PTA-HV: bet-at-home.com AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
20.04.2026 / 15:58 Uhr
Hauptversammlung gemäß -- 121 Abs. 4a AktG
bet-at-home.com AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Düsseldorf (pta000/20.04.2026/15:58 UTC+2)
bet-at-home.com AG Düsseldorf
ISIN DE000A0DNAY5 / WKN A0DNAY
Einladung zur ordentlichen virtuellen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre* der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, hiermit ein zu der am Freitag, den 29. Mai 2026, um 10:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.
Die Hauptversammlung wird gemäß -- 118a Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. -- 21 der Satzung in Form einer virtuellen Hauptversammlung abgehalten. Die gesamte Hauptversammlung wird mit Bild und Ton über ein passwortgeschütztes InvestorPortal für ordnungsgemäß angemeldete und legitimierte Aktionäre am Tag der Hauptversammlung übertragen. Die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten können ihre Rechte - wie unter Ziffer III. dieser Einberufung im Einzelnen beschrieben - ausüben.
* (Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einberufung auf eine durchgehend geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.)
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2025 nebst dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach ---- 289a und 315a des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach -- 176 Abs. 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen, einer Beschlussfassung hierzu bedarf es nicht. Die Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu fassen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ypsilon Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen. Die Wahl schließt die etwaige prüferische Durchsicht eines verkürzten Abschlusses und eines Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2026 durch den Abschlussprüfer gemäß -- 115 Abs. 5 Satz 1 WpHG ein.
Hinweise:
Der Vorschlag des Aufsichtsrats zur Wahl des Abschlussprüfers ist gemäß -- 124 Abs. 3 Satz 2 AktG auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses zu stützen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern. Besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, nimmt er selbst die Aufgaben des Prüfungsausschusses wahr (-- 107 Abs. 4 Satz 1 AktG). Eine Empfehlung eines Prüfungsausschusses an den Aufsichtsrat erfolgte daher nicht. In Wahrnehmung der Aufgaben des Prüfungsausschusses wird entsprechend Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (" EU-Abschlussprüferverordnung") erklärt, dass der Wahlvorschlag frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und dass dem Aufsichtsrat keine Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
5. Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) durch den deutschen Gesetzgeber war zum Zeitpunkt der Beauftragung der Veröffentlichung dieser Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung noch nicht erfolgt. Im September 2025 hat die amtierende Bundesregierung einen überarbeiteten Entwurf für das CSRD-Umsetzungsgesetz in den Bundestag eingebracht. Zum Zeitpunkt der Beauftragung der Veröffentlichung dieser Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung war weiterhin offen, bis wann und mit welchem abschließenden Inhalt mit einer Umsetzung des Gesetzesentwurfs zu rechnen ist. Um zu vermeiden, dass nach Abschluss des nationalen Gesetzgebungsverfahrens ggf. eine weitere Hauptversammlung der Gesellschaft erfolgen muss, um den Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen, soll die Hauptversammlung am 29. Mai 2026 einen solchen Prüfer vorsorglich wählen, und zwar nur für den Fall, dass das nationale Recht eine entsprechende Bestellung durch die Hauptversammlung vorsehen wird.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ypsilon Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Prüfer des (Konzern-) Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen. Die Bestellung erfolgt vorsorglich für den Fall, dass die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) durch den deutschen Gesetzgeber in nationales Recht erfolgt und dass die Gesellschaft in der Folge gesetzlich verpflichtet ist, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 vorzunehmen und den hierzu zu erstattenden (Konzern-) Nachhaltigkeitsbericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen und diese Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegt, der den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2026 prüft.
Hinweise:
Auf die Hinweise unter Tagesordnungspunkt 4 wird Bezug genommen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach ---- 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit -- 10 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß -- 10 Abs. 2 der Satzung nach Bestimmung der Hauptversammlung längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Der amtierende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Martin Arendts, wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Mai 2022 gewählt, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt. Die weiteren von der Hauptversammlung gewählten bisherigen Aufsichtsratsmitglieder, Frau Véronique Giraudon und Herr Francois Riahi, sind mit Wirkung zum 12. Dezember 2025 aufgrund erklärter Amtsniederlegungen aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Auf Antrag des Vorstands wurden zwischenzeitlich durch das zuständige Gericht gemäß -- 104 AktG zwei Aufsichtsratsmitglieder bestellt. Diese zwei gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder haben ihre Ämter am 7. April 2026 niedergelegt.
Nachfolgend wurde erneut ein Antrag auf gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern gemäß -- 104 AktG gestellt. Die gemäß -- 104 AktG zur gerichtlichen Bestellung vorgeschlagenen Kandidaten sollen von der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Mai 2026 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglieder des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Mai 2026 folgende Personen zu wählen:
6.1. Herrn Mag. Michael Buchner, HR-Manager bei der JOB.ON Personaldienste GmbH, Linz, Österreich, wohnhaft in Neuhofen an der Krems, Österreich, und
6.2. Herrn Mag. Wolfgang Reisinger, Geschäftsführer (COO/CFO) der Tractive GmbH, Pasching, Österreich, wohnhaft in Haag, Österreich,
und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2030 beschließt.
Hinweise:
Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden, d.h. über die Wahlvorschläge unter den vorstehenden Unterpunkten 6.1 und 6.2 wird gesondert abgestimmt.
Der Aufsichtsrat soll bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung gemäß der Empfehlung C. 13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 28. April 2022 (nachfolgend "Kodex")) die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft und zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen:
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die vorgeschlagenen Kandidaten in keinerlei persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder zu ihren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die gemäß der Empfehlung C. 13 des Kodex gegenüber der Hauptversammlung offenzulegen wären. Die vorgeschlagenen Kandidaten sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats damit als vollständig unabhängig, auch im Sinne des Kodex, anzusehen.
Die vorstehenden Wahlvorschläge berücksichtigen das vom Aufsichtsrat beschlossene Kompetenzprofil für das Gesamtgremium im Sinne der Empfehlung C. 1 des Kodex. Der Aufsichtsrat weist darauf hin, dass das in den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats vorgesehene Ziel eines Frauenanteils von einem Drittel nach der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten vorübergehend nicht erreicht sein wird. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen im Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 verwiesen, insbesondere auf die Abschnitte "Veränderungen im Aktionärskreis" und "Veränderungen im Aufsichtsrat". Die vorgeschlagenen Kandidaten haben mitgeteilt, dass ihnen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht. Es ist vorgesehen, dass Herr Martin Arendts weiterhin den Vorsitz im Aufsichtsrat übernehmen soll.
Lebensläufe der Kandidaten nebst den Angaben gemäß -- 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu ihrer Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und zu ihrer Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sind unter Ziffer II. dieser Einberufung enthalten. Zudem können sie auch unter
https://www.bet-at-home.ag/de/shareholders-meeting/
eingesehen werden.
7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts gemäß -- 162 AktG für das Geschäftsjahr 2025
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 gemäß -- 162 AktG nebst Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers ist ab der Einberufung der Hauptversammlung und auch während der Hauptversammlung unter
https://www.bet-at-home.ag/de/shareholders-meeting/
zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach -- 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 gemäß -- 120a Abs. 4 AktG zu billigen.
II. Weitere Angaben zu Tagesordnungspunkt 6, insb. Lebensläufe der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten
Vorname(n), Name: Mag. Michael Buchner
Ausgeübter Beruf: HR-Manager bei der JOB.ON Personaldienste GmbH, Linz, Österreich
Persönliche Daten
Wohnort: Neuhofen an der Krems, Österreich
Geburtsdatum: 11. Oktober 1971
Geburtsort: Salzburg, Österreich
Nationalität: Österreich/Frankreich
Geschlecht: männlich
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Johannes-Kepler-Universität Linz (Mag.);
Ausbildung: Lehrgang Human Resource Management (2009/2010); Befähigungsprüfung Gewerbe
Überlassung von Arbeitskräften (2010)
Beruflicher Werdegang:
Seit 12/2008:
HR-Manager, JOB.ON Personaldienste GmbH, Linz, Österreich
(seit 03/2020 Alleinverantwortung für internes/externes Personal, Personalrecruiting
und Personalvermittlung/-überlassung; Kundenbetreuung; Personalentwicklung und
-weiterbildung)
06/2002 bis 11/2008:
Personalassistenz, HAGMAYR Sportmanagement GmbH, Linz, Österreich
07/2007 bis 11/2008:
Aufbau und Leitung des Büros der SPORT ALLIANCE k.s., Bratislava, Slowakei
(Spielersuche und -betreuung, Vertragsabwicklungen)
2000 bis 2002:
LASK Linz: Mitarbeit in der Bundesliga-Spieltags-Organisation, Linz, Österreich
Mitgliedschaften in anderen ⢠keine
gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren
in- und ausländischen ⢠keine
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Wesentliche Tätigkeiten neben dem ⢠HR-Manager bei der JOB.ON Personaldienste GmbH, Linz, Österreich
Aufsichtsratsmandat (Empfehlung
C.14 des Kodex):
Der Kandidat ist im Sinne der Empfehlungen C.6 und C.7 des Kodex unabhängig von der
Unabhängigkeit gemäß der Gesellschaft und deren Vorstand und unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär.
Empfehlungen C.6, C.7 und C.13 des Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem
Kodex: wesentlich beteiligten Aktionär der Gesellschaft im Sinne der Empfehlung C.13 des
Kodex vor.
Sonstige Angaben: Der Kandidat erfüllt die Anforderungen des -- 100 Abs. 5 AktG zur Vertrautheit mit
dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist.
Vorname(n), Name: Mag. Wolfgang Reisinger
Ausgeübter Beruf: Geschäftsführer (COO/CFO) der Tractive GmbH, Pasching, Österreich
Persönliche Daten
Wohnort: Haag, Österreich
Geburtsdatum: 31. Oktober 1982
Geburtsort: Linz
Nationalität: Österreich
Geschlecht: männlich
Ausbildung: Abschluss Sozialwirtschaftsstudium an der Johannes Kepler Universität Linz (JKU)
Linz, Linz, Österreich (Mag.rer.soc.oec.)
Beruflicher Werdegang:
Seit 2014:
Tractive GmbH: CFO/COO
2010 bis 2014:
KPMG Austria: Audit Assistant Manager
Mitgliedschaften in anderen ⢠keine
gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren
in- und ausländischen ⢠keine
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Wesentliche Tätigkeiten neben dem ⢠Geschäftsführer (COO/CFO) der Tractive GmbH, Pasching, Österreich
Aufsichtsratsmandat (Empfehlung
C.14 des Kodex):
Der Kandidat ist im Sinne der Empfehlungen C.6 und C.7 des Kodex unabhängig von der
Unabhängigkeit gemäß der Gesellschaft und deren Vorstand und unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär.
Empfehlungen C.6, C.7 und C.13 des Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem
Kodex: wesentlich beteiligten Aktionär der Gesellschaft im Sinne der Empfehlung C.13 des
Kodex vor.
⢠Der Kandidat erfüllt die Anforderungen des -- 100 Abs. 5 AktG zur Vertrautheit
Sonstige Angaben: mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist.
⢠Der Kandidat verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und
Abschlussprüfung im Sinne des -- 100 Abs. 5 AktG. III. Weitere Angaben und Hinweise
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 7.018.000 und ist eingeteilt in 7.018.000 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
2. Durchführung als virtuelle Hauptversammlung / InvestorPortal
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung gemäß -- 118a AktG i.V.m. -- 21 der Satzung als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.
Ort der Hauptversammlung ist das JW Marriott Hotel Frankfurt, Thurn-und-Taxis-Platz 2, 60313 Frankfurt am Main. Am Ort der Hauptversammlung werden der Versammlungsleiter, die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, der mit der Beurkundung beauftragte Notar sowie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter physisch anwesend sein. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Die gesamte Hauptversammlung wird am 29. Mai 2026 ab 10:00 Uhr im Internet über das unter
https://www.bet-at-home.ag/de/shareholders-meeting/
erreichbare passwortgeschützte InvestorPortal vollständig in Bild und Ton übertragen.
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe nachfolgend Ziffer III. 3.) erhalten Aktionäre per Post eine Anmeldebestätigung, auf der ihre individuellen Zugangsdaten zum InvestorPortal abgedruckt sind. Mit diesen Zugangsdaten können sich die Aktionäre im InvestorPortal anmelden.
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten sind berechtigt, sich über das InvestorPortal elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zuzuschalten. Mit der Nutzung des InvestorPortals sind die Aktionäre im Sinne des -- 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltet und können ihre Rechte im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten über das InvestorPortal ausüben.
Das InvestorPortal wird voraussichtlich ab dem 08. Mai 2026 freigeschaltet.
3. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts / Zugangsdaten zum InvestorPortal
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts - persönlich oder durch Bevollmächtigte - sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft fristgerecht anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung hat gemäß -- 17 Abs. 2 der Satzung in Textform (-- 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen, hierzu reicht in jedem Fall ein vom Letztintermediär gemäß -- 67c Abs. 3 AktG ausgestellter Nachweis aus.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Donnerstag, den 07. Mai 2026, 24:00 Uhr ("Nachweisstichtag"), zu beziehen. Die Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am Freitag, den 22. Mai 2026, 24:00 Uhr, unter der nachfolgend genannten Anschrift zugehen:
bet-at-home.com AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Anmeldung kann zusammen mit dem Nachweis des Anteilsbesitzes auch durch Intermediäre innerhalb der vorstehend genannten Fristen an eine der oben genannten Adressen oder im ISO-Format 20022 (z.B. über SWIFT, dort mit dem Code: CMDHDEMMXXX) an die Gesellschaft übermittelt werden. Für die Verwendung der SWIFT-Kommunikation ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden, wenn diese sie entsprechend beauftragen. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden. Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Zugangsdaten zum InvestorPortal in Form einer Anmeldebestätigung per Post übersandt.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h., Bestandsänderungen nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind daher nicht als Aktionär teilnahme- und stimmberechtigt, sie können sich aber ggf. vom Veräußerer, welcher die Aktien zum Nachweisstichtag noch gehalten hat, bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen; dies gilt für Zuerwerbe nach dem Nachweisstichtag entsprechend.
4. Verfahren der Stimmabgabe
Die Stimmrechtsausübung durch die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten erfolgt im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch die hierzu bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Zur Ausübung des Stimmrechts - auch durch Bevollmächtigte - sind in jedem Fall eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe vorstehend Ziffer III. 3.).
a. Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl
Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben. Die Stimmabgabe erfolgt dabei elektronisch und ausschließlich über das InvestorPortal unter:
https://www.bet-at-home.ag/de/shareholders-meeting/
Die Stimmabgabe über das InvestorPortal ist ab dessen Freischaltung bis zum Zeitpunkt der Schließung der betreffenden Abstimmungsmöglichkeit durch den Versammlungsleiter in der Hauptversammlung am 29. Mai 2026 möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt können abgegebene Stimmen über das InvestorPortal auch geändert oder widerrufen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass andere Kommunikationswege für die (elektronische) Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere ist eine Übersendung der Briefwahlstimme per Post oder E-Mail nicht möglich.
b. Vollmacht und Weisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter) mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Den Stimmrechtsvertretern müssen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne Weisung dürfen Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen ist über das InvestorPortal unter
https://www.bet-at-home.ag/de/shareholders-meeting/
bis zu dem in der Hauptversammlung am 29. Mai 2026 durch den Versammlungsleiter angekündigten Zeitpunkt der Schließung der Möglichkeit der Vollmacht- und Weisungserteilung möglich.
Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können auch per Brief oder per E-Mail erteilt werden. Mit den Zugangsdaten für das InvestorPortal (siehe dazu Ziffer III. 3.) werden den Aktionären Formulare zur Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter per Post übersandt. Für die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen kann auch das auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.bet-at-home.ag/de/shareholders-meeting/
zur Verfügung gestellte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden.
Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter, die per Post oder per E-Mail übermittelt werden, müssen bis spätestens Donnerstag, den 28. Mai 2026, 18:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
bet-at-home.com AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Für einen Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter sowie für die Änderungen von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den dabei einzuhaltenden Fristen entsprechend.
c. Bevollmächtigung anderer Personen als der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen bevollmächtigten Dritten, zum Beispiel durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person ihrer Wahl ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch bevollmächtigte Dritte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen und benötigen zur Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte die Zugangsdaten zum InvestorPortal. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht lediglich im Wege der (elektronischen) Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter ausüben.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (-- 126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein sonstiger von -- 135 AktG erfasster Intermediär noch eine andere diesen nach -- 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, sonstigen von -- 135 AktG erfassten Intermediären oder anderen diesen nach -- 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Die Erteilung von Vollmachten bzw. deren Änderung oder Widerruf ist über das unter
https://www.bet-at-home.ag/de/shareholders-meeting/
erreichbare InvestorPortal ab dessen Freischaltung bis zum Ende der Hauptversammlung am 29. Mai 2026 möglich.
Für die Erklärung einer Vollmacht gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerrufs an die Gesellschaft steht ferner die folgende Adresse zur Verfügung:
bet-at-home.com AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Aktionäre werden gebeten, Vollmachten an Dritte vorzugsweise über das InvestorPortal zu erteilen.
Übersendungen, die per Post erfolgen, müssen aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 28. Mai 2026, 18:00 Uhr, unter der vorstehend genannten Adresse eingehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per E-Mail ist bis zur Beendigung der Hauptversammlung am 29. Mai 2026 möglich.
Ein Formular zur Vollmachterteilung steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.bet-at-home.ag/de/shareholders-meeting/
zur Verfügung.
d. Ergänzende Regelungen
Gehen der Gesellschaft für ein und denselben Aktienbestand über das InvestorPortal, per E-Mail und/oder per Post voneinander abweichende, formal ordnungsgemäße Erklärungen zur Stimmrechtsausübung zu, werden die Übermittlungswege in folgender Reihenfolge mit Vorrang nacheinander berücksichtigt: (i) über das InvestorPortal, (ii) per E-Mail und (iii) per Brief. Bei voneinander abweichenden, formal ordnungsgemäßen Erklärungen, die über denselben Zugangsweg zugehen, wird jeweils die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung berücksichtigt.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene elektronische Briefwahlstimme bzw. Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
5. Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
Die gesamte Hauptversammlung wird in Bild und Ton über das InvestorPortal übertragen, das unter
https://www.bet-at-home.ag/de/shareholders-meeting/
erreichbar ist. Am Tag der Hauptversammlung können Aktionäre bzw. Bevollmächtigte sich mit den Zugangsdaten in das InvestorPortal einloggen und die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung verfolgen.
Eine Übertragung der Hauptversammlung für die Öffentlichkeit (z.B. über die Internetseite der Gesellschaft) findet nicht statt. Die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung ist ausschließlich für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtigte über das InvestorPortal zugänglich.
6. Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß -- 130a Abs. 1 bis 4 AktG
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben (siehe vorstehend Ziffer III. 3.) bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen. Die Einreichung kann bis zum 23. Mai 2026, 24:00 Uhr, erfolgen. Die Einreichung hat per E-Mail in Textform in deutscher Sprache an folgende Adresse zu erfolgen:
hv.stellungnahmen@bet-at-home.com
Die Gesellschaft wird die Stellungnahmen bis spätestens vier Tage vor der Versammlung, also bis zum 24. Mai 2026, 24:00 Uhr, unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs im InvestorPortal unter
https://www.bet-at-home.ag/de/shareholders-meeting/
ordnungsgemäß zu der Versammlung angemeldeten Aktionären zugänglich machen.
Stellungnahmen dürfen maximal 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. Eine Stellungnahme braucht ferner nicht zugänglich gemacht zu werden, soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn die Stellungnahme in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben enthält, wenn sie Beleidigungen enthält oder wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird (-- 130a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. -- 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 und Nr. 6 AktG).
Anträge, Wahlvorschläge, Fragen bzw. Auskunftsverlangen sowie Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die in Stellungnahmen enthalten sind, werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Das Stellen von Anträgen und das Unterbreiten von Wahlvorschlägen, die Ausübung des Auskunftsrechts sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung jeweils beschriebenen Wegen möglich.
7. Rederecht gemäß ---- 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die über das InvestorPortal zur Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Versammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Ab Beginn der Hauptversammlung können Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten im InvestorPortal unter
https://www.bet-at-home.ag/de/shareholders-meeting/
Redebeiträge anmelden. Der Versammlungsleiter wird in der Hauptversammlung die Anmeldung von Wortmeldungen sowie die Worterteilung näher erläutern. Das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht nach -- 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG, Anträge und Wahlvorschläge zu stellen, sowie das in der Hauptversammlung bestehende Auskunftsrecht (wie nachstehend unter Ziffer III. 8. beschrieben) geltend zu machen.
Technische Mindestvoraussetzungen für die Teilnahme an der Videokommunikation sind ein Endgerät mit Kamera und Mikrofon (z.B. Computer, Tablet oder Smartphone) sowie ein aktueller Internetbrowser und eine stabile Internetverbindung. Das InvestorPortal unterstützt die gängigen aktuellen Browser (z.B. Chrome, Firefox, Edge). Es wird empfohlen, die technische Funktionsfähigkeit vorab zu testen.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die einen Redebeitrag anmelden, werden in einen virtuellen Warteraum geleitet. Im virtuellen Warteraum findet eine technische Vorprüfung der Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen dem Aktionär bzw. Bevollmächtigten und der Gesellschaft statt.
8. Frage-/ Auskunftsrecht gemäß ---- 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß -- 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Eine Einreichung von Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung ist nicht möglich. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten steht den Aktionären in der Versammlung ein Nachfragerecht gemäß -- 131 Abs. 1d AktG zu.
Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das Auskunftsrecht nach -- 131 Abs. 1 AktG sowie das Nachfragerecht gemäß -- 131 Abs. 1d AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts (siehe dazu Ziffer III. 7.) über das InvestorPortal wahrgenommen werden kann.
Zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre können Verlangen nach -- 131 Abs. 4 und Abs. 5 AktG im Wege der elektronischen Kommunikation über das InvestorPortal übermitteln.
9. Erklärungen von Widersprüchen
Elektronisch zur Versammlung zugeschaltete Aktionäre haben das Recht, Widerspruch zur Niederschrift gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation gemäß -- 118a Abs.1 Satz 2 Nr. 8 AktG in Verbindung mit -- 245 AktG zu erklären. Widersprüche sind elektronisch über das unter
https://www.bet-at-home.ag/de/shareholders-meeting/
erreichbare InvestorPortal zu übermitteln und sind ab dem Beginn der Hauptversammlung am 29. Mai 2026 bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.
10. Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen (-- 122 Abs. 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können gemäß -- 122 Abs. 2 AktG schriftlich (-- 126 BGB) verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekanntgemacht werden. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Nach -- 70 AktG bestehen bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hingewiesen wird. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts aus. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugang für ein Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist damit der 28. April 2026, 24:00 Uhr.
Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung sind an folgende Anschrift zu richten:
bet-at-home.com AG, - Vorstand -, Tersteegenstraße 30, D-40474 Düsseldorf
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden - unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.bet-at-home.ag/de/shareholders-meeting/
veröffentlicht.
11. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß ---- 126, 127 AktG
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die vor der Hauptversammlung gemäß den ---- 126, 127 AktG über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden sollen, müssen bis zum 14. Mai 2026, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse eingehen:
bet-at-home.com AG Tersteegenstraße 30 D-40474 Düsseldorf E-Mail: ir@bet-at-home.com
Nur unter der vorgenannten Adresse rechtzeitig eingegangene Gegenanträge nebst Begründung sowie Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.bet-at-home.ag/de/shareholders-meeting/
unverzüglich zugänglich gemacht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß den ---- 126, 127 AktG hierfür im Übrigen erfüllt sind. Unter der vorgenannten Internetadresse werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.
Gemäß -- 126 Abs. 4 AktG gelten zugänglich zu machende Anträge im Sinne von -- 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne von -- 127 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Das Stimmrecht kann zu solchen Anträgen und Wahlvorschlägen ausgeübt werden, sobald die Aktionäre die gesetzlichen oder satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts nachweisen können (siehe dazu vorstehend Ziffer III. 3.). Sofern der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Versammlung nicht behandelt werden. Elektronisch zur Versammlung zugeschaltete Aktionäre können gemäß -- 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG i.V.m. -- 130a Abs. 5 Satz 3 AktG Anträge und Wahlvorschläge auch in der Hauptversammlung im Rahmen ihres Rederechts im Wege der Videokommunikation über das InvestorPortal stellen.
12. Zeitangaben
Sämtliche in dieser Einberufung enthaltenen Zeitangaben beziehen sich auf die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Die MESZ entspricht der koordinierten Weltzeit (UTC) plus zwei Stunden.
13. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Der festgestellte Jahresabschluss der bet-at-home.com AG, der gebilligte Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht, jeweils für das Geschäftsjahr 2025, der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach ---- 289a, 315a HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 werden gemäß -- 124 a AktG unter
https://www.bet-at-home.ag/de/shareholders-meeting/
zugänglich gemacht. Ab der Einberufung der Hauptversammlung sind dort auch die weiteren Informationen zur Tagesordnung sowie nach -- 124a AktG zugänglich. Auf der vorgenannten Internetseite stehen auch die Angaben gemäß -- 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre (nach -- 122 Abs. 2, -- 126 Abs. 1 und Abs. 4, -- 127, -- 130a, -- 131 Abs. 1 AktG, -- 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 in Verbindung mit -- 245 AktG) zur Verfügung.
14. Beschlussfassungen
Zu Tagesordnungspunkt 1 soll kein Beschluss gefasst werden. Zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 sollen Abstimmungen erfolgen, die bindenden Charakter haben. Die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 7 hat empfehlenden Charakter. Für jede Abstimmung stehen die Optionen Befürwortung, Ablehnung oder Stimmenthaltung zur Verfügung.
15. Information für Aktionäre und Aktionärsvertreter zum Datenschutz
Die bet-at-home.com AG verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen sowie sonstigen aktienrechtlichen Erfordernissen nachzukommen, denen der Verantwortliche unterliegt (z.âB. Publikations- und Offenlegungspflichten). Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung einschließlich der Angaben gemäß Art. 12, 13 und 14 DSGVO, finden sich unter:
https://www.bet-at-home.ag/de/shareholders-meeting/
Düsseldorf, im April 2026
bet-at-home.com AG
Der Vorstand
(Ende)
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Aussender: bet-at-home.com AG
Tersteegenstrasse 30
40474 Düsseldorf
Deutschland
Ansprechpartner: Claus Retschitzegger
Tel.: +49 211 545 598 77
E-Mail: ir@bet-at-home.com
Website: www.bet-at-home.com
ISIN(s): DE000A0DNAY5 (Aktie)
Börse(n): Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart,
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April 20, 2026 09:58 ET (13:58 GMT)
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