EQS-CMS: AMAG Austria Metall AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen

17.04.2026 / 11:16 Uhr

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: AMAG Austria Metall AG / Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG 
AMAG Austria Metall AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen 
2026-04-17 / 11:16 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
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AMAG Austria Metall AG 
 
Ranshofen, FN 310593f 
 
ISIN AT00000AMAG3 
 
  
 
Ermächtigung zum Rückerwerb und zur Wiederveräußerung eigener Aktien 
 
  
 
In der am 16. April 2026 abgehaltenen 15. ordentlichen Hauptversammlung wurde der Vorstand ermächtigt: 
 
  
 
 1. gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 sowie Abs. 1a und 1b Aktiengesetz - unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen 
    Hauptversammlungsbeschlüsse vom 11. April 2024 - ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der 
    Gesellschaft zu erwerben, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% unter dem gewichteten 
    durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms und 
    der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% über dem gewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs 
    der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms beträgt, sowie zur Festsetzung der 
    Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende 
    Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu 
    veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über die 
    höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach insgesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10% des 
    Grundkapitals ausüben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in 
    Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 
    Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter 
    Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als 
    Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. 
  
 
 2. die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen 
    oder wieder zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren 
    Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen 
    (§ 189a Z 7 Unternehmens-gesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. 
  
 
 3. für die Dauer von 5 Jahren vom Tag der Beschlussfassung an ermächtigt, gemäß § 65 Abs. 1b Aktiengesetz - unter 
    gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 11. April 2024 - für die Veräußerung 
    eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die 
    Börse oder ein öffentliches Angebot festzusetzen und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts 
    (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. 
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2026-04-17 CET/CEST 
Originalinhalt anzeigen: EQS News 
 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  AMAG Austria Metall AG 
              Lamprechtshausener Straße 61 
              5282 Ranshofen 
              Österreich 
Internet:     www.amag-al4u.com 
  
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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2310228  2026-04-17 CET/CEST

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