jeweils nach Ablauf eines Geschäftsjahres zahlbar. Aufsichtsratsmitglieder, die nur eines Teils des Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der Vergütung."
11. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ab dem Geschäftsjahr 2026
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zur Festlegung der Aufsichtsratsvergütung ab dem Geschäftsjahr 2026 zu fassen:
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen, zu denen auch die auf ihre Bezüge entfallende Umsatzsteuer gehört, eine feste Vergütung in Höhe von EURO 40.000 wobei der Vorsitzende des Aufsichtsrates den dreifachen und der Stellvertreter den doppelten Betrag erhält. Deser Beschluss ist davon abhängig, dass die unter Tagesordnungspunkt 10 zu -- 17 der Satzung vorgeschlagene Satzungsänderung wirksam wird.
12. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite www.liphag.com unter der Rubrik Hauptversammlungen zugängliche System der Vorstandsvergütung zu billigen.
13. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite www.liphag.com unter der Rubrik Hauptversammlungen zugängliche geänderte System der Aufsichtsratvergütung zu billigen
* * *
Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zum Ablauf des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 21. Mai 2026, 24:00 Uhr, (Nachweisstichtag) Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 5. Juni 2026 (letzter Anmeldetag) bei der nachstehend genannten Adresse eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform.
Die Adresse der für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle lautet:
Leo International Precision Health Aktiengesellschaft c/o GFEI HV GmbH Ostergrube 11 30559 Hannover E-Mail: hv@gfei.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes unter der oben genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat die Leo International Precision Health Aktiengesellschaft 550.000 Aktien ausgegeben, die jeweils eine Stimme gewähren, so dass die Gesamtzahl der Stimmen 550.000 beträgt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Verfahren für die Stimmabgabe / Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können zur Erteilung der Vollmacht auf Wunsch ein Formular verwenden, welches die Gesellschaft für diesen Zweck bereithält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet und kann auch unter https://www.liphag.com/news-events/ annual-general-meeting heruntergeladen werden. Es kann zudem unter der oben genannten Adresse postalisch oder per E-Mail angefordert werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach -- 135 Absätze 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben einer Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; er kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben.
Die Vollmacht - sofern diese nicht an in der Hauptversammlung anwesende oder vertretene Aktionäre in der Hauptversammlung erteilt wird - an den Stimmrechtsvertreter ist nur möglich, wenn die Vollmacht bis spätestens zum 11. Juni 2026 - 24 Uhr dem Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Christian Dau unter der nachstehenden Adresse der empfangsberechtigten Stelle zugeht:
Stimmrechtsvertreter der Leo International Precision Health Aktiengesellschaft:
GFEI HV GmbH Christian Dau Ostergrube 11 30559 Hannover E-Mail: hv@gfei.de
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter https:// www.liphag.com/news-events/annual-general-meeting einsehbar.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß -- 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EURO 550.000,00 im Zeitpunkt der Antragstellung erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 12. Mai 2026 zugegangen sein. Die Verlangen sind an nachfolgende Adresse zu senden:
Leo International Precision Health Aktiengesellschaft Vorstand Am Klopferspitz 19 82152 Planegg/Martinsried E-Mail: phillip.campbell@liphag.com
Die Antragsteller haben bei Ergänzungsanträgen nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß ---- 126 Absatz 1 und 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschlägen übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
Leo International Precision Health Aktiengesellschaft Vorstand Am Klopferspitz 19 82152 Planegg/Martinsried E-Mail: phillip.campbell@liphag.com
Bis spätestens zum Ablauf des 28. Mai 2026 bei vorstehender Adresse eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter https://www.liphag.com/news-events/annual-general-meeting unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß -- 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in -- 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach -- 21 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie der einzelnen Frage- und Redebeiträge angemessen festsetzen.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.liphag.com/news-events/ annual-general-meeting zur Verfügung.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre einschließlich der Informationen nach -- 124a AktG sind unter der Internetseite http://www.liphag.com zugänglich. Dort finden sich auch Informationen zum Datenschutz für Aktionäre.
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Darüber hinaus werden die Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre sowie etwaiger Aktionärsvertreter übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Diese Datenschutzhinweise finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter dem folgenden Link: https://www.liphag.com/privacy-policy.
Organisatorischer Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft zur Hauptversammlung keine Aktionärsverköstigung zur Verfügung stellt.
Düsseldorf, im Mai 2026
Leo International Precision Health Aktiengesellschaft
Der Vorstand
(Ende)
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Aussender: Leo International Precision Health Aktiengesellschaft
Am Klopferspitz 19
82152 Planegg / Martinsried
Deutschland
Ansprechpartner: Leo International Precision Health Aktiengesellschaft
E-Mail: ir@liphag.com
Website: www.liphag.com
ISIN(s): DE0005490601 (Aktie)
Börse(n): Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt [ source: https://www.pressetext.com/news/1778075100823 ]
(c) pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext. Archiv: https://www.pressetext.com/channel/Adhoc . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300.
(END) Dow Jones Newswires
May 06, 2026 09:45 ET (13:45 GMT)
Bitte beachten Sie das Regelwerk
DAX®, MDAX®, TecDAX® und SDAX® sind eingetragene Markenzeichen der ISS STOXX Index GmbH
EURO STOXX®-Werte bezeichnet Werte der Marke „EURO STOXX“ der STOXX Limited und/oder ihrer Lizenzgeber
TRADEGATE® ist eine eingetragene Marke der Tradegate AG
Kurse in EUR; Fremdwährungsanleihen in der jeweiligen Währung
Zeitangaben in CEST (UTC+2)
Top 5 Umsatz
Letzte Aktualisierung:
06.05.2026 @ 19:18:39


