PTA-HV: Aeronics Neura System Aktiengesellschaft: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

02.02.2026 / 15:30 Uhr

Hauptversammlung gemäß -- 121 Abs. 4a AktG

Aeronics Neura System Aktiengesellschaft: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Frankfurt am Main (pta000/02.02.2026/15:30 UTC+1)

Aeronics Neura System Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main

- ISIN DE000A1R1C81 - - WKN A1R1C8 -

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

am Mittwoch, 11. März 2026, um 09:30 Uhr

im Main Tower, 31. OG. Skyline 2 Neue Mainzer Str. 52-58, DE-60311 Frankfurt am Main

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

              Beschlussfassung über die Änderung der Firma der Gesellschaft und entsprechende Änderung der Satzung 
 
              Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, -- 1 Abs. 1 der Satzung der Aeronics Neura System 
1.            Aktiengesellschaft wie folgt neu zu fassen: 
 
              "1. Die Firma der Gesellschaft lautet United Eco Solutions Aktiengesellschaft" 
 
              Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstands und die entsprechende Änderung der Satzung 
 
              Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, -- 2 der Satzung der Aeronics Neura System Aktiengesellschaft wie 
              folgt neu zu fassen: 
 
              "-- 2 Gegenstand des Unternehmens 
 
              1. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, der Erwerb, die Verwaltung und der Handel von 
              Projekten, Zertifikaten und Technologien im Bereich erneuerbare Energien, Klimaschutz und nachhaltige 
              Entwicklung, insbesondere die Generierung, Validierung, Verifizierung und Vermarktung von 
              CO2-Emissionsgutschriften ("Carbon Credits") nach internationalen Standards. 
 
2. 
              2. Die Gesellschaft kann ferner Beratungs-, Management- und Servicedienstleistungen in diesen Bereichen 
              erbringen sowie Beteiligungen an Unternehmen mit vergleichbarem oder ergänzendem Geschäftszweck halten. 
 
              3. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen und Handlungen zu 
              ergreifen, welche mit den vorgenannten Tätigkeiten zusammenhängen oder ihnen unmittelbar oder mittelbar 
              förderlich erscheinen. 
 
              4. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihren Unternehmensgegenstand unmittelbar oder durch Konzern- oder 
              Beteiligungsgesellschaften (einschließlich Gemeinschaftsunternehmen) zu verwirklichen. Sie kann auf den 
              in Abs. 2.1 bezeichneten Geschäftszweigen auch selbst tätig werden. Sie kann sich auf einen Teil der in 
              Abs. 2.1 genannten Tätigkeiten beschränken. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, 
              Beteiligungsgesellschaften gründen, Beteiligungen erwerben, strukturell verändern, unter einheitlicher 
              Leitung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken, Beteiligungen veräußern 
              und ferner Unternehmen sowie Kooperationsverträge jeder Art abschließen." 
 
              Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates und die Wahl von Ersatzmitgliedern des 
              Aufsichtsrates 
 
              Der Aufsichtsrat der Aeronics Neura Systems Aktiengesellschaft setzt sich nach ---- 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 
              101 Abs. 1 AktG sowie 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Aeronics Neura System Aktiengesellschaft aus drei 
              von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. -- 108 Abs. 3 AktG schreibt vor, dass bei 
              jeder Beschlussfassung des Aufsichtsrates mindestens 3 Aufsichtsratsmitglieder an einer Beschlussfassung 
              teilnehmen müssen. Tritt ein Aufsichtsrat der Gesellschaft vorzeitig zurück, ist der Aufsichtsrat bis zu 
              einer Ersatzwahl oder einer gerichtlichen Bestellung gem. -- 104 AktG handlungsunfähig. Vorstand und 
              Aufsichtsrat schlagen vor, die Aufsichtsratsmitglieder Herrn Alexander Stichnoth und Florian Hoertlehner 
              vorzeitig wieder zu wählen, jeweils mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung dieser außerordentlichen 
              Hauptversammlung und für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
              Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2028 beschließt: 
 
              a) Herrn Alexander Stichnoth, selbstständiger Bootsdesigner, wohnhaft in Hamburg, Deutschland 
 
              b) Herrn Florian Hoertlehner, Vermögensverwalter, wohnhaft in Berlin, Deutschland 
 
              c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, im Falle der vorzeitigen Wiederwahl von Herrn Alexander 
              Stichnoth folgendes Ersatzmitglied für Herrn Alexander Stichnoth zu wählen: 
 
              _ Frau Ylva Pavlov Kristiansen, selbständige Unternehmerin, wohnhaft in Stockholm, Schweden 
 
              d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, im Falle der vorzeitigen Wiederwahl von Herrn Florian 
              Hoertlehner folgendes Ersatzmitglied für Herrn Florian Hoerthlehner zu wählen: 
 
              _ Frau Carina Björklund Bardun, Finanzdirektorin, wohnaft in Akersberga, Schweden 
 
              jeweils mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung dieser Hauptversammlung und für die Zeit bis zur 
              Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
              Geschäftsjahr 2028 beschließt. 
 
              Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlvorschläge 
              entscheiden zu lassen. 
 
              Angaben nach -- 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
3. 
              Herr Alexander Stichnoth ist Mitglied in folgenden (i) anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
              / oder (ii) vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
              (i) andere gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte: -- keine; 
 
              (ii) vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: -- keine. 
 
              Herr Florian Hoertlehner ist Mitglied in folgenden (i) anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
              / oder (ii) vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
              (i) andere gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte: 
 
              - Gamigo AG mit Sitz in Hamburg 
 
              (ii) vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
              - Rihla Exploration Mining Corp., Toronto, Kanada. 
 
              Frau Ylva Pavlov Kristiansen ist Mitglied in folgenden (i) anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
              und / oder (ii) vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
              (i) andere gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte: -- keine; 
 
              (ii) vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: -- keine. 
 
              Frau Carina Björklund Bardun ist Mitglied in folgenden (i) anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
              und / oder (ii) vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
              (i) andere gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte: -- keine; 
 
              (ii) vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: -- keine. 

WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

              Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
              Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß -- 15 der Satzung der 
              Aeronics Neura System Aktiengesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage 
              eines Nachweises ihres Aktienbesitzes anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgend 
              mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs 
              nicht mitzurechnen ist. Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
              Ausübung des Stimmrechts reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär 
              gemäß -- 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. 
              Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachfolgend mitgeteilten 
              Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht 
              mitzurechnen ist. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen somit der Gesellschaft 
              spätestens bis Mittwoch, 4. März 2026, 24:00 Uhr (MEZ), unter der folgenden Adresse zugehen: 
 
              Aeronics Neura System Aktiengesellschaft 
              Münchener Straße 10 
              DE-60329 Frankfurt am Main 
              E-Mail: hv@aeronicsneurasystem.com 
 
1.            Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf Geschäftsschluss des 17. Februar 2026, 24:00 Uhr (MEZ), 
              ("Nachweisstichtag") zu beziehen. 
 
              Nach Eingang der Anmeldung mit beigefügtem Nachweis des Anteilsbesitzes erhalten die 
              teilnahmeberechtigten Aktionäre die Eintrittskarte von der Anmeldestelle. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
              Unterlagen für die Hauptversammlung sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten, möglichst frühzeitig 
              für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
              Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
              Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
              Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem 
              Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerung des 
              Anteilsbesitzes verbunden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes 
              nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
              Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Anteilsbesitz nach dem 
              Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
              Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Anteilsbesitz nach dem Nachweisstichtag. Personen, 
              die erst nach dem Nachweisstichtag erstmals Anteilsbesitz erwerben, sind nur teilnahme- und 
              stimmberechtigt, soweit sie sich vom bisherigen, teilnahmeberechtigten Inhaber bevollmächtigen oder zur 
              Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
              Verfahren für die Stimmabgabe 
 
              Bevollmächtigung 
 
              Aktionäre können sich hinsichtlich der Teilnahme an der Hauptversammlung und der Ausübung ihres 
              Stimmrechts in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine 
              Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. 
 
              Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung 
              zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich (siehe oben unter 
              "Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts"). 
              Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann gemäß -- 134 Abs. 3 Satz 2 AktG die 
              Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
              Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
              Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber 
              der Gesellschaft erklärt werden. 
 
              Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das 
              Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt 
              wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
              www.aeronicsneurasystem.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
              zum Download zur Verfügung. 
 
              Der Nachweis der Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der 
              Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Ferner kann der Nachweis über die 
              Bestellung eines Bevollmächtigten per Post oder E-Mail bis spätestens Dienstag, 10. März 2026, 24:00 Uhr 
              (MEZ), an folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse übermittelt, geändert oder widerrufen werden 
 
              Aeronics Neura System Aktiengesellschaft 
              Münchener Straße 10 
              DE-60329 Frankfurt am Main 
              E-Mail: hv@aeronicsneurasystem.com 
 
2.            Bei Bevollmächtigung eines Intermediären, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder 
              diesen gemäß -- 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Instituten bzw. Unternehmen ist 
              die Vollmachterteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachterteilung muss dabei 
              vollständig sein und darf nur die mit der Stimmrechtsausübung verbundenen Erklärungen enthalten. 
              Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder andere mit 
              diesen gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Instituten bzw. Unternehmen bevollmächtigen wollen, 
              werden gebeten, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
              abzustimmen. Auf das besondere Verfahren nach -- 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen. 
 
              Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter 
 
              Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
              Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) vertreten lassen. Auch in diesem Fall sind 
              eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
              zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich (siehe oben unter "Voraussetzung für die Teilnahme an der 
              Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts"). Die Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der 
              Gesellschaft und ihr Widerruf bedürfen der Textform. Aktionäre, die die Stimmrechtsvertreter der 
              Gesellschaft bevollmächtigen möchten, können hierfür das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer 
              Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf 
              der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
              www.aeronicsneurasystem.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
              zum Download zur Verfügung. 
 
              Form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären bieten wir an, 
              die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu 
              bevollmächtigen. Ferner können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft per 
              Post oder E-Mail bis spätestens Dienstag, 10. März 2026, 24:00 Uhr (MEZ), an die vorstehend im Abschnitt 
              "Bevollmächtigung" genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse übermittelt werden. 
 
              Soweit die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall 
              Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
              entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Soweit keine ausdrückliche oder eine 
              widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, werden sich die Stimmrechtsvertreter der 
              Gesellschaft bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter der 
              Gesellschaft können weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Gegen- oder 
              Verfahrensanträgen entgegennehmen. 
 
              Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld 
              der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch 
              als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
 
              Weitere Rechte der Aktionäre 
 
              Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach -- 122 Abs. 2 AktG 
 
              Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von 
              EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
              gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
              Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; 
              der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher 
              Zugangstermin ist also Montag, 9. Februar 2026, 24:00 Uhr (MEZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen 
              werden nicht berücksichtigt. 
 
              Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir, an die folgende Adresse zu übermitteln: 
 
              Aeronics Neura System Aktiengesellschaft 
              Vorstand 
              Münchener Straße 10 
              DE-60329 Frankfurt am Main 
 
              Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, sofern sie nicht bereits mit der Einberufung 
              bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
              solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
              Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetadresse 
 
              www.aeronicsneurasystem.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
              zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
              Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß ---- 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
              Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem 
              bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder des 
              Aufsichtsrats unterbreiten. 
 
              Vorbehaltlich -- 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die 
              mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht 
              mitzurechnen sind, also spätestens am Dienstag, 24. Februar 2026, 24:00 Uhr (MEZ), bei der Gesellschaft 
              eingehen, den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie ggfs. der Begründung 
              unverzüglich im Internet unter 
 
3. 
              www.aeronicsneurasystem.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
              zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht. 
 
              Zusätzlich zu den in -- 126 Abs. 2 und 3 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag 
              unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und 
              Wohnort des Kandidaten enthält. 
 
              Etwaig zugänglich zu machende Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge sind 
              ausschließlich an die folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse zu übermitteln: 
 
              Aeronics Neura System Aktiengesellschaft 
              Münchener Straße 10 
              DE-60329 Frankfurt am Main 
              E-Mail: hv@aeronicsneurasystem.com 
 
              Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden im Hinblick auf die Veröffentlichung nicht 
              berücksichtigt. 
 
              Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt 
              werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu 
              den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die 
              Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
              Auskunftsrecht gemäß -- 131 Abs. 1 AktG 
 
              Jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter kann in der Hauptversammlung verlangen, dass der Vorstand Auskunft 
              über Angelegenheiten der Gesellschaft gibt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
              Tagesordnung erforderlich ist. Die Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
              geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur 
              sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der 
              Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die 
              Auskunft unter den in -- 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern. 
 
              Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach ---- 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 
              1 AktG können auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
              www.aeronicsneurasystem.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
              eingesehen werden. 
 
              Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach -- 124a AktG 
 
              Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen nach -- 124a AktG 
              sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
4. 
              www.aeronicsneurasystem.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
              zugänglich. 
 
              Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
5.            Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in Stück 1.863.100 nennwertlose Inhaber-Stückaktien, von 
              denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 1.863.100 
              Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen 
              Aktien. 
 
              Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter 
 
              Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien 
              personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z.B. Name oder die 
              E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der 
              Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen 
              Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. c 
              Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn 
              die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist 
              rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, 
              ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe 
              ihrer personenbezogenen Daten können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung 
              anmelden. 
 
              Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen 
              lauten: 
 
              Aeronics Neura System Aktiengesellschaft 
              Münchener Straße 10 
              DE-60329 Frankfurt am Main 
              E-Mail: hv@aeronicsneurasystem.com 
              Telefax: +49 (0) 69 900 18 269 
 
              Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an 
              Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der 
              Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung 
              beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa 
              HV-Agenturen, Rechtsanwälte, Notare oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene 
              Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. 
6. 
 
              Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der 
              Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über 
              sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen 
              Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von 
              Ihnen gestellt werden, Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht. 
 
              Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber nicht weniger als 2 Jahre) nach 
              Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der 
              Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in 
              Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich. 
 
              Aktionäre und Aktionärsvertreter haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie 
              gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht auf 
              Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich 
              verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange 
              gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine 
              sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre und 
              Aktionärsvertreter das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an die Gesellschaft übergebener Daten 
              in einem gängigen Dateiformat (Recht auf "Datenportabilität"). Zur Ausübung der Rechte genügt eine 
              entsprechende E-Mail an: 
 
              hv@aeronicsneurasystem.com 
 
              Darüber hinaus haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer 
              Datenschutzaufsichtsbehörde. 

Frankfurt am Main, im Januar 2026

Aeronics Neura System Aktiengesellschaft

Der Vorstand

(Ende)

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Aussender:            Aeronics Neura System Aktiengesellschaft 
                      Münchener Straße 10 
                      60329 Frankfurt am Main 
                      Deutschland 
Ansprechpartner:      Aeronics Neura System Aktiengesellschaft 
E-Mail:               hv@aeronicsneurasystem.com 
Website:              aeronicsneurasystem.com 
ISIN(s):              DE000A1R1C81 (Aktie) 
Börse(n):             Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Düsseldorf, Stuttgart 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1770042600691 ]

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February 02, 2026 09:30 ET (14:30 GMT)

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