EQS-Adhoc: voestalpine AG: voestalpine AG stockt die 2023 begebenen Wandelschuldverschreibungen um bis zu EUR 35 Millionen auf
02.03.2026 / 09:46 Uhr
EQS-Ad-hoc: voestalpine AG / Schlagwort(e): Anleiheemission/Transaktion eigene Aktien
voestalpine AG: voestalpine AG stockt die 2023 begebenen Wandelschuldverschreibungen um bis zu EUR 35 Millionen auf
2026-03-02 / 09:46 CET/CEST
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voestalpine AG stockt die 2023 begebenen Wandelschuldverschreibungen um bis zu EUR 35 Millionen auf
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER FREIGABE IN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON
AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN EINE JURISDIKTION, IN DER DAS ANGEBOT ODER DER VERKAUF DER
WERTPAPIERE NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.
Der Vorstand der voestalpine AG ("voestalpine") hat aufgrund des derzeit günstigen Marktumfelds heute beschlossen,
nicht nachrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2028 im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR
35 Millionen (die "Schuldverschreibungen") als Aufstockungstranche der bereits 2023 begebenen
Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 250 Millionen (die "Wandelschuldverschreibungen 2023")
anzubieten (das "Angebot").
Die Schuldverschreibungen werden zu einem im Rahmen des Platzierungsverfahrens festzulegenden Emissionskurs in einer
Stückelung von je EUR 100.000 begeben und, sofern sie nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft worden
sind, am oder um den 28. April 2028 zum Nennbetrag zuzüglich Zinsen zurückgezahlt.
Der Vorstand hat heute zudem beschlossen, zur Ausgabe an Gläubiger der Schuldverschreibungen, die von den ihnen
gewährten Wandlungsrechten auf Aktien der Gesellschaft bis zum Ende der Laufzeit Gebrauch machen, so wie für die
Wandelschuldverschreibungen 2023 (siehe Ad-Hoc Meldung vom 01. Dezember 2025) eigene Aktien zu verwenden. Der Stand
eigener Aktien beträgt aktuell 7.098.547 (= 3,98% des Grundkapitals). Für die Unterlegung sämtlicher Wandlungsrechte
der Wandelschuldverschreibungen 2023 inkl. Aufstockungstranche würden auf Basis des aktuellen Wandlungspreises (= rd.
EUR 40,49) bis zu 7.039.227 Aktien (= 3,94% des Grundkapitals) benötigt werden.
Das Angebot wird im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) erfolgen. Das Angebot
erfolgt ausschließlich an institutionelle Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß Regulation S
des U.S. Securities Act 1933 in der jeweils gültigen Fassung, sowie außerhalb von Australien, Japan, Südafrika und
anderen Jurisdiktionen, in denen das Angebot oder der Verkauf der Schuldverschreibungen nach geltendem Recht verboten
wäre. Die Bezugsrechte der bestehenden Aktionäre auf Schuldverschreibungen werden ausgeschlossen.
Die Durchführung des Angebotes ist, abhängig von der Zustimmung des Aufsichtsrates und den gegebenen Marktbedingungen,
frühestens für die 2. Märzhälfte geplant.
Das Ergebnis des Angebots wird in einer separaten Pressemitteilung bekannt gegeben.
Hingewiesen wird in diesen Zusammenhang auf die Ad-hoc Meldung vom 01. Dezember 2025 sowie auf die Berichte des
Vorstandes gemäß § 65 Abs 1b iVm § 171 Abs 1 Aktiengesetz vom 01. Dezember 2025 und vom 02. März 2026. Die Ad-hoc
Meldung und die Berichte sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.voestalpine.com - Investoren - IR News /
Insiderinformation) zugänglich.
Die voestalpine AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß § 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über
die Internetseite der Gesellschaft www.voestalpine.com - Investoren - Aktien) zu erfüllen.
WICHTIGE HINWEISE
Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer
Territorien und Besitztümer, die "Vereinigten Staaten"), Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen
Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen
werden und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über
solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung
der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von
Wertpapieren der voestalpine oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder einer
anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in
irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden. Die
angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung
(der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei
denn, sie sind registriert oder von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen, die (i) professionelle Anleger gemäß
Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen
Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen
(Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen
als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses
Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich
dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.
In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene
Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/
1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (in seiner jeweils gültigen Fassung) (die
"Prospektverordnung") sind.
Die Schuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR, im Vereinigten Königreich oder anderswo
angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten,
verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Es wurde kein PRIIPs-Basisinformationsblatt (Key Information
Document - KID) erstellt, das für Kleinanleger im EWR, im Vereinigten Königreich oder anderswo nicht verfügbar ist.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser
Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre.
Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen
Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.
Rückfragehinweis
voestalpine AG
Peter Fleischer
Head of Investor Relations
voestalpine-Straße 1
4020 Linz, Austria
T. +43/50304/15-9949
peter.fleischer@voestalpine.com
Ende der Insiderinformation
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2026-03-02 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group
Originalinhalt anzeigen: EQS News
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: voestalpine AG
voestalpine-Straße 1
4020 Linz
Österreich
Telefon: +43 50304/15-9949
Fax: +43 50304/55-5581
E-Mail: IR@voestalpine.com
Internet: www.voestalpine.com
ISIN: AT0000937503
WKN: 897200
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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