EQS-Adhoc: Meta Wolf AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bar- und Sacheinlagen
17.03.2026 / 10:58 Uhr
EQS-Ad-hoc: Meta Wolf AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Kapitalerhöhung
Meta Wolf AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bar- und Sacheinlagen
2026-03-17 / 10:58 CET/CEST
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Meta Wolf AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bar- und Sacheinlagen
Kranichfeld, 17. März 2026 - Der Vorstand der Meta Wolf AG ("Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates
eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten für die bestehenden Aktionäre unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten
Kapitals 2025 der Gesellschaft beschlossen. Zu diesem Zweck soll das Grundkapital der Gesellschaft von
EUR 24.914.813,00 um bis zu EUR 8.304.938,00 auf bis zu EUR 33.219.751,00 durch die Ausgabe von bis zu 8.304.938 auf
den Inhaber lautenden Stückaktien, mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 und mit
Gewinnanteilsberechtigung wie alle anderen ausstehenden Aktien der Gesellschaft, einschließlich voller
Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2025 ("Neue Aktien"), erhöht werden ("Kapitalerhöhung"). Das
Bezugsverhältnis wurde auf 3 : 1 festgelegt, d.h. drei bestehende Aktien der Gesellschaft berechtigen zum Bezug von
einer Neuen Aktie.
Die Kapitalerhöhung erfolgt sowohl gegen Bar- als auch gegen Sacheinlagen. Den Aktionären der Gesellschaft (mit
Ausnahme der Aktionärin LUBANCO PTE. Ltd., Singapur, ("Lubanco"), einer 100 %-igen Tochtergesellschaft des
Großaktionärs Thomas Wolf) werden im Rahmen der Kapitalerhöhung 6.055.361 Neue Aktien gegen Bareinlage im Wege des
mittelbaren Bezugsrechts zu einem Bezugspreis in Höhe von EUR 2,75 je Neuer Aktie nach näherer Maßgabe des
voraussichtlich am 19. März 2026 im Bundesanzeiger zu veröffentlichenden Bezugsangebots angeboten. Die Bezugsfrist wird
voraussichtlich am 20. März 2026 (einschließlich) beginnen und am 2. April 2026 (einschließlich) enden. Ein börslicher
Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen. Es ist vorgesehen, dass die Nettoemissionserlöse aus der Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen zur teilweisen Tilgung der Darlehensforderungen (wie im Folgenden definiert) verwendet werden sollen.
Der Lubanco wird die Gelegenheit gegeben, die Rückzahlungsforderungen gegen die Gesellschaft aus fünf gewährten
Gesellschafterdarlehen im Gesamtnennbetrag von insgesamt EUR 21,3 Mio., zuzüglich Zinsansprüchen, die sich zum 17. März
2026 auf rd. EUR 1,3 Mio. belaufen, (zusammen "Darlehensforderungen") als Sacheinlage einzubringen, soweit diese nicht
durch die Erlöse der Barkapitalerhöhung getilgt werden, wobei EUR 2,75 Nennbetrag an Darlehensforderungen zum Bezug
einer Neuen Aktie berechtigen. Der Großaktionär Thomas Wolf hat sich verpflichtet, seine sämtlichen Bezugsrechte, die
zum Bezug von bis zu 4.593.408 Neuen Aktien berechtigen, an Lubanco zu übertragen. Neue Aktien, die auf die von Thomas
Wolf übertragenen Bezugsrechte entfallen oder für die Bezugsrechte nicht ausgeübt wurden, werden von der Lubanco gegen
Einbringung der Darlehensforderungen im Wege der Sacheinlage erworben. Darüber hinaus findet eine Privatplatzierung der
Neuen Aktien nicht statt.
Die Kapitalerhöhung dient dazu, die Verschuldung der Gesellschaft durch die vollständige Tilgung bzw. Einbringung der
Darlehensforderungen zu reduzieren und für die Zukunft Zinsen einzusparen und damit ihren finanziellen Spielraum zu
erhöhen sowie ihr Rating zu verbessern. Das endgültige Volumen der Kapitalerhöhung, das nach dem Ende der Bezugsfrist
festgesetzt werden soll, ist durch diesen Zweck begrenzt und wird angesichts des insgesamt zu tilgenden bzw.
einzubringenden Betrags der Darlehensforderungen voraussichtlich EUR 8.217.247,00 betragen.
Das Angebot der Neuen Aktien gegen Bareinlage erfolgt ausschließlich auf der Basis eines bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht zu hinterlegenden Dokuments der Gesellschaft gemäß Art. 1 Abs. 4 Unterabs. 1 lit. db)
iii) und Art. 1 Abs. 5 Unterabs. 1 lit. ba) iii) in Verbindung mit Anhang IX der Verordnung (EU) 2017/1129. Dieses
Dokument wird voraussichtlich am 18. März 2026 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.metawolf.com) unter der
Rubrik "Investoren" im Bereich "Publikationen" unter "Kapitalerhöhung 2026" (https://www.metawolf.com/de/
investor-relations) veröffentlicht und enthält alle weiteren Einzelheiten zur Kapitalerhöhung.
WICHTIGE HINWEISE:
Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Information sind nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den oder in
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Vereinigten Staaten von Amerika und des Districts of Columbia) ("Vereinigte Staaten"), in Kanada, in Australien, in
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informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung
kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot oder einen Teil eines Angebots zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf
oder Bezug von Aktien der Meta Wolf AG ("Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder irgendeinem
anderen Land dar. Die Aktien der Gesellschaft sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act
von 1933, in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") registriert werden und dürfen in den Vereinigten Staaten
ohne die Registrierung oder die Inanspruchnahme einer entsprechenden Ausnahmeregelung von der
Registrierungsverpflichtung nach dem Securities Act, oder in einer Transaktion die nicht den
Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegt, weder angeboten noch verkauft werden.
***
Kontakt:
Sandy Möser
Vorstand
Bahnhofstr. 15
99448 Kranichfeld
T +49 36450 33-215
F +49 36450 33-218
E investor.relations@muehl.de
Ende der Insiderinformation
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Meta Wolf AG
Bahnhofstraße 15
99448 Kranichfeld
Deutschland
Telefon: 036450-33215
Fax: 036450-33218
E-Mail: investor.relations@metawolf.com
Internet: https://metawolf.com
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WKN: A25420
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