EU fordert Google zur Offenlegung von Suchmaschinendaten auf
16.04.2026 / 13:23 Uhr
Von Edith Hancock
DOW JONES--Die Europäische Union (EU) hat der Alphabet-Tochter Google Richtlinien zur Offenlegung ihrer Suchdaten für Dritte vorgelegt. Damit soll der Suchmaschinenkonzern die digitalen Kartellvorschriften der EU erfüllen. Die EU-Kommission hatte im Januar ein Verfahren eingeleitet, um Google bei der Einhaltung der Vorgaben des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act - DMA) zu unterstützen. Am Donnerstag teilte die EU mit, dass sie dem Unternehmen nun vorläufige Ergebnisse übermittelt habe, die darauf abzielen, anderen Suchmaschinen Zugang zu Daten wie Rankings und Suchanfragen zu gewähren.
"Ziel der Maßnahmen ist es, Online-Suchmaschinen von Drittanbietern, den sogenannten 'Datenbegünstigten', zu ermöglichen, ihre Suchdienste zu optimieren und die Position von Google Search anzufechten", erklärte die Kommission.
Google erklärte daraufhin, der Vorschlag der Kommission würde das Unternehmen zwingen, Daten aus sensiblen Suchanfragen an Dritte weiterzugeben. "Wir werden uns weiterhin energisch gegen diese Übergriffigkeit wehren, die weit über das ursprüngliche Mandat des DMA hinausgeht und die Privatsphäre und Sicherheit der Menschen gefährdet", sagte Clare Kelly, die leitende Anwältin des Unternehmens für Wettbewerbsrecht.
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