EQS-CMS: AMAG Austria Metall AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen
17.04.2026 / 11:16 Uhr
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: AMAG Austria Metall AG / Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
AMAG Austria Metall AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen
2026-04-17 / 11:16 CET/CEST
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AMAG Austria Metall AG
Ranshofen, FN 310593f
ISIN AT00000AMAG3
Ermächtigung zum Rückerwerb und zur Wiederveräußerung eigener Aktien
In der am 16. April 2026 abgehaltenen 15. ordentlichen Hauptversammlung wurde der Vorstand ermächtigt:
1. gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 sowie Abs. 1a und 1b Aktiengesetz - unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen
Hauptversammlungsbeschlüsse vom 11. April 2024 - ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der
Gesellschaft zu erwerben, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% unter dem gewichteten
durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms und
der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% über dem gewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs
der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms beträgt, sowie zur Festsetzung der
Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende
Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu
veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über die
höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach insgesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10% des
Grundkapitals ausüben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7
Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter
Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als
Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.
2. die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen
oder wieder zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren
Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen
(§ 189a Z 7 Unternehmens-gesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
3. für die Dauer von 5 Jahren vom Tag der Beschlussfassung an ermächtigt, gemäß § 65 Abs. 1b Aktiengesetz - unter
gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 11. April 2024 - für die Veräußerung
eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die
Börse oder ein öffentliches Angebot festzusetzen und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts
(Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen.
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2026-04-17 CET/CEST
Originalinhalt anzeigen: EQS News
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: AMAG Austria Metall AG
Lamprechtshausener Straße 61
5282 Ranshofen
Österreich
Internet: www.amag-al4u.com
Ende der Mitteilung EQS News-Service
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April 17, 2026 05:16 ET (09:16 GMT)
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Letzte Aktualisierung:
17.04.2026 @ 13:10:11
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