EQS-Adhoc: Mutares SE & Co. KGaA: Erfolgreicher Abschluss der Vorabplatzierung - Ausgabe von 1.076.166 Neuen Aktien mit einem Platzierungspreis von EUR 24,50 je Neuer Aktie
02.04.2026 / 08:14 Uhr
EQS-Ad-hoc: Mutares SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Kapitalerhöhung
Mutares SE & Co. KGaA: Erfolgreicher Abschluss der Vorabplatzierung - Ausgabe von 1.076.166 Neuen Aktien mit einem
Platzierungspreis von EUR 24,50 je Neuer Aktie
2026-04-02 / 08:14 CET/CEST
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Mutares SE & Co. KGaA: Erfolgreicher Abschluss der Vorabplatzierung - Ausgabe von 1.076.166 Neuen Aktien mit einem
Platzierungspreis von EUR 24,50 je Neuer Aktie
München, 02. April 2026 - Die Geschäftsführung der Mutares Management SE ("Geschäftsführung"), der persönlich haftenden
Gesellschafterin der Mutares SE & Co. KGaA (ISIN DE000A2NB650) ("Mutares" oder "Gesellschaft"), gibt bekannt, dass die
Vorabplatzierung im Rahmen der Kapitalerhöhung von bis zu 4.269.651 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien der
Gesellschaft ("Neue Aktien") an ausgewählte institutionelle Anleger im Wege eines beschleunigten
Bookbuilding-Verfahrens, die am 01. April 2026 angekündigt wurde, erfolgreich abgeschlossen wurde.
Alle 1.076.166 Neuen Aktien (die "Vorabplatzierungsaktien") wurden bei institutionellen Anlegern (i) außerhalb der
Vereinigten Staaten von Amerika unter Berufung auf Regulation S des U.S. Securities Acts von 1933 in der jeweils
geltenden Fassung ("Securities Act") und (ii) in den Vereinigten Staaten ausschließlich bei qualifizierten
institutionellen Käufern ("QIBs") im Sinne von Rule 144A des Securities Acts, die zugleich qualifizierte Käufer im
Sinne von Section 2(a)(51)(A) des U.S. Investment Company Acts von 1940 sind, platziert. Der Platzierungspreis wurde
auf EUR 24,50 je Neuer Aktie festgelegt, der zugleich den Bezugspreis je Neuer Aktie für die Bezugstranche darstellt
("Bezugspreis").
Die Zuteilung der Vorabplatzierungsaktien erfolgt am 02. April 2026, mit Handelstag am 08. April 2026 und
Abwicklungsdatum voraussichtlich am oder um den 10. April 2026, wobei die Aufnahme des Handels der
Vorabplatzierungsaktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) am selben Tag erfolgt.
Die verbleibenden 3.193.485 Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft auf Grundlage eines Dokuments gemäß
Art. 1 Abs. 4 Unterabs. 1 lit. (db)(iii) und Art. 1 Abs. 5 Unterabs. 1 lit. (ba)(iii) in Verbindung mit Anhang IX der
Verordnung (EU) 2017/1129 ("Prospektverordnung") der Gesellschaft (das "Anhang-IX-Dokument") im Wege mittelbarer
Bezugsrechte während der Bezugsfrist angeboten, die voraussichtlich am 8. April 2026 (einschließlich) beginnt und am
21. April 2026 (einschließlich) endet ("Bezugsfrist"), und zwar zum Bezugspreis von EUR 24,50 pro Neuer Aktie gemäß den
Bedingungen des Bezugsangebots ("Bezugstranche"). Das Bezugsverhältnis wurde auf 5:1 festgelegt, d.h. fünf (5)
Bestehende Aktien berechtigen zum Bezug einer (1) Neuen Aktie zum Bezugspreis. Die Veröffentlichung des Bezugsangebots
im Bundesanzeiger wird voraussichtlich heute erfolgen.
Cantor fungiert als Sole Global Coordinator und gemeinsam mit Metzler Bank und Stifel als Joint Bookrunners (zusammen
die "Joint Bookrunners").
HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND WICHTIGER HINWEIS
Diese Veröffentlichung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan oder einer
anderen Rechtsordnung veröffentlicht, verbreitet oder übermittelt werden, in der die Verbreitung oder Veröffentlichung
rechtswidrig wäre. Sie enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder in einer Rechtsordnung, in
der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Aktien der Gesellschaft
dar. Ein öffentliches Angebot der Neuen Aktien in der Bezugstranche in Deutschland erfolgt ausschließlich auf Grundlage
des in deutscher Sprache erstellten Dokuments gemäß der Prospektausnahme nach Artikel 1 Absatz 4 Unterabsatz 1
Buchstabe (db)(iii) und Artikel 1 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe (ba)(iii) in Verbindung mit Anhang IX der Verordnung
(EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (die "Prospektverordnung") der Gesellschaft
(das "Anhang-IX-Dokument"), das in elektronischer Form bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
("BaFin") eingereicht wird und voraussichtlich heute auf der Website der Gesellschaft (ir.mutares.com) im Bereich
"Aktie—Kapitalerhöhung 2026" veröffentlicht wird. Eine Billigung des Anhang-IX-Dokuments durch die BaFin ist weder
erforderlich noch wurde sie erteilt. Aktionären und Anlegern wird empfohlen, das Anhang-IX-Dokument sorgfältig zu
lesen, bevor sie eine Entscheidung über die Ausübung, den Erwerb oder den Verkauf von Bezugsrechten treffen, und
insbesondere die im Abschnitt "Risikofaktoren" beschriebenen Risiken bei ihrer Anlageentscheidung zu berücksichtigen.
Angesichts der derzeit hohen Volatilität der Aktienkurse und des Marktumfelds sollten sich Aktionäre vor Ausübung
etwaiger Bezugsrechte zum Bezugspreis auch über den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft informieren. Das
Anhang-IX-Dokument ist verfügbar. Es wird ferner empfohlen, dass Anleger die auf der Website der Gesellschaft (https://
ir.mutares.com/veroeffentlichungen/) verfügbaren Finanzberichte, einschließlich des Jahresabschlusses der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2024, sowie die weiteren auf der Website der Gesellschaft verfügbaren Informationen lesen und bei
ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen, auch in Bezug auf Risiken.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Aktien wurde kein Prospekt erstellt und wird auch kein Prospekt erstellt
werden. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der Bezugsrechte und/oder der Neuen Aktien sollte nur auf Grundlage des
Anhang-IX-Dokuments und der öffentlich verfügbaren Informationen über die Gesellschaft getroffen werden.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums außer Deutschland richtet sich diese Veröffentlichung
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 Buchstabe (e) der EU-Prospektverordnung
sind.
Diese Veröffentlichung darf nur im Vereinigten Königreich verbreitet werden und richtet sich ausschließlich an
Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Absatz 15 des Schedule 1 der Public Offers and Admissions to Trading
Regulations 2024 (POATR) sind und die zudem (i) professionelle Anleger im Sinne von Artikel 19 Absatz 5 der Financial
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Order") oder (ii)
high net worth companies im Sinne von Artikel 49 Absatz 2 Buchstabe (a) bis (d) der Order oder andere Personen sind, an
die diese Mitteilung anderweitig rechtmäßig übermittelt werden darf (alle diese Personen zusammen als "relevante
Personen" bezeichnet). Die Neuen Aktien stehen ausschließlich relevanten Personen zur Verfügung und jede Einladung,
jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb der Neuen Aktien wird
ausschließlich mit relevanten Personen abgeschlossen. Personen, die keine relevanten Personen sind, dürfen nicht auf
Grundlage dieser Materialien oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen.
Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin
genannten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung
("Securities Act") registriert. Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur mit Registrierung oder auf
Grundlage einer Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Acts angeboten oder verkauft werden.
In den Vereinigten Staaten findet kein öffentliches Angebot dieser Wertpapiere statt. Cantor Fitzgerald Ireland
Limited, B. Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft und Stifel Europe Securities SAS (zusammen die
"Konsortialbanken") handeln im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Aktien (das "Angebot") ausschließlich für die
Gesellschaft und für niemand anderen. Im Zusammenhang mit dem Angebot werden die Konsortialbanken niemand anderen als
ihren Kunden betrachten und sind gegenüber niemand anderem als der Gesellschaft dafür verantwortlich, den Schutz zu
gewähren, den sie ihren Kunden gewähren, oder Beratung im Zusammenhang mit dem Angebot, dem Inhalt dieser
Bekanntmachung oder einer anderen in dieser Bekanntmachung genannten Transaktion, Vereinbarung oder sonstigen
Angelegenheit zu erteilen.
Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen. Diese
zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Ansichten, Erwartungen, Annahmen und Informationen der
Geschäftsführung der Gesellschaft. Zukunftsgerichtete Aussagen sind keine Garantien für die künftige Entwicklung und
sind mit bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden. Aufgrund verschiedener Faktoren können die
tatsächlichen künftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von den in diesen Aussagen beschriebenen
abweichen; weder die Gesellschaft noch eine andere Person übernimmt irgendeine Verantwortung für die Richtigkeit der in
dieser Mitteilung enthaltenen Meinungen oder der zugrunde liegenden Annahmen. Die Gesellschaft übernimmt keine
Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Mitteilung zu aktualisieren. Darüber hinaus ist zu beachten, dass
alle zukunftsgerichteten Aussagen nur zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung Geltung haben und dass weder die
Gesellschaft noch die Konsortialbanken eine Verpflichtung übernehmen, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben,
zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder an die tatsächlichen Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Keine der Gesellschaft und der Konsortialbanken (zusammen die "Personen") oder deren jeweilige Geschäftsführer,
leitende Angestellte, persönlich haftende Gesellschafter, Mitarbeiter, Bevollmächtigte, verbundene Unternehmen,
Aktionäre oder Berater solcher Personen (die "Vertreter") können Sie über Änderungen informieren noch sind sie
verpflichtet, die Bekanntmachung zu aktualisieren oder auf dem neuesten Stand zu halten oder dem Empfänger Zugang zu
zusätzlichen Informationen zu gewähren, die in diesem Zusammenhang entstehen könnten, mit Ausnahme der Offenlegungen,
die nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Diese Bekanntmachung stellt keine Anlage-, Rechts-,
Buchhaltungs-, regulatorische, steuerliche oder sonstige Beratung dar. Keine Person ist befugt, Informationen zu
erteilen oder Erklärungen abzugeben, die nicht in dieser Bekanntmachung enthalten sind oder nicht mit ihr
übereinstimmen; solche Informationen oder Erklärungen dürfen, sofern sie erteilt oder abgegeben werden, nicht als von
der Gesellschaft oder einer Konsortialbank autorisiert angesehen werden.
DIESES DOKUMENT IST KEIN PROSPEKT, SONDERN EINE WERBEMITTEILUNG. ANLEGER SOLLTEN DIE IN DIESEM DOKUMENT GENANNTEN
AKTIEN AUSSCHLIESSLICH AUF GRUNDLAGE DER IM ANHANG-IX-DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN ZEICHNEN ODER ERWERBEN.
Ende der Insiderinformation
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Originalinhalt anzeigen: EQS News
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mutares SE & Co. KGaA
Arnulfstr.19
80335 München
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Telefon: +49 (0)89-9292 776-0
Fax: +49 (0)89-9292 776-22
E-Mail: ir@mutares.de
Internet: www.mutares.de
ISIN: DE000A2NB650
WKN: A2NB65
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart,
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