PTA-News: ERWE Immobilien AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2026

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02.04.2026 / 15:30 Uhr

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

ERWE Immobilien AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2026

Frankfurt (pta000/02.04.2026/15:30 UTC+2)

ERWE Immobilien AG, Frankfurt am Main

ISIN DE000A1X3WX6

WKN A1X3WX

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2026

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

hiermit laden wir Sie zur

außerordentlichen Hauptversammlung der ERWE Immobilien AG

am 2. Juni 2026 um 10:00 Uhr (MESZ)

ein.

Die Hauptversammlung wird als Präsenzveranstaltung im

"Herriot's", Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main,

stattfinden.

              Tagesordnung 
 
              Anzeige des Verlusts des hälftigen Grundkapitals nach -- 92 Abs. 1 AktG 
 
              Der Vorstand der ERWE Immobilien AG zeigt der Hauptversammlung an, dass bei der Gesellschaft ein Verlust 
              in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. 
I. 
              Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist von der Verwaltung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung 
              vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den 
              Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß -- 92 Abs. 1 AktG beschränkt. 
 
              Der Vorstand wird der Hauptversammlung einen mündlichen Bericht zur Lage der Gesellschaft und zu den von 
              Vorstand und Aufsichtsrat zur Beseitigung des Verlustes vorgesehenen Maßnahmen erstatten. 
 
II.           Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung 
              Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes und etwaige Anträge und 
              Gegenanträge 
 
              Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an: 
 
              ERWE Immobilien AG 
              c/o UBJ.GmbH 
              Kapstadtring 10 
1.            22297 Hamburg 
              E-Mail: hv@ubj.de 
 
              Folgende Adresse steht für Anträge und Gegenanträge von Aktionären zur Verfügung: 
 
              ERWE Immobilien AG 
              Herriotstraße 1 
              60528 Frankfurt am Main 
 
              Weitere Angaben zur Durchführung der Hauptversammlung 
 
              Nach ---- 121 Abs. 3, 123 Abs. 2 S. 2, 126 Abs. 1 S. 1 AktG sind Gesellschaften, die nicht börsennotiert 
2.            i.S.v. -- 3 Abs. 2 AktG sind, verpflichtet, in der Einberufung Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und 
              Ort der Hauptversammlung, die Tagesordnung, die o.g. Adressen und die Person des Einberufenden anzugeben. 
              Folgende Hinweise werden freiwillig gegeben, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu 
              erleichtern. 
              Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
 
              Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach -- 16 der Satzung der 
              Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet haben und ihre 
              Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch einen Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform 
              durch den Letztintermediär gemäß -- 67c Abs. 3 AktG belegen. 
 
a) 
              Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf Montag, den 11. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), 
              (Nachweisstichtag) zu beziehen und muss der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung bis spätestens zum 
              Ablauf des 26. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der oben genannten Adresse zugehen. 
 
              Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft sowie den weiteren Hinweisen auf 
              der Internetseite der Gesellschaft entnehmen. 
 
              Stimmrechtsvertretung 
 
              Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
              Aktionäre können ihre Aktionärsrechte auf der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. 
              durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. 
              Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
              zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
              der Gesellschaft bedürfen der Textform (-- 126b BGB). 
 
              Intermediäre im Sinne von -- 67a Abs. 4 AktG, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere 
              Personen im Sinne von -- 135 Abs. 8 AktG können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende 
              Regelungen vorsehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte 
              weitere in -- 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Intermediärs im Sinne von -- 
              67a Abs. 4 AktG, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen Person im 
              Sinne von -- 135 Abs. 8 AktG beeinträchtigt gemäß -- 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe 
              nicht. 
 
              Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht ist auf der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der 
              oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung übermittelt wird, abgedruckt. Das Formular für die 
              Erteilung einer Vollmacht steht außerdem auf der Webseite der Gesellschaft im Bereich >>Investor 
              Relations/Hauptversammlungen<< unter der Internetadresse 
 
              http://www.erwe-ag.com/investor-relations/hauptversammlungen/ 
 
              zur Verfügung. 
 
              Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder gegenüber der Gesellschaft erklärt 
              bzw. nachgewiesen werden. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, die Erteilung der Vollmacht, den 
              Widerruf und den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs 
              der Gesellschaft möglichst bis zum Ablauf des 1. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), auf einem der folgenden 
              Wege zugehen zu lassen: 
 
              ERWE Immobilien AG 
              c/o UBJ.GmbH 
              Kapstadtring 10 
              22297 Hamburg 
              E-Mail: hv@ubj.de 
 
              Darüber hinaus können am Tag der Hauptversammlung Vollmachten und Weisungen an die Bevollmächtigten noch 
              bis zum Ende der Generaldebatte in Textform erteilt, geändert oder widerrufen werden. Auch im Fall einer 
              Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes form- und fristgerecht nach den 
              vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
b) 
              Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
 
              Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die das 
              Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre ausüben, vertreten zu lassen. Die Vollmacht ist in Textform 
              (-- 126b BGB) zu erteilen und muss Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Dazu kann das 
              Formular verwendet werden, das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird und auf der 
              Webseite der Gesellschaft im Bereich >>Investor Relations/Hauptversammlungen<< unter der Internetadresse 
 
              http://www.erwe-ag.com/investor-relations/hauptversammlungen/ 
 
              zur Verfügung steht. 
 
              Soweit zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine Weisung erteilt wird, werden sich die Stimmrechtsvertreter 
              bei diesen Punkten der Stimme enthalten. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine 
              Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die Weisung an die Stimmrechtsvertreter zu diesem 
              Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Weitere Hinweise zur 
              Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können die Aktionäre den Unterlagen entnehmen, 
              die ihnen nach erfolgter Anmeldung übersandt werden. 
 
              Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft 
              benannten Stimmrechtsvertreter, die Erteilung von Weisungen und den Widerruf möglichst bis zum 1. Juni 
              2026, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft auf einem der folgenden Wege zu übermitteln: 
 
              ERWE Immobilien AG 
              c/o UBJ.GmbH 
              Kapstadtring 10 
              22297 Hamburg 
              E-Mail: hv@ubj.de 
 
              Darüber hinaus können am Tag der Hauptversammlung Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter 
              noch bis zum Ende der Generaldebatte auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in 
              Textform erteilt, geändert oder widerrufen werden. Ein entsprechendes Formular erhalten 
              teilnahmeberechtigte Aktionäre bzw. ihre Vertreter am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle 
              zur Hauptversammlung. 
 
              Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten gilt automatisch als 
              Widerruf der zuvor an Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmachten und Weisungen. 
 
              Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind 
              Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes form- und fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen 
              erforderlich. 
 
              Hinweise zum Datenschutz 
 
              Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir 
              personenbezogene Daten über Sie und/oder Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die 
              Ausübung ihrer Rechte auf der Hauptversammlung zu ermöglichen. 
 
c) 
              Die ERWE Immobilien AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der 
              EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang 
              mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie auf der Webseite der 
              Gesellschaft im Bereich >>Investor Relations/Hauptversammlungen<< unter der Internetadresse 
 
              http://www.erwe-ag.com/investor-relations/hauptversammlungen/ 

Frankfurt am Main, im April 2026

ERWE Immobilien AG

Der Vorstand

(Ende)

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Aussender:            ERWE Immobilien AG 
                      Herriotstraße 1 
                      60528 Frankfurt am Main 
                      Deutschland 
Ansprechpartner:      ERWE Immobilien AG 
E-Mail:               h.haas@erwe-ag.com 
Website:              www.erwe-ag.com/kontakt 
ISIN(s):              DE000A1X3WX6 (Aktie) 
Börse(n):             Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Stuttgart, Tradegate BSX 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1775136600778 ]

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(END) Dow Jones Newswires

April 02, 2026 09:30 ET (13:30 GMT)

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