EuGH bestätigt: Staatshilfe für Lufthansa Group war nicht rechtens

23.04.2026 / 11:20 Uhr

DOW JONES--Das Rettungspaket der Bundesregierung für den Lufthansa-Konzern in der Corona-Pandemie war so nicht rechtens. Dies bestätigte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Donnerstag und wies damit einen Einspruch des Konzerns gegen ein früheres Urteil zurück. Der EuGH hatte im Mai 2023 entschieden, dass die EU-Kommission die Staatshilfen so nicht hätte genehmigen dürfen. Die Bundesregierung hatte dem Lufthansa-Konzern 2020 mit einer Rekapitalisierung in Höhe von insgesamt 6 Milliarden Euro unter die Arme gegriffen. Die EU-Kommission hatte die Maßnahmen genehmigt, doch die Fluggesellschaften Ryanair und Condor hatten dagegen geklagt.

Konkrete Folgen hat dies nicht, da die Beihilfe längst zurückgezahlt wurde. Der frühere Lufthansa-Finanzvorstand Remco Steenbergen hatte den Rechtsstreit 2023 als "akademische Diskussion" bezeichnet. "Wir haben Einspruch eingelegt, weil wir Rechtsklarheit haben wollen."

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DJG/sha/uxd

(END) Dow Jones Newswires

April 23, 2026 05:19 ET (09:19 GMT)

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