EQS-CMS: Andritz AG: Ermächtigungen des Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien (Tagesordnungspunkt 9.)

zur Gattung

26.03.2026 / 14:04 Uhr

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Andritz AG / Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG 
Andritz AG: Ermächtigungen des Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien 
(Tagesordnungspunkt 9.) 
2026-03-26 / 14:04 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
Die 119. ordentliche Hauptversammlung der Andritz AG fasste am 26. März 2026 folgende Beschlüsse: 
Ermächtigungen des Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien (Tagesordnungspunkt 9.) 
 1. Der Vorstand wird gem § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem 1. April 2026 ermächtigt, eigene 
    Aktien der Gesellschaft im gesetzlich jeweils höchst zulässigen Ausmaß zu erwerben und, ohne dass die 
    Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls diese Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung 
    des Aufsichtsrats einzuziehen. Der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die 
    Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer 
    Zwecke durch die Gesellschaft, mit ihr verbundene Unternehmen oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. 
      
 2. Der Vorstand der ANDRITZ AG wird ermächtigt, den Erwerb über die Börse zu beschließen. Der außerbörsliche Erwerb 
    unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter 
    Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss). 
      
 3. Der Gegenwert pro Stückaktie darf jeweils den anteiligen Betrag pro Aktie am Grundkapital nicht unterschreiten. Der 
    höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert pro Stückaktie darf nicht mehr als 10% über dem durchschnittlichen, 
    ungewichteten Börsenschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen zehn Handelstage an der Wiener 
    Börse liegen. 
      
 4. Sowohl dieser Beschluss als auch das darauf beruhende Rückkaufprogramm und ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm 
    sowie deren jeweilige Dauer sind zu veröffentlichen. 
      
 5.  Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
    die erworbenen eigenen Aktien auch auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu 
    jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu veräußern oder zu verwenden und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der 
    Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechts). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in 
    mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. 
      
 6. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung der Gesellschaft, die sich durch die Einziehung der 
    eigenen Aktien ergeben, zu beschließen. 
Graz, am 26. März 2026 
Der Vorstand 
  
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
2026-03-26 CET/CEST 
Originalinhalt anzeigen: EQS News 
 
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Andritz AG 
              Stattegger Straße 18 
              8045 Graz 
              Österreich 
Internet:     www.andritz.com 
  
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
=------------ 

2298590  2026-03-26 CET/CEST

Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2298590&application_name=news&site_id=dow_jones%7e%7e%7ebed8b539-0373-42bd-8d0e-f3efeec9bbed

(END) Dow Jones Newswires

March 26, 2026 09:04 ET (13:04 GMT)

zur Übersicht mit allen Meldungen

ein Service von
DOW JONES

Copyright © 2026 Tradegate Exchange GmbH
Bitte beachten Sie das Regelwerk

DAX®, MDAX®, TecDAX® und SDAX® sind eingetragene Markenzeichen der ISS STOXX Index GmbH
EURO STOXX®-Werte bezeichnet Werte der Marke „EURO STOXX“ der STOXX Limited und/oder ihrer Lizenzgeber
TRADEGATE® ist eine eingetragene Marke der Tradegate AG

Kurse in EUR; Fremdwährungsanleihen in der jeweiligen Währung
Zeitangaben in CET (UTC+1)